Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 12 Monate Eltergeld-danach ALG1?
Emilia-2008
07.08.2008, 22:23
Hallo
hab mich heute hier angemeldet, da ich heute bei der AfA verzweifelt bin und keine Antworten auf meine Fragen erhalten habe.
Nun erhoffe ich mir dass ich die Antworten hier bekomme.
Ich beginne mit den Fakten
Ich habe am 15.07.2008 entbunden und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.09.2008
Seit dem 27.05.08 bin ich nun in Mutterschutz, diese Mutterschutzfrist endet am 09.09.2008.
Ich habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt, da mein befristeter Arbeitsvertrag aber zum 30.09.08 endet, habe ich nur bis 30.09.08 Anspruch auf Elternzeit gegenüber meinem jetzigem Arbeitgeber.
Ich erhalte nun ab Geburt unseres Kindes 15.07.08 für 12 Monate Elterngeld bis 14.07.2009
Was ist danach (also nach den 12 Monaten Elterngeld)?????????
Erhalte ich dann ALG1???
Ich möchte ja 2 Jahre Elternzeit nehmen und mich um unser Kind kümmern, denn dafür bekommt ja man welche und möchte es nicht einer KiTa abgeben.:mymind:
Habe ich nach dem Jahr Elterngeld einen Anspruch auf ALG1???
Ich habe vor der Geburt unseres Kindes 6 Jahre Vollzeit (40h)gearbeitet und meine Pflichtbeiträge einbezahlt.
Rechtlich habe ich also Anspruch auf ALG1
ABER
ich muss mich 3Monate vor Ablauf des Elterngeldes mich bei der AfA arbeitssuchend melden.
Lt. Aussage des Sachbearbeiters habe ich nur aber Anspruch auf ALG1 wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (mind.15h/Woche)
Heisst das etwa für mich, das ich unser Kind in einer KiTa abgeben muss und arbeiten gehen darf, damit ich nach den 12 Monaten Elterngeld überhaupt noch Geld bekomme???
Mein Mann ist zwar berufstätig und ist ausserdem ab Juli 2009 für ein halbes Jahr im Ausland
Muss nun mein Ehemann nach den 12Monaten Elterngeld auch noch die Krankenversicherung für uns 2 bezahlen, wenn ich daheim bleibe??
Irgendwie versteh ich das ganze nicht,
wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe bekomme ich kein ALG1
und
wenn ich arbeiten gehe erhalte ich einen Arbeitslohn (also kein ALG1)
und muss ausserdem unser Kind in die KiTa schicken (was absolut nicht in Frage kommt)?
Heisst das ich habe nie einen Anspruch auf ALG1????????
Oder gibt es da irgendwelche Fakten und §§ die mir irgendjemand von der AfA verschweigt???
Ich hoffe auf baldige Nachricht von Euch
Danke im Voraus
Jeanette25
07.08.2008, 23:45
Hallo
Lt. Aussage des Sachbearbeiters habe ich nur aber Anspruch auf ALG1 wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe (mind.15h/Woche)
Diese aussage kann ich bestätigen.
Ich habe selber drei Kinder 7jahre; 2jahre und das jüngste 3monate.
Ich habe mich auch den Markt zurverfügung gestellt.
:mymind:
Aber seien wir doch mal ehrlich welcher Arbeitgeber stellt dich ein ,wenn du noch ein kleines Kind hast. Wenn es dann älter ist und in die Kita gehen kann ,denke ich mal ist dein kein Problem sein.
Ich möcht auch niemanden damit zu nahe treten,selbst mein bearbeiter damals hat mir das gesagt,da ich gelernte Restaurantfachfrau bin.
Emilia-2008
08.08.2008, 10:58
Diese aussage kann ich bestätigen.
Aber seien wir doch mal ehrlich welcher Arbeitgeber stellt dich ein ,wenn du noch ein kleines Kind hast. Wenn es dann älter ist und in die Kita gehen kann ,denke ich mal ist dein kein Problem sein.
Ich möcht auch niemanden damit zu nahe treten,selbst mein bearbeiter damals hat mir das gesagt,da ich gelernte Restaurantfachfrau bin.
Genau so habe ich es ja vorgehabt, die ersten zwei Jahre zu Hause beim Kind und danach , will ich ich wieder arbeiten gehen.
Ich bin ja gelernte Kinderkrankenschwester und da gibt es ja auch Bedarf.
