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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg1 - Bildungsgutschein - Schwanger


calvina
08.08.2008, 19:52
Guten Abend zusammen, da meine Suche im Forum meine Fragen nur bedingt hat klären können, mache ich hier in neues Thema zu meiner individuellen Situation auf.

Kurze Info zu mir:
Ich bin 35 Jahre alt, dauerhaft getrennt bzw. in Scheidung lebend, alleinerziehend mit Sohn 3 Jahre, und bekomme keine Unterhaltsleistungen seitens des Vaters.


Kurzer Werdegang der letzten Jahre
o 1999 – April 2005 leitende Angestellte
o April 2005 – April 2007 Elternzeit (1 Jahr Elterngeld, Budgetleistung 450€)
o April 2007 – September 2007 Gehalt
o September 2007 – 30. März 2008 Krankengeldbezug

Arbeitslosigkeit mit Weiterbildung

o 31.März 2008 – 29.03.2009 AlG1 1.062 Euro (fiktiv bemessen wg. Elternzeit / Krankengeld)
o 18.08.2008 – 17.04.2009 Weiterbildung technische Redakteurin
o Verlängerung AlG1-Anspruch um 4,25 Monate, da Dauer / WB 8,5 Monate: Ende AlG1-Bezug: Juli 2009

Besonderheit: Schwanger

o Aber: Nun schwanger, errechneter Geburtstermin ist 24.02.2009
Kann mir der Bildungsgutschein entzogen werden, darf ich die Weiterbildung nun nicht antreten bzw. muß sie abbrechen, wenn ich nach Beginn meine Schwangerschaft mitteile?


o Muterschutz beginnt am 14.01.2009 und endet ca. 24.04.2009
Wie hoch ist das MuSchuGeld und wer trägt es? Wie wirkt sich der MuSchu auf meine Weiterbildung aus?


o Möglicher Elterngeldbezug - alleinerziehend 14 Monate: bis April 2010
Was ist mit meinem Restanspruch Arbeitslosengeld? Kann ich arbeitslos gemeldet bleiben bis Ende Juli 2009 und gehe dann in Elternzeit oder wie verhält sich dies?


o Elterngeldhöhe 300 Euro, da wieder kein Gehalt ansetzbar? Oder wie errechnet sich das zu beziehende Elterngeld in meinem Fall? Welche weiteren finanziellen Mittel kann ich beziehen?


Ich freue mich über Rückmeldung und sage vorab DANKE!

Upsala
08.08.2008, 23:04
Servus Calvina!
Vielen Dank für die vorbildliche Präsentation der Daten.

o 18.08.2008 – 17.04.2009 Weiterbildung technische Redakteurin

Deine Schwangerschaft musst du ja nicht mitteilen, das wird erst mit Beginn der Mutterschutzfrist notwendig, weshalb man dir auch kaum den Bildungsgutschein entziehen kann.
Aber bringt dir die Fortbildung etwas, wenn du sie nicht beenden kannst? Mitte Januar 2009 müsstest du zwangsläufig unterbrechen, für mindestens 14 Wochen.
Zum MuSchuGeld mag ich mich nicht äußern, empfehle dir aber die Krankenkassen als Ansprechpartner, weil die meist recht fit sind.
Warum du das ALG I dem Elterngeld vorziehen willst ist mir nicht klar, weil es dir sofern du in der Rahmenfrist von zwei Jahren bleibst, was sehr wahrscheinlich ist, auch nach der Elternzeit noch zusteht. Während des Bezuges von ALG I müsstest du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Wie sich die Höhe des Elterngeldes bei dir genau berechnet kann ich dir derzeit nicht sagen, sollte aber deutlich über dem Mindestbetrag liegen.

calvina
09.08.2008, 08:18
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Hier nun noch ein paar Ergänzungen von mir:

Die Weiterbildung möchte ich trotz Schwangerschaft machen und auch beenden, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich einen erneuten Bildungsgutschein nach der zweiten Elternzeit erhalten werde. Auch ermöglicht mir die Weiterbildung ggf. ein Arbeiten von daheim.

Die Weiterbildung sieht die Anfertigung einer Prüfungsarbeit vor, die im Rahmen eines im Dezember beginnenden und 4,5 Monate dauernden Praktikums zu erbringen ist. Ich hoffe daher, diese Arbeit während dem Mutterschutz daheim anfertigen zu können (so sich die Praktikumsfirma darauf einläßt).

Das Arbeitslosengeld vorerst bis zur Erschöpfung im Sommer 2009 dem Elterngeld vorzuziehen entspringt meiner Befürchtung, dass das Elterngeld bei mir mit 300 Euro angesetzt werden wird und ich zwangsläufig Hartz4 beantragen müßte, um unser Leben zu sichern.

Und nun ergeben sich noch weitere Fragen von mir:
Aus unterschiedlichen Gründen (Wohnungsgröße, befristetes Wohnen, lokal keine Alternativwohnung in Aussicht) werde ich umziehen müssen und denke dabei nicht nur über einen Wohnungs- sondern daran gekoppelt über einen Wohnortwechsel nach.
o Wenn ich während der Weiterbildung umziehe, ist dann ein neuer Bildungsgutschein seitens des dann zuständigen AA erforderlich oder kann ich den BG "mitnehmen"?
o So ein neuer erforderlich wird - besteht dabei die Gefahr, diesen dann nicht zu erhalten?

Ereut Danke und Grüße!

Upsala
09.08.2008, 22:38
Das Arbeitslosengeld vorerst bis zur Erschöpfung im Sommer 2009 dem Elterngeld vorzuziehen entspringt meiner Befürchtung, dass das Elterngeld bei mir mit 300 Euro angesetzt werden wird und ich zwangsläufig Hartz4 beantragen müßte, um unser Leben zu sichern. Was wohl leider richtig ist und ich im ersten Beitrag zu optimistisch gesehen habe. Es sind die letzten zwölf Monate vor dem Bezug des Mutterschaftsgeldes maßgeblich. Da hast du ALG I oder Krankengeld bezogen, beides kein Erwerbseinkommen.

Mutterschaftsgeld erhalten Empfänger von ALG I in Höhe der monatlichen Arbeitslosengeldzahlungen von der Krankenkasse. Muss bei der Krankenkasse beantragt werden, nachdem die Frauenärztin eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausgestellt hat. Während der Mutterschutzfrist bist du beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert.
Dazu lies dir auch mal den Leitfaden zum Mutterschutz (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,sprache=d e,rwb=true.pdf) durch, so ab Seite 37 wird es interessant.
Zu deinen weiteren Fragen kann ich nicht viel sagen. Mit viel Papierkram wirst du rechnen müssen, ich gehe aber davon aus, dass der Bildungsgutschein nicht vom Wohnort abhängt und wenn du in Ort A die Voraussetzungen dafür erfüllt hast, warum solte das in Ort B aberkannt werden.