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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1€ Job Kleinkind und schwanger


Leilani
10.07.2005, 20:07
Hallo

Ich hab vor ca zwei Wochen das erste mal eine Einladung bekommen, weil die mit mir über meine Bewerbersituation sprechen wollten.
Ich habe dort angerufen und gefragt warum, denn 1. habe ich ein gerade 2jähriges Kind und bin im 5. Monat schwanger (müssten die dort eigentlich auch wissen) Der Herr am Telefon wusste das nicht, anscheinend steht es bei ihm nicht im Computer ??
Jedenfalls habe ich das dann in Absprache auch schriftlich nochmal hingeschickt, mit dem Vordruck, der der Einladung beilag und bin, ebenfalls nach Absprache nicht zu dem termin gegangen.
Jetzt habe ich aber wieder eine Einladung bekommen aus der herauszulesen ist, dass es sich eben um einen 1 € Job handelt, den sie mir wohl anbieten wollen.
soweit ich weiß brauch ich den doch nicht annehmen oder? ich meine ich würde spätestens Mitte Oktober in Mutterschutz gehen und müsste dann irgendwie noch mein Kleinkind unterbringen, das hier in der Nähe keinen Kitaplatz bekommen wird, weil es nun mal noch keine drei ist.

Gruß
Leilani

Betroffener
10.07.2005, 21:49
:welcome: leilani,

also ich persönlich finde es gut, das es nicht im "Computer" steht (wenn es denn so wäre). Das hat auch was mit Datenschutz zu tun.

Es kann einfach nicht sein, daß jeder Sachbearbeiter bundesweit sich alle Daten anschauen kann und vor allem darin möglicherweise noch editieren darf, und das auch noch ohne Protokollierung. Leider ist es es aber so.

Hast Du nicht den Schwangerenzuschlag ab der 12. Woche beantragt?

Üblicherweise lassen die (Alleinstehende??) Mütter mit Kind(ern) bis 3 Jahren in Ruhe, weil das auch im SGB II § 10 so definiert ist für Kinder bis 3 Jahren (eben wegen der Kita-Plätze), noch dazu wenn Du jetzt im 5. Monat schwanger bist:

§ 10 - Zumutbarkeit

(1) 1 Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird.
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

Irgendwas läuft da total schief und Du solltest Dich ernsthaft drum kümmern, das Du nicht mehr "belästigt" wirst - ohne Sperrzeiten zu bekommen.

Viel Erfolg