Wenn ich meinem Bearbeiter sagr dass ich nur für die mind h also 15 h für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, bekomme ich dann auch nur anteilmäßig mein ALG1??
Ich habe die Befürchtung:da ich davor 40h gearbeitet habe und jetzt nur mich für max 15h dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle, das ich auch nur für 15h ALG1 bekomme, ist das richtig???
Marsleuchte
08.08.2008, 12:03
Hallo,
kurz gesagt nehmen wir mal ein wenig Abstand von Jeanettes Gedankengang, weil der Dich nicht weiterbringen wird.
Genau so habe ich es ja vorgehabt, die ersten zwei Jahre zu Hause beim Kind und danach , will ich ich wieder arbeiten gehen.
Das sollte machbar sein!
Ich bin ja gelernte Kinderkrankenschwester und da gibt es ja auch Bedarf.
Ich weiß gerade im Bereich des mittleren-medizinschen-Personal besteht Bedarf und Kinderkrankenschweistern kann man auch auf einer Wochenstation einsetzen usw usw.
War jetzt ein wenig weit gedacht aber Du hast recht mit dem was Du sagst und immerhin wohnen wir beide in der gleichen Gegend und da habe ich auch ein wenig Einblick was den Arbeitsmarkt angeht.
Wenn ich meinem Bearbeiter sagr dass ich nur für die mind h also 15 h für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, bekomme ich dann auch nur anteilmäßig mein ALG1??
Ich habe die Befürchtung:da ich davor 40h gearbeitet habe und jetzt nur mich für max 15h dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle, das ich auch nur für 15h ALG1 bekomme, ist das richtig???
So sieht es aus, die Zeit für die Du Dich zur Verfügung stellst, erhälst Du ALG I. Wir können aber mal schauen ob Du nicht den Weg übers ALG II gehen kansnt umd das eine Jahr zu überbrücken.
Aber hierfür sollte man wissen wie aus aussieht.
Als erstes wäre es hilfreich wenn Du mal ein wenig darüber in unsere Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) liest, damit Du erst einmal eine Grundeinsicht bekommst was auf Dich zukommt.
Viele Fragen sind hier schon oft gestellt worden und mit ein wenig geschick kannst Du Beiträge über unsere praktische Suchfunktion finden.
Aber trotzdem, sollte was unklar sein einfach fragen.
MfG
Marslicht
Jeanette25
08.08.2008, 12:37
Ich habe die Befürchtung:da ich davor 40h gearbeitet habe und jetzt nur mich für max 15h dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle, das ich auch nur für 15h ALG1 bekomme, ist das richtig???
Die rechnen dir das Alg1 nur bis auf 15h an.
Emilia-2008
08.08.2008, 14:02
OK, dann werde ich mich nächstes Jahr im April 09 arbeitssuchend melden und zwar für 40h, da mein Elterngeld Juli09 aufhört.
Ich möchte mein ALG1 wenigstens voll auszuschöpfen.
Können die mich überhaupt zwingen, mein Kind in eine KiTa abzugeben und mir meine ALG1 Leistungen kürzen?
Jetzt bekomme ich zwar non Juli08 bis Juli 09 12Monate Elterngeld und heisst das im Klartext im 2.Jahr keinen Cent und muss sogar die Krankenversicherung selbst bezahlen wenn ich mich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle?
:confused:
Was ist mit dem §10 trifft dieser nicht auch auf mich zu?
Heisst das etwa ich bin doch berechtigt ALG1 zu beziehen?
Vielen Dank für Eure Antworten
Marsleuchte
08.08.2008, 14:03
Nein!
Denn ALG I gibt es nur, wenn die Kinderbetreuung sichergestellt ist, also wenn Du mind. für 15 Std eine Kinderbetreuung hast.
Hast Du dies nicht, bleibt Dir nur der Gang zur ARGE um ALG II zu beantragen... Wenn Einkommen und Vermögen nicht zuviel sind...
ALG I gibts jedenfalls nur, wenn du eine Kinderbetreuung hast!
Das Problem bei uns hier im Süden besteht darin, das die Kindergärten, Kinder erst ab 2 Jahren nehmen und dann nur eine bestimmte Anzahl.
Also sind genau diese Plätze gefragt und ohne ausreichende Begründung verfahren sie wie gehabt ab 3 Jahre!
Meine Kenntniss hier in meinem Einzugsgebiet!
MfG
Marslicht
Marsleuchte
08.08.2008, 14:09
Können die mich überhaupt zwingen, mein Kind in eine KiTa abzugeben und mir meine ALG1 Leistungen kürzen?
Das habe ich Dir gerade im vorhergehenden Beitrag versucht zu erklären
wann Du ALG I beantragen kannst!
Jetzt bekomme ich zwar non Juli08 bis Juli 09 12Monate Elterngeld und heisst das im Klartext im 2.Jahr keinen Cent und muss sogar die Krankenversicherung selbst bezahlen wenn ich mich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle?
:confused:
Seid Ihr nicht Familienversichert über Deinen Mann?
Wenn nein wäre das dann der Weg für eine Krankenversicherung.
Was ist mit dem §10 trifft dieser nicht auch auf mich zu?
Heisst das etwa ich bin doch berechtigt ALG1 zu beziehen?
Welcher § 10 in welchen Gesetzgebuch?
MfG
Marslicht
Hallo Emilia,
Deine Sorge kann ich sehr gut verstehen und ich verstehe auch, dass Du Deinen kleinen Sonnenschein nicht her geben magst. Das ist völlig normal.
Mir ging es 2005 ähnlich (da gab es das Elterngeld noch nicht!), dass ich schon nach 6 Monaten wieder arbeiten musst, bzw. mich hätte arbeitslos melden müssen, weil wir kein Erziehungsgeld bekamen. Zum Glück hatte ich die Chance wieder bei meinem alten AG einen befristeten Vertrag zu bekommen, den ich auch annahm.
Mir blutete das Herz meine Maus mit nur 7 Monaten zu einer Tagesmutter geben zu müssen. Die ersten Wochen habe ich nur geheult und war tot unglücklich. Mit 18 Monaten habe ich unseren Schatz dann in unsere Betriebs KITA gegeben und wir zahlen noch heute viel Geld dafür (fast 360 Euro!).
Inzwischen ist unsere Maus über 4 und ich muss sagen, dass die KITA eine Bereicherung für unser Kind und uns ist. Sie hat sich prächtig entwickelt. Den Kinder schadet es wirklich nicht, wenn sie früh mit anderen Kindern zusammen sind. :)
Die ersten 1 1/2 Jahre habe ich halbtags gearbeitet und jetzt schaffe ich 3/4. Die Betreuungskosten kannst Du als Werbungskosten (3/4 der tatsächlichen Betreuungskosten, max. 4.000 Euro pro Jahr) in der Einkommenssteuererklärung gelten machen.
Auch wenn Du Dich nach einem Jahr für Vollzeit bei der AfA meldest, heißt es doch nicht, dass Du auch Vollzeit arbeiten gehst. ;-)
Als Kinderkrankenschwester hast Du so viele Möglichkeiten! Gibt es in Eurer Umgebung einen mobilen Kinderpflegedienst? Frage dort zur gegebenen Zeit nach und strecke die Fühler aus, ob es nicht eine Teilzeitbeschäftigung für Dich gibt! Und wenn die AfA Dir Vollzeitstellen vermitteln will, dann bewirb Dich einfach darauf. Sollte es zu einem Vorstellungsgespräch kommen, kannst Du Dein Anliegen vorbringen. Wenn Du einem potenziellem AG sympathisch bist, wird er sicher mit sich reden lassen.
Mache Dir nicht im Vorfeld so viele Sorgen. Versuche die Zeit mit Eurer Kleinen zu genießen. Vielleicht geht es Dir aber auch wie mir, dass Du nach 6 - 8 Monaten merkst, dass Windel wechseln und "Kinderbelustigung" alleine nicht glücklich macht.
Bitte verstehe mich jetzt nicht falsch. Ich liebe unser Kind und genieße jede freie Minute mit ihr. Nur habe ich für mich gelernt, dass es nicht die Quantität der Zeit ausmacht, sonder die Qualität der Zeit die ich/wir mit unserem Spatz verbringen.
Nun habe ich viele Worte gemacht und hoffe, dass es mir gelungen ist das rüber zu bringen, was ich sagen wollte: "Mache Dir nicht so viele Sorgen!"
Am Anfang ist es unvorstellbar sein kleines Wesen "weg zu geben" und das Mutterherz blutet und das ist völlig normal. Ich bin richtig stolz auf unsere Kleine, weil sie durch die frühe Betreuung immer wieder für Überraschungen sorgt die mein Herz vor Freude springen lassen. :-P
Alles Gute für Euch!
MM
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