mcbensen
22.08.2006, 14:19
Hallo an euch alle Erstmahl
Bin neu bei euch im Forum und bin recht froh das es so was wie euch gibt und habe den auch gleich ein paar fragen an euch
Und zwar ist meine Lage wie folgt:
Ich bezog ein Jahr lang Arbeitslosengeld dieses läuft nun am 3.09 aus und ich soll nun ein Antrag auf ALG2 stellen was ich den heute (22.08) den auch tat nun kommen meine fragen ich beziehe ja für den Monat 08 noch Arbeitslosengeld da dieses ja erst am 03.09 ausläuft wie rechnet mir man diese an im Monat September ich habe auch ausdrücklich darauf hingewiesen das der neu Antrag auf alg 2 doch bitte erst ab den 4.09 laufen soll da ich ja noch bis 3.9 Leistungen beziehe des weiter bekoamm ich ein schock wo mir gesagt worden da sie meine Betriebskostenabrechnung haben wollen diese bekommen wir aber erst zum ende diesen Monats und wenn wir eine Rückerstattung bekommen das dieses den als einkommen angerechnet wir gibt es da irgendwo ein § wo steht das sie dieses machen dürfen oder liege ich recht in den anahme wie es schon beschrieben worden das sie es nicht anrechnen dürfen da es vor der Zeit des ALG2 war
Mit freundlichen Gruß McBensen
Danke für eure Hilfe
Bin neu bei euch im Forum und bin recht froh das es so was wie euch gibt und habe den auch gleich ein paar fragen an euch
Und zwar ist meine Lage wie folgt:
Ich bezog ein Jahr lang Arbeitslosengeld dieses läuft nun am 3.09 aus und ich soll nun ein Antrag auf ALG2 stellen was ich den heute (22.08) den auch tat nun kommen meine fragen ich beziehe ja für den Monat 08 noch Arbeitslosengeld da dieses ja erst am 03.09 ausläuft wie rechnet mir man diese an im Monat September ich habe auch ausdrücklich darauf hingewiesen das der neu Antrag auf alg 2 doch bitte erst ab den 4.09 laufen soll da ich ja noch bis 3.9 Leistungen beziehe des weiter bekoamm ich ein schock wo mir gesagt worden da sie meine Betriebskostenabrechnung haben wollen diese bekommen wir aber erst zum ende diesen Monats und wenn wir eine Rückerstattung bekommen das dieses den als einkommen angerechnet wir gibt es da irgendwo ein § wo steht das sie dieses machen dürfen oder liege ich recht in den anahme wie es schon beschrieben worden das sie es nicht anrechnen dürfen da es vor der Zeit des ALG2 war
Mit freundlichen Gruß McBensen
Danke für eure Hilfe