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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein Freund in Not


wingdevil
06.08.2008, 16:38
Hallo Mitstreiter,

ich habe eine Frage an Das Forum, bzw. an die Moderatoren.

Allerdings geht es diesmal nicht um mich, sondern um einen sehr guten Freund von mir.

Fakt ist folgender:

Mein Kumpel M. (29 J.) ist seit beinah zwei Jahren krank geschrieben, weil er an Angstzuständen, Depressionen und einer Blutdruckerkrankung leidet.
Auch bei einem Amtsarzt ist er schon gewesen, der ihm diese Erkrankungen auch nicht "ab-diagnostiziert" hat, sondern auch Verständnis gezeigt hat. Es geht mir nun um seine berufliche Perspektive, er hat sich selbst therapeutische Hilfen gesucht.

Gelernt hat M. Industriemechaniker, allerdings wurde er dazu in seiner Jugend gegen seinen Wunsch gewzwungen. Er hat es auch in diesem Bereich niemals geschafft, einen Job länger als ein paar Monate zu halten.

M. würde sehr gerne eine Umschulung im IT-Bereich machen, bringt Vorkenntnisse mit. Eine Umschulung kann aber laut Amtsarzt nicht bezahlt werden, laut dessen Meinung habe eine Psychotherapie im Fall von M. wohl den Zweck, zu akzeptieren im Bereich Industriemechanik zu arbeiten! (Muss man sich mal vorstellen diesen Quatsch!)

Es wurde aber nie ein Antrag auf Reha oder beruflicher Wiedereingliederung gestellt, M. sieht dort auch keine Chance, da dieser ja nicht vom Amtsarzt unterstützt werden würde.

Wie kann man im helfen um aus diesem Loch rauszukommen?

Vielen Dank für eure Antworten, Chris.

Rotkäppchen
06.08.2008, 17:09
Solange dein Freund krankgeschrieben ist, werden sie ihn auch zu keiner Maßnahme schicken.

Im Anschluss würde ich den Antrag mal schriftlich stellen. Einfach ein formloser Antrag. Aber bitte genau reinschreiben was er möchte und wo er das machen kann.

Es kann sein, dass man ihn hierfür zu einem psycholog. Gutachten schickt. Wenn das Amt eine Umschulung übernehmen soll, ist es ihr recht vorher zu prüfen, ob die Person dafür auch geeeignet ist. Dieses Gutachten sollte aber berufsbezogen sein!!! Und von der Schweigepflicht braucht man erst zu entbinden, wenn man das Gutachten selbst zuerst gesehen hat! Bitte nicht einfach eine Schweigepflichtsentbindung im voraus unterschreiben!