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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fiktive Bemessung Qual-Gruppen Steuerklasse I


Berner
07.08.2008, 16:08
Hallo, wer kann helfen?

Bei der fiktiven Bemessung gibt es 4 Qualifikationsstufen.Nochmals in Ost/West aufgegliedert...

Die Angaben der fikt.Bemesungen von ALG1 beziehen sich jedoch immer auf die Lonsteuerklasse III, sprich ausschließlich für Verheiratete.

Gibt es irgendwo eine Tabelle, wo ALG1 fikt. berechnet wird unter dem KriteriumQualifikationsgruppe in Bezug auf die Steuerklassen ?
Also auch eine Angabe für Nichverheiratete?

Danke

Seebarsch
07.08.2008, 16:25
Hallo Berner,
die Qualifikationsstufen beziehen sich nicht auf die Steuerklasse 3, sondern auf das erzielbare Bruttoarbeitsentgelt. Das ist für alle gleich.
Nur zur Berechnung des Alg Leistungssatzes wird die Steuerklasse benötigt.
Googel mal unter Arbeitslosengeldrechner.
Da kannst du die entsprechenden Steuerklassen auswählen und erhältst dann den Alg-Leistungssatz!
:razz:

Berner
07.08.2008, 19:51
Danke, ich hab mich vielleicht nicht klar ausgedrückt.
Es gibt die Qualifizierungsgruppen, ein dementsprechendes Bruttogehalt wird zugrunde gelegt-welches? welcheHöhe?- und abhängig von der Steuerklasse wird die Summe errechnet-wie?-
wo kann ich nachschaun?
Das AA nennt definitiv Summen zu jeder der vier Qualf.Gruppen, aber nur in Abhängigkeit von der Steuerklasse III.
Jetzt habe ich leider immer noch keinen definitiven Betrag oder wie ich den errechne:confused:

fragi
07.08.2008, 20:05
Du stellst fragen... :)

Also die Bezugsgröße von der die rede ist, sind 2008 als Beispiel 29820€ in West.
Die Bezugsgröße gibts auf der Seite der Rentenversicherung oder bei Google. Musst nur das Wort eingeben :)

Nehmen wir jetzt mal das Beispiel der Qulifikationsgruppe 3.

Hier wird ein Teiler von 450 zu grunde gelegt. - §132 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__132.html)

29820 / 450 = 66,27€ (tägl. Bemessungsentgelt)

Hiervon werden Pauschal 21% Sozialversicherungsbeiträge, die entsprechende Lohnsteuer (gibts im Netz Tabellen) + Soli abgezogen.

Nach dessen Abzug hast du das Leistungsentgelt. - §133 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__133.html)

Hiervon bekommst du entweder 60% ohne Kind, 67% mit Kind.

Nimmst du das Ergebnis davon jetzt mit 30 mal, hast du das was du monatlich ausbezahlt bekommst.


Abschließend gesagt: Habe das letztens selbst berechnet zur Überprüfung meines Bescheides, daher kenn ich dir Berechnung :)