Stonie1001
07.08.2008, 17:18
Hallo Ihr lieben,
bin eigentlich eine stille Mitleserin, nur habe ich nun selbst ein kleines Problem mit der Agentur für Arbeit.
Ich bin seit dem 01.04.2008 arbeitslos und beziehe ALG 1. Wurde nach der persönlichen Meldung direkt in eine Trainingsmaßnahme gesteckt, um meine Office Kenntnisse aufzufrischen (hatte 2000 schon eine weiterbildung die ich mit nem Durchschnitt von Note 2 bestanden habe):patsch:
Dort bekam Fahrgeld in Höhe von dem günstigsten Ticket der Öpnv.
Jetzt sieht es so aus, dass ich eine berufliche Weiterbildung über Bildungsgutschein absolviere und den Fahrtkostenantrag habe ich auch vorher abgegeben. Der Bescheid vom Arbeitsamt kam auch prompt, nur sind die Fahrtkosten mit 31,50 € monatlich angegeben. :( Die einfache Strecke beträgt 7 km.
Wie soll ich davon hin und zurück kommen? Ein einfaches Ticket kostet hier 57,25 € und ich muß dadurch jeden Monat 25,75 € drauf zahlen! Ich bekomme 650 € Arbeitslosengeld und das reicht bei weitem nicht. Bekomme nichts anderes dazu z. B. Wohngeld oder Alg 2!!
Meine Frage ist nun:
Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen um wenigstens das Ticket bezahlt zu bekommen?
In den Weisungen habe ich folgendes gefunden:
81.11 (1) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zur Höhe des Betrages übernommen
werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterkunft und Verpflegung zu leisten
wäre (§ 81 Abs. 3)
Pendelfahrten
(2) Pendelfahrten sind solche Fahrten, die der AN an Tagen mit Unterricht, praktischer
Unterweisung oder zur Teilnahme an einer Prüfung auf den Wegen zwischen
· Wohnung und Bildungsstätte(n),
· auswärtiger Unterbringung und Bildungsstätte(n),
· Arbeitsstelle und Bildungsstätte(n),
· einer Bildungsstätte und einer anderen Bildungsstätte
jeweils für eine Hin- und Rückfahrt an einem Tag durchführt.
Die 2. Frage wäre: Ist die Weiterbildung aufgrund dessen, dass ich drauf zahlen muß unzumutbar??:confused:
Ich danke Euch schonmal ganz lieb im vorraus!!!
bin eigentlich eine stille Mitleserin, nur habe ich nun selbst ein kleines Problem mit der Agentur für Arbeit.
Ich bin seit dem 01.04.2008 arbeitslos und beziehe ALG 1. Wurde nach der persönlichen Meldung direkt in eine Trainingsmaßnahme gesteckt, um meine Office Kenntnisse aufzufrischen (hatte 2000 schon eine weiterbildung die ich mit nem Durchschnitt von Note 2 bestanden habe):patsch:
Dort bekam Fahrgeld in Höhe von dem günstigsten Ticket der Öpnv.
Jetzt sieht es so aus, dass ich eine berufliche Weiterbildung über Bildungsgutschein absolviere und den Fahrtkostenantrag habe ich auch vorher abgegeben. Der Bescheid vom Arbeitsamt kam auch prompt, nur sind die Fahrtkosten mit 31,50 € monatlich angegeben. :( Die einfache Strecke beträgt 7 km.
Wie soll ich davon hin und zurück kommen? Ein einfaches Ticket kostet hier 57,25 € und ich muß dadurch jeden Monat 25,75 € drauf zahlen! Ich bekomme 650 € Arbeitslosengeld und das reicht bei weitem nicht. Bekomme nichts anderes dazu z. B. Wohngeld oder Alg 2!!
Meine Frage ist nun:
Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen um wenigstens das Ticket bezahlt zu bekommen?
In den Weisungen habe ich folgendes gefunden:
81.11 (1) Kosten für Pendelfahrten können nur bis zur Höhe des Betrages übernommen
werden, der bei auswärtiger Unterbringung für Unterkunft und Verpflegung zu leisten
wäre (§ 81 Abs. 3)
Pendelfahrten
(2) Pendelfahrten sind solche Fahrten, die der AN an Tagen mit Unterricht, praktischer
Unterweisung oder zur Teilnahme an einer Prüfung auf den Wegen zwischen
· Wohnung und Bildungsstätte(n),
· auswärtiger Unterbringung und Bildungsstätte(n),
· Arbeitsstelle und Bildungsstätte(n),
· einer Bildungsstätte und einer anderen Bildungsstätte
jeweils für eine Hin- und Rückfahrt an einem Tag durchführt.
Die 2. Frage wäre: Ist die Weiterbildung aufgrund dessen, dass ich drauf zahlen muß unzumutbar??:confused:
Ich danke Euch schonmal ganz lieb im vorraus!!!