PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommensanrechnung - Zuflußprinzip


tabu1908
07.08.2008, 09:39
hallo
Wiedermal ich , die ne wichtige frage hat .

Kurz meine lage , ich beziehe ALG2 , hab seid april einen nebenjob auf 400e basis
Nun bin ich seid dem 9.6 krankgeschrieben
Jetzt mein problem : am 2.6 sind die 400e vom job auf mein konto gegangen für die geleisteten stunden im monat mai , am 27.6 sind 385 e auf mein konto gegangen für die stunden im juni die ich vom 1.6.-9.6 gearbeietet hab , bevor ich krank wurde
Nun hab ich bescheid bekommen , ich muß 308 e zurück zahlen , weil das geld schon am 27.6 auf mein konto war und somit auch für juni angerechnet wird .
Ist das rechtens ???
Ich steh diesen monat ganz ohne geld da , das geht doch nicht

was kann ich jetzt machen , irgendwie bin ich ratlos im moment

Marsleuchte
07.08.2008, 11:38
Hallo tabu1908!

Stimmt schon, das Geld wird immer dann angerechnet in dem Monat in dem es nachweislich zugeflossen ist auf Deinem Konto!

Es gibt viele Beiträge über das Zuflussprinzip hier im Forum, nutze mal die praktische Suchfunktion oder in der Hilf/FAQ steht auch einiges drinnen.


MfG
Marslicht

tabu1908
07.08.2008, 17:40
also werd ich jetzte bestraft das die banken mal früher oder mal später buchen , unklar für mich

Marsleuchte
07.08.2008, 18:40
also werd ich jetzte bestraft das die banken mal früher oder mal später buchen , unklar für mich

Wieso bestraft?
Du hast im Monat Juni 785 € verdient, spricht sie sind im Juni zu Deiner ALH II Leistung hinzugeflossen.
Also vermindert sich Dein Grundbedarf, das einzigste worauf Du achten solltest das hier einmal der Freibetrag in Höhe vonn 100 € berücksichtig wurde und zusätzlich ein Freibetrag in Höhe von 135€ (Freibetrag zw. 100€ und 800€ / 20%) hinzukommt aufgrund der 785 €.
Macht einen Freibetrag in Höhe von ca 235€ der bei Deinem Gesamteinkommen berücksichtig werden muß.
Hast Du einen Äderungsbescheid erhalten?

MfG
Marslicht