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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : krankenversicherung ohne ALGII


skyrah
21.08.2006, 23:07
hallo,

Es geht darum das ich mit meinem Partner zusammen ziehen möchte, ich selber bezieh ALG2 bin 25 Jahre und habe eine 9 Jährige Tochter.
Mein Partner wohnt in Stuttgart und hat ein netto einkommen von ca. 1600€ , wenn wir nun zu ihm ziehen würden, würde ich und meine tochter keine leistungen mehr vom arbeitsamt beziehen, weil mein Partner uns dann unterhaltspflichtig wäre.ich muss dazu sagen er ist nicht der leibliche Vater meiner Tochter. jetzt habe ich dann erfahren das ich mich dann auch selber Krankenversichern müsste, aber wenn ich kein weiteres einkommen habe, sondern nur das Kindergeld meiner Tochter, wie soll ich dann den beitrag einer Krankenversicherung bezahlen?

gruss skyrah

Betroffener
22.08.2006, 01:26
:welcome: skyrah,

genau das ist das Problem von vielen unverheirateten, was sich ab dem 01. August 2006 noch verschlimmert hat durch die neuen Regelungen.

Zivilrechtlich (BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) gibt es keinerlei Unterhaltsansprüche zwischen unverheirateten.

Über die "Bedarfsgemeinschaft" stellt jedoch das SGB II eine solche Verpflichtung für den verdienenden Partnerteil her, der dann anstelle des Staates (in diesem Fall) für Mutter und Kind zur Zahlung herangezogen wird und schlussendlich auch noch für die Krankenkasse aufkommen soll (denn anders kann das nicht gehen, weil die sogenannte Familienversicherung bei unverheirateten nicht geht).

Diese Zwangszahlsituation sollte also vorab dringend geklärt werden, da sich daraus zwangsläufig ernsthafte Beziehungsprobleme ergeben werden.

Das funktioniert wie folgt:
622 € Bedarf Erwachsene
207 € Bedarf Kind
??? € Kosten der Unterkunft
-----------------------------------
= Gesamtbedarf abzgl. 154 € Kindergeld abzgl. ggf. Unterhalt vom leiblichen Vater

Dem wird das bereinigte Nettoeinkommen von Deinem Freund gegenübergestellt - wobei absehbar ist, das weder Du noch Dein Kind einen Anspruch auf ALG II haben werden und das Thema Krankenversicherung offen bleibt - Du also komplett abhängig gemacht wirst von Deinem Freund.

Allenfalls steuerrechtlich könnte sich Dein Freund von seinem zu versteuernden Einkommen bis zu 7188 € absetzen für die Unterhaltsleistung, was dann je nach Steuersatz eine Rückzahlung von vielleicht 2000 € ergibt, die dann gerne wiederum als Einkommen auf ALG II angerechnet wird (falls doch etwas fliessen sollte.

Hier gilt es also sehr genau zu überlegen was man tut und wie tragfähig eine Beziehung gerade am Anfang und später ist, bevor frau sich in diese neue Abhängigkeit begibt und den Partner so extrem belastet.

skyrah
22.08.2006, 15:29
danke dir, also ich habe mich dann auch gleich mal bei der KK erkundigt es die versicherung würde dann um die 136 € betragen, nur habe ich dann wiederum erfahren, sobald ich einen job hätte unten in Stuttgart der mehr wie 400 bringt und wenn es auch nur ein cent mehr wäre das ich dann automatisch versichert wäre und den betrag dann nicht mehr aufbringen müsste.

Dann habe ich hier bei euch glaub ich gelesen, das es in dem einen Gesetz steht, das der Partner nicht unterhaltspflichtig mir gegen über wäre , weil wir ja nicht verheiratet sind, und dann auf der anderen seite das was im SGBII steht das er es wäre, da frage ich mich dann doch, kann man sich da was aussuchen? Wink es kann doch nicht sein das es 2 dinger gibt, wo dann nartürlich das A-Amt, auf das für sie günstigste zurück greifen kann .

ich habe woanders wiederrum das hier gelsen : da ihr nicht verheiratet seid besteht eine unterhaltspflicht deines freundes weder für dich noch für dein kind.die arge wird versuchen diese regelung des sgb II anzuwenden um sich aus den kosten zu stehlen.dein freund sollte prüfen ob ihr nicht eine feststellungsklage nach zpo 256 (feststellung ob überhaupt ein rechtsverhältnis zwischen deinem kind und ihm besteht-sog.negative fesstellungsklage(er will ja die feststellung das dieses rechtsverhältnis nicht besteht)
grundsätzlich sollte er sichj weigern für dein kind aufzukommen.
wenn deine arge sich quer stellt dann kannst du auch das jugendamt auffordern mal zu versuchen den unterhalt für dein kind vom nichtleiblichen vater einklagen zu wollen.

inwieweit gibt es zuwas erkenntnisse, hätte man bei so einer klage wirklich chancen?