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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufliche Weiterbildung - Fahrtkosten - Alg1


Stonie1001
07.08.2008, 17:18
Hallo Ihr lieben,

bin eigentlich eine stille Mitleserin, nur habe ich nun selbst ein kleines Problem mit der Agentur für Arbeit.

Ich bin seit dem 01.04.2008 arbeitslos und beziehe ALG 1. Wurde nach der persönlichen Meldung direkt in eine Trainingsmaßnahme gesteckt, um meine Office Kenntnisse aufzufrischen (hatte 2000 schon eine weiterbildung die ich mit nem Durchschnitt von Note 2 bestanden habe):patsch:

Dort bekam Fahrgeld in Höhe von dem günstigsten Ticket der Öpnv.

Jetzt sieht es so aus, dass ich eine berufliche Weiterbildung über Bildungsgutschein absolviere und den Fahrtkostenantrag habe ich auch vorher abgegeben. Der Bescheid vom Arbeitsamt kam auch prompt, nur sind die Fahrtkosten mit 31,50 € monatlich angegeben. :( Die einfache Strecke beträgt 7 km.

Wie soll ich davon hin und zurück kommen? Ein einfaches Ticket kostet hier 57,25 € und ich muß dadurch jeden Monat 25,75 € drauf zahlen! Ich bekomme 650 € Arbeitslosengeld und das reicht bei weitem nicht. Bekomme nichts anderes dazu z. B. Wohngeld oder Alg 2!!

Meine Frage ist nun:
Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen um wenigstens das Ticket bezahlt zu bekommen?
In den Weisungen habe ich folgendes gefunden:

81.11 (1) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zur Höhe des Betrages übernommen
werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterkunft und Verpflegung zu leisten
wäre (§ 81 Abs. 3)
Pendelfahrten
(2) Pendelfahrten sind solche Fahrten, die der AN an Tagen mit Unterricht, praktischer
Unterweisung oder zur Teilnahme an einer Prüfung auf den Wegen zwischen
· Wohnung und Bildungsstätte(n),
· auswärtiger Unterbringung und Bildungsstätte(n),
· Arbeitsstelle und Bildungsstätte(n),
· einer Bildungsstätte und einer anderen Bildungsstätte
jeweils für eine Hin- und Rückfahrt an einem Tag durchführt.

Die 2. Frage wäre: Ist die Weiterbildung aufgrund dessen, dass ich drauf zahlen muß unzumutbar??:confused:

Ich danke Euch schonmal ganz lieb im vorraus!!!

fragi
07.08.2008, 20:28
Hallo Stonie1001,

soll ich jetzt sagen schön, dass du auch mal schreibst, oder schade, dass auch du nun ein Problem hast? :confused:

Aber mal zum Thema:
Fahrkosten sind unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel in Form der Entfernungspauschale des § 81 Abs. 2 zu erstatten.
Quelle: Weisungen der BA zum §81 SGB II Rz. 81.21 (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/Weisungen/Publikation/GA-FbW-07-2008.pdf)

Daher:
Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen um wenigstens das Ticket bezahlt zu bekommen?

Sehe ich da keine wirkliche Grundlage... denn es ist so geltendes Recht, auch wenn ungerecht!

Aber bei 7Km...

0,36€ * 7km = 2,52€ täglich
Ausgegangen von 22 Arbeitstagen... 2,52€ * 22 = 55,44€

Wie kommen die auf die Summe von knapp 30€?
Machst du nur jeden 2 Tag die Weiterbildung oder wie?

Bekomme nichts anderes dazu z. B. Wohngeld oder Alg 2!!

Warum denn z.b kein Wohngeld? Weil du keine Miete zahlst?

Die 2. Frage wäre: Ist die Weiterbildung aufgrund dessen, dass ich drauf zahlen muß unzumutbar??:confused:

Schwer... eng gesehen vielleicht, aber da lege ich mich erstmal noch nicht fest...

Seebarsch
07.08.2008, 20:33
Hallo Stonie,
das mit der Berechnung der Fahrkosten ist nicht ganz so leicht. Allerdings müsste deinem Bewilligungsbescheid zur Maßnahme eine detaillierte Berechnung beiliegen.
Die Fahrkosten für die Maßnahme werden wie folgt berechnet:
Insgesamt Maßnahmetage x Km X 0,30 : volle Maßnahmemonate.

Bei 31,50 € und 7 Km sieht das wie folgt aus:
31,50 :0,30 = 105 : 7 = 15 Tage im Monat.
Wenn die Maßnahme länger dauert und Urlaub oder Praktika in der Maßnahme sind, fallen die Tage natürlich aus der Berechnung heraus und verzerren erst einmal das Ergebnis.
Da hier nur 15 Maßnahmetage monatlich berechnet werden, wird es wohl daran liegen!
Gruß

fragi
07.08.2008, 20:36
@ Seebarsch

Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen.
Quelle: §81 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__81.html)

Oder vertue ich mich total... woher kommen die 0,3€ bei dir?

Seebarsch
07.08.2008, 20:46
Hi,
ganz einfach!
Hatte noch die alte Regelung im Kopf!:wut:
Die vermutliche Rechnung kann man dann ja selbst nachvollziehen!
:razz:

Stonie1001
08.08.2008, 10:30
Erst einmal vilen lieben Dank für Eure Antworten.

@ Fragi
Vielen Dank für Deinen Beitrag, denn er hat mir die Augen geöffnet.
Ich habe kein Ahnung wie die auf die 31,50 € kommen, aber wie´Deine Berechnung zeigt, sind die von ganz falschen Werten ausgegangen.

Die Weiterbildung läuft bei mir in Vollzeit von Mo. - Fr. !
Soweit ich weiß steht mir kein Urlaub zu in dieser Zeit.

Habe den Bescheid grad leider nicht vor mir liegen, aber ich werde mich zu Hause nochmal genauer mit dem Brief befassen und am Montag direkt beim Arbeitsamt aufschlagen.

@ Seebarsch
Mitte Oktober steht bei mir ein Praktikum an und auch in dieser Zeit werde ich Fahrtkosten erstattet bekommen, die aber möglicherweise höher oder niedriger ausfallen werden, da mir die Strecke noch nicht bekannt ist.
Dazu soll ich dann einen gesonderten Antrag für die Fahrtkosten stellen.

Ihr seid Gold wert, dass Ihr mich auf die 15 Tage mit 0,30 € aufmerksam gemacht habt.:) Werde dagegen auf jedenfall Widerspruch einlegen.

Herzliche Dank an Euch!!!!!

Stonie1001
12.08.2008, 10:43
Hallo Ihr lieben,

habe Neuigkeiten!

Habe gestern über die Hotline angerufen und mich versucht mit der Leistungsabteilung verbinden zu lassen, vergeblich. Die Antwort lautete: Sie werden zurückgerufen!

Also habe ich bis heute morgen gewartet und siehe da, die Dame der Leistungsabteilung rief prompt um kurz nach 9 Uhr an.

Auf die Frage, warum mir nur 50 Tage berechnet werden, obwohl es ja insgesamt 80 Tage sind, sagte die Dame: "Wir haben das Praktikum heraus gerechnet!? Weil wir ja nicht wissen, wann und wo sie es absolvieren werden"?!

Auf dem Antrag der Fahrtkostenerstattung habe ich die gesamt Dauer der Weiterbildung angegeben, obwohl ich auch nicht wußte, wo ich das Praktikum absolvieren werde! Und es stand ja da so drin: Geben sie die Gesamt Dauer der Fortbildung an.

Also, haben die mir für den Zeitraum 28.07.2008 - 17.11.2008 50 Tage mit 7 km * 0,36 € berechnet! Macht 31,50 € !

Die Fahrtkosten werden mir nachträglich für das Praktikum berechnet, sobald feststeht, wann und wo!

Ich habe die Dame darauf hingewiesen, dass dadurch auch die jetzige Berechnung flasch ist, weil vom 28.07.2008 - 02.10.2008 49 Tage * 7 km * 0,36 € = 123,48 € !!! Also hätten die mir für die Monate monatlich 41,16€ bezahlen müssen.

Die Praktikumsdauer beträgt 6 Wochen und wäre vom 06.10.2008 - 17.11.2008.

Und die Kosten für das Praktikum dann erst mit Erhalt des Praktikumsvertrag berechnen, oder?

Kann ich die Agentur dazu aufforden, mir die bisher anfallenden Kosten richtig zu berechnen und zu erstatten?

Auf meine Frage ob die gesamte Rechnung hinterher nochmal überprüft wird, sagte mir die Dame: "Na, wenn Sie nicht erst am Schluß der Weiterbildung kommen, können wir das machen"? Hallo, ich glaub ich steh im Wald! :confused:

Bitte gebt mir Tipps, wie ich mit der Agentur umgehen soll!

Vielen lieben Dank Euch allen :)