calvina
08.08.2008, 19:52
Guten Abend zusammen, da meine Suche im Forum meine Fragen nur bedingt hat klären können, mache ich hier in neues Thema zu meiner individuellen Situation auf.
Kurze Info zu mir:
Ich bin 35 Jahre alt, dauerhaft getrennt bzw. in Scheidung lebend, alleinerziehend mit Sohn 3 Jahre, und bekomme keine Unterhaltsleistungen seitens des Vaters.
Kurzer Werdegang der letzten Jahre
o 1999 – April 2005 leitende Angestellte
o April 2005 – April 2007 Elternzeit (1 Jahr Elterngeld, Budgetleistung 450€)
o April 2007 – September 2007 Gehalt
o September 2007 – 30. März 2008 Krankengeldbezug
Arbeitslosigkeit mit Weiterbildung
o 31.März 2008 – 29.03.2009 AlG1 1.062 Euro (fiktiv bemessen wg. Elternzeit / Krankengeld)
o 18.08.2008 – 17.04.2009 Weiterbildung technische Redakteurin
o Verlängerung AlG1-Anspruch um 4,25 Monate, da Dauer / WB 8,5 Monate: Ende AlG1-Bezug: Juli 2009
Besonderheit: Schwanger
o Aber: Nun schwanger, errechneter Geburtstermin ist 24.02.2009
Kann mir der Bildungsgutschein entzogen werden, darf ich die Weiterbildung nun nicht antreten bzw. muß sie abbrechen, wenn ich nach Beginn meine Schwangerschaft mitteile?
o Muterschutz beginnt am 14.01.2009 und endet ca. 24.04.2009
Wie hoch ist das MuSchuGeld und wer trägt es? Wie wirkt sich der MuSchu auf meine Weiterbildung aus?
o Möglicher Elterngeldbezug - alleinerziehend 14 Monate: bis April 2010
Was ist mit meinem Restanspruch Arbeitslosengeld? Kann ich arbeitslos gemeldet bleiben bis Ende Juli 2009 und gehe dann in Elternzeit oder wie verhält sich dies?
o Elterngeldhöhe 300 Euro, da wieder kein Gehalt ansetzbar? Oder wie errechnet sich das zu beziehende Elterngeld in meinem Fall? Welche weiteren finanziellen Mittel kann ich beziehen?
Ich freue mich über Rückmeldung und sage vorab DANKE!
Kurze Info zu mir:
Ich bin 35 Jahre alt, dauerhaft getrennt bzw. in Scheidung lebend, alleinerziehend mit Sohn 3 Jahre, und bekomme keine Unterhaltsleistungen seitens des Vaters.
Kurzer Werdegang der letzten Jahre
o 1999 – April 2005 leitende Angestellte
o April 2005 – April 2007 Elternzeit (1 Jahr Elterngeld, Budgetleistung 450€)
o April 2007 – September 2007 Gehalt
o September 2007 – 30. März 2008 Krankengeldbezug
Arbeitslosigkeit mit Weiterbildung
o 31.März 2008 – 29.03.2009 AlG1 1.062 Euro (fiktiv bemessen wg. Elternzeit / Krankengeld)
o 18.08.2008 – 17.04.2009 Weiterbildung technische Redakteurin
o Verlängerung AlG1-Anspruch um 4,25 Monate, da Dauer / WB 8,5 Monate: Ende AlG1-Bezug: Juli 2009
Besonderheit: Schwanger
o Aber: Nun schwanger, errechneter Geburtstermin ist 24.02.2009
Kann mir der Bildungsgutschein entzogen werden, darf ich die Weiterbildung nun nicht antreten bzw. muß sie abbrechen, wenn ich nach Beginn meine Schwangerschaft mitteile?
o Muterschutz beginnt am 14.01.2009 und endet ca. 24.04.2009
Wie hoch ist das MuSchuGeld und wer trägt es? Wie wirkt sich der MuSchu auf meine Weiterbildung aus?
o Möglicher Elterngeldbezug - alleinerziehend 14 Monate: bis April 2010
Was ist mit meinem Restanspruch Arbeitslosengeld? Kann ich arbeitslos gemeldet bleiben bis Ende Juli 2009 und gehe dann in Elternzeit oder wie verhält sich dies?
o Elterngeldhöhe 300 Euro, da wieder kein Gehalt ansetzbar? Oder wie errechnet sich das zu beziehende Elterngeld in meinem Fall? Welche weiteren finanziellen Mittel kann ich beziehen?
Ich freue mich über Rückmeldung und sage vorab DANKE!