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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausbesuche müssen nicht geduldet werden


fragi
08.08.2008, 13:03
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif

Gericht: Landessozialgericht NRW
Entscheidungsart: Beschluss, rechtskräftig
Datum: 19.12.07
Aktenzeichen: L 7 B 284/07 AS ER


Kernaussage:
ALG II Empfänger müssen Hausbesuche durch den ALG II-Träger nicht dulden.

Es fehlt dafür an rechtlicher Grundlage für den Eingriff in das Grundrecht auf unverletzbarkeit der Wohnung (Art.13 GG).
Da es im SGB II keine eigene Regelung dafür gibt, kommt allenfalls §60 SGB I (Mitwirkungspflicht) in Betracht.
Dies rechtfertigt aber keinen Eingriff in die Grundrechte, weshalb Hausbesuche nicht zu dulden sind.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=75004&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses