PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BG/Haushaltsgemeinschaft bei Zivi? Was ist besser?


loreley
22.08.2006, 10:52
Hallo,

ich mal wieder :Moin!:

Mein Ältester beginnt nun ab dem 4. Sept. seinen Zivildienst.
Bisher zählte er ja wieder - seit der Änderung vom 1. Juli - zu meiner BG.

Am Montag fragte ihn seine Fallmanagerin (als er seinen Einberufungsbescheid persönlich beim Amt vorlegte), ob er nun für die Zivi-Zeit weiterhin in der BG bleiben möchte oder lieber in Haushaltsgemeinschaft ...
Er bräuchte sich allerdings nicht sofort entscheiden, sondern er bekäme Anfang September dann ein entsprechendes Formblatt zum Ausfüllen/Ankreuzen vom Amt zugeschickt...

Meine bange Frage als Mutter:

Welche Form (BG oder Haushaltsgem.) wäre für meine BG besser?

Ich habe keine Lust, weiterhin das Einkommen meiner volljährigen Kids ( hier eben der Sold) als das Meinige anrechnen zu lassen.

:evil:

Ich danke schon mal für Eure Tipps 8)

LG
Loreley

StephanK
22.08.2006, 11:46
Hallo Loreley,
Du mal wieder... :D
Über die von Dir wiedergegebene Frage der Fallmanagerin bin ich, ehrlich gesagt, einigermaßen irritiert, denn diese Frage setzt stillschweigend voraus, dass es jedenfalls in Situationen wie der bei Deinem Großen sozusagen ein Wahlrecht gäbe ob man nun als Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft betrachtet werden möchte. Ich jedenfalls verstehe das Gesetz nicht so.
Nach § 7 Abs. 3 gehören zur Bedarfsgemeinschaft
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (=Du; die anderen Kinder blende ich jetzt mal eben aus) und
(...)
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können..
Jetzt weiss ich nicht, wieviel Sold er als Zivi bekommt, aber wenn sein Bedarf dadurch abgedeckt sein sollte, dann gehört er nicht zur Bedarfs-, aber halt zur Haushaltsgemeinschaft - ohne dass man das - meiner Meinung nach - so oder so sehen könnte.

Folge: erleichterte Einkommensanrechnung, d.h. von seinem Sold würde Euch nur dann etwas angerechnet, wenn er über € 552.- plus dem ihm zuzurechnenden Mietanteil läge.

loreley
22.08.2006, 13:35
Danke StephanK :P für deine schnelle Antwort,

also wäre die "Haushaltsgemeinschaft" das - für mich - kleinere Übel, anrechnungstechnisch gesehen zumindest?

Bei einem Vorgespräch mit mir letzte Woche meinte die Fallmanagerin (meine Kids haben eine andere als ich), dass sie sich bis zum Termin mit meinem Großen (dem Bald-Zivi) schlau macht, wie die Praxis wäre...

Nachdem sie ihm ja nun vertüttelt hat, dass er "wählen" könne zwischen BG + Haushaltsgem., gehe ich stark davon aus, dass sie inzwischen Kenntnis der Rechtslage hat
:lol: ...

BTW:
Als Zivi bzw. Soldat ist man(n) ja weder Unterhalts- noch KiGeldberechtigt, auch nicht für ALGII, da der "Staat", dem man(n) ja bei Tauglichkeit dienen muss (egal wie) nun vollumfänglich für den Bürger sorgt inkl. Dach übern Kopf und Futter, Krankenversicherung, Rentenbeiträge etc....

Demnach kann ich schon verstehen, dass er - da er nun ja einem "anderen Versorger" praktisch zwangsweise untersteht, nicht mehr zu meiner BG zu zählen braucht....



:dance: :dance: :dance:

Ich hoffe ich freu mich mal wieder nicht zu früh...... :shock:

Evtl. ist hier grade jemand an Board, der vor der gleichen Entscheidung wie ich steht und kann von seinen Erfahrungen berichten.
Im Netz ist über dieses Problem eher nicht wirklich was zu finden - anscheinend sind Soldaten + Zivis etwas für den luftleeren (Entscheidungs-)Raum...

LG
Loreley

frage007
28.11.2006, 17:16
hallo

ich mache auch jetzt meinen zivildienst

wird der soldbetrag auch als einkommen berechnet im alg 2 antrag.???

Betroffener
21.08.2007, 20:09
In den aktuellen Hinweisen zum § 11 SGB II (Stand: April 2007) ist folgendes zu finden:

(10) Während der Zeit des Grundwehrdienstes/Zivildienstes werden dem Grundwehr-/Zivildienstleistenden und dessen Angehörigen Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz (WSG), Zivildienstgesetz (ZDG) und Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt, mit denen er seinen Lebensunterhalt und den seiner Angehörigen bestreiten kann.
Hierbei kommen folgende Leistungen in Betracht:
- Wehrsold
- Verpflegungsgeld Wochenende
- Sachbezug Verpflegung
- Unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung
- USG-Leistungen für Ehefrau und Kind
- Ggf. Wohngeld

Näheres ist den Ausführungen in Anlage 3 zu entnehmen (am Ende obigen Dokumentes).

Stellt der Grundwehr-/Zivildienstleistende oder Angehörige dennoch einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, ist auf die Verpflichtung zur Beantragung von Leistungen nach dem USG hinzuweisen (§ 5 Abs. 1 – die Zuständigkeit liegt bei der Unterhaltssicherungsbehörde der Stadt/des Landkreises). Die Leistungen nach dem USG wirken sich dann im Rahmen einer Einkommensanrechnung mindernd auf den Bedarf aus.

Anlage 3 besteht aus gut 3 Seiten Text und Grafiken am Ende dieses Dokumentes: HW-11-2007-04-17 (PDF) (http://www.my-sozialberatung.de/files/HW%2011%202007-17-04..pdf)

Nach dem Studium bin ich jedoch nicht wirklich schlauer geworden.
Hoffentlich können andere da mehr herauslesen.

StephanK
21.08.2007, 20:34
Nach dem Studium bin ich jedoch nicht wirklich schlauer geworden.
Hoffentlich können andere da mehr herauslesen.Meiner Meinung nach ist daraus zu entnehmen, dass
- Zivi zu sein einem nicht prinzipiell vom Alg II ausschließt
- der Sold wie jedes Einkommen angerechnet wird, aber ohne die Freibeträge bei Arbeitseinkommen (er arbeitet ja nicht, sondern dient... :patsch: )

Die Tabellen zeigen recht anschaulich, mit welchen Beträgen bei welcher Familiensituation zu rechnen ist.

Juju88
30.09.2008, 11:57
Hallo!
Ich hoffe,es kann mir jemand helfen bei der Berechnung.

Mein Sohn lebt bei mir,es ist eine Haushaltsgemeinschaft.Er arbeitet.Ich bekomme Arbeitslosengeld2.
Nun muss mein Sohn Anfang 2009 zur Bundeswehr.
Wieviel Geld wird mir dann von seinem Sold angerechnet.Ist es dann immer noch eine Haushaltsgemeinschaft?

Betroffener
30.09.2008, 13:11
:welcome: juju88,

eigentlich hat sich zu den weiter oben gemachten Ausführungen nichts geändert. Momentan seid ihr eine Haushaltsgemeinschaft, in der der Sohn seinen Mietanteil trägt.

Wenn er in der Kaserne untergebracht ist, wird er von dem schmalen Sold + Zulagen aber sicher seinen Mietanteil nicht leisten können und sollte einen Wohngeldantrag stellen. Wenn er "Heimschläfer" ist, natürlich erst recht.

Denn die ArGe wird nicht die volle Miete übernehmen, sodaß möglicherweise dadurch die Kosten der Unterkunft für Dich alleine zu hoch sind (und möglicherweise auch die Wohnung zu groß ist). Die Arge muss Dich auf diesen Umstand hinweisen aufgrund Deiner Änderungsmitteilung und damit würdest Du danach mit einer Frist von 6 Monaten möglicherweise zur Senkung der Kosten der Unterkunft aufgefordert.

Da unbekannt ist, wie groß die Wohnung und wie hoch die Miete ist (und wo die Schmerzgrenze der ArGe liegt), kann man nichts klareres dazu sagen.

Juju88
30.09.2008, 13:52
Ausziehen werde Ich wohl nicht müssen,da Ich noch 2 kleine Kinder habe.Und meine wohnung 69m" gross ist.
Ich denke,das mein Sohn nur am Wochende heim kommt.Kommt darauf an,wo die Kaserne ist.