blüte
22.08.2006, 18:27
Hallo Forum, habe da mal eine frage bezüglich Bedarfsgemeinschaft.
Folgendes ich hatte dieses Jahr eine Verhandlung bezüglich einer eheäg. so der was zu Gunsten meinerseits ausging, da ich erst frisch mit meinem Freund zusammen gezogen war, der Richter hatte gesagt das dieses bis 3 Jahre Wirkung hat, danach muss mein Freund, wenn ich dann immer noch Unterstützung benötige für mich aufkommen.
Ich habe eine sehr schlimme nervige Zeit hinter mir, die mich körperlich und seelisch schon fertig gemacht hat. :cry:
Jetzt zu meiner frage, da ein neues Gesetz besagt das eine Bedarfsgemeinschaft nur noch ein Jahr befristet ist, möchte ich mal wissen ob es bei uns auch zutrifft.
Mein Freund kann nicht für mich aufkommen,(viele schulden) dazu teilen wir uns alle kosten auf darin hat sich nix geändert.
Hoffe das ihr mir eine antwort geben könnt weil ich schon wieder seid Tagen nicht schlafen kann.
lieben dank im Voraus
Folgendes ich hatte dieses Jahr eine Verhandlung bezüglich einer eheäg. so der was zu Gunsten meinerseits ausging, da ich erst frisch mit meinem Freund zusammen gezogen war, der Richter hatte gesagt das dieses bis 3 Jahre Wirkung hat, danach muss mein Freund, wenn ich dann immer noch Unterstützung benötige für mich aufkommen.
Ich habe eine sehr schlimme nervige Zeit hinter mir, die mich körperlich und seelisch schon fertig gemacht hat. :cry:
Jetzt zu meiner frage, da ein neues Gesetz besagt das eine Bedarfsgemeinschaft nur noch ein Jahr befristet ist, möchte ich mal wissen ob es bei uns auch zutrifft.
Mein Freund kann nicht für mich aufkommen,(viele schulden) dazu teilen wir uns alle kosten auf darin hat sich nix geändert.
Hoffe das ihr mir eine antwort geben könnt weil ich schon wieder seid Tagen nicht schlafen kann.
lieben dank im Voraus