AG
22.08.2006, 23:25
Mein Freund möchte eine Wohnung vermieten. Er hat einem jungen ungarischen Ehepaar die Wohnung zugesagt.
Diese (mit Kind) will aus dem gemeinsamen Haushalt (wohnt z.Z. mit seinen Eltern) ausziehen. Deren Wohnung ist ca. 80 qm groß.
Die angebotene Wohnung meines Freundes ist 55 qm groß, hat zwei Zimmer, der Preis ist angemessen (375 Euro kalt in Bonn), aber die Arge hat bereits zweimal mündlich die Zustimmung verweigert. Zunächst mit der Begründung, die neue Wohnung sei zu klein für 3 Personen; beim zweiten Mal, daß ja dann die bisherige (Miet-)Wohnung für die zurückbleibenden Eltern zu groß sei und diese auch umziehen müßten (die Eltern beziehen wohl ebenfalls Alg II). Außerdem würde sich das junge Paar ja evtl. mal scheiden lassen, und dann stünde ein weiterer Umzug an. Nach meiner Einschätzung ist zumindest der Ehemann älter als 25 Jahre, das Kind ist 4.
Ist das wirklich Auslegungssache mit diesen "schwerwiegenden sozialen Gründen?
Die Wohnung wird wohl am Wochenende anderweitig vermietet werden, aber uns hat diese Sache so geärgert, daß wir dem Paar zumindest bei der Durchsetzung seiner Ansprüche und weiteren Wohnungssuche behilflich sein möchten. Zumal die jungen Leute inzwischen ziemlich eingeschüchtert sind.
Wer weiß Rat? Wo steht geschrieben, daß die Arge in einem solchen Fall zustimmen MUSS? Vielen Dank!
Diese (mit Kind) will aus dem gemeinsamen Haushalt (wohnt z.Z. mit seinen Eltern) ausziehen. Deren Wohnung ist ca. 80 qm groß.
Die angebotene Wohnung meines Freundes ist 55 qm groß, hat zwei Zimmer, der Preis ist angemessen (375 Euro kalt in Bonn), aber die Arge hat bereits zweimal mündlich die Zustimmung verweigert. Zunächst mit der Begründung, die neue Wohnung sei zu klein für 3 Personen; beim zweiten Mal, daß ja dann die bisherige (Miet-)Wohnung für die zurückbleibenden