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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : überzahlung !?


skyrah
22.08.2006, 15:49
hallo, ich habe da mal folgende frage.

und zwar ist vor geraumer zeit mein ex ausgezogen, er war mit in meiner bedarfsgemeinschaft, weil ich alleine den antrag gestellt hatte. so nun hatte er seine eigen whg. und teilte mir mit er ziehe zum 1.6 aus , dies teilten ich dem A-amt mit um nicht später ggf. dafür haften zu müssen wenn irgendwas schief läuft, nun kam es aber anders als er es mir sagte, er zog dann nämlich schon am 4.5. aus und teile mir das erst eintag vor auszug mit , demnach habe ich dem a-amt sofort schrieftlich mitgeteilt das er schon eher ausgezogen ist. weil aber nun die leistungen für mai schon ausgezahlt wurden, kam dann später ein schriftstück wo drinne stand ich hätte leistungen zu unrecht bezogen, was aber so nicht ganz richtig war, weil ich meinem ex ja zum 1.5. seine leistungen auszahlte, weil ich davon ausgegangen bin er zieht erst am 1.6. aus , nun musste ich eine stellungnahme abgeben, was ich auch tat und dem amt mitteilte das ich selber nichts von dem verfrühten auszug wusste und ich der meinung bin, weil ich es auch schriftlich hatte, von meinem ex das ich seine leistung ausgezhalt hatte, das sie sich direkt an ihn wenden sollen und ich dann in dem augenblick nicht zu viel bekommen hätte sondern zu wenig , weil ich ja als alleinstehen bzw. als alleinerziehend gelte, wegen meiner tochter.

daraufhin kam dann wochen später was zurück wo sie schrieben, das meinem ex die leistungen nicht zustanden und ich selber dafür sorge tragen muss es mir zurück zu holen, und ich die überzahlung doch selbst zuverschulden hätte und grob fahrlässig gehandelt hätte, weil ich es nicht rechtszeitig bekannt gegeben habe.

Ich meine was hätte ich machen sollen ? ich habe ja nun den so schnell wie es mir nur möglich war bescheid gegeben das er nicht erst am 1.6. auszieht sondern schon am 4.5 und er mir dies ja auch erst am 3.5. mitteilte , ich selber habe am 3.5 ein schriftstück an das a-amt geschickt, schneller ging es ja nun nicht weil hellsehen kann ich ja leider nicht.

Das a-amt will nun das ich es aus eigener tasche zurück zahle und es mir vom ex wiederhole , tja aber er gibt mir das geld nicht.
ich habe nun wieder ein einspruch eingelegt , der wird sich aber so um die 3 monate hinziehen, ich wollte mal fragen wie da ggf. meine chancen aussehen das ich das nicht zurückzahlen muss , sondern sie sich an ihn wenden!?

Seebarsch
22.08.2006, 21:02
Hallo,
auch wenn Sie als Vorstand der BG auftraten, sind Sie nicht für gesamte BG haftbar.
Wenn Sie sich den Bewilligungsbescheid anschaun, werden Sie feststellen, dass die Leistungen für jedes einzelene Mitglied der BG ausgeworfen werden.
Die Tatsache, dass irgendeiner als Vorstand der BG festgesetzt wird und diesem der Gesamtbetrag der Leistungen überwiesen wird, hat ausschliesslich praktische und keine rechtlichen Gründe.
Im Grunde genommen hat jedes Mitglied der BG eine eigenes, gesondertes Rechtsverhältnis zum Leistungsträger.
Wenn in der Änderung der Verhältnisse Ihres "EX" Überzahlungen begründet liegen, dann ist dieser auch Erstattungspflichtig.
Ich meine auch im Net schon einschlägige Urteile dazu gelesen zu haben, kann leider aber nicht mehr angeben, wo !

Bleiben Sie hart, schieben Sie dieses vielleicht als Begründung für den Widerspruch nach und ziehen den Vorgang bis zum Gericht durch !
:twisted: 8) :twisted: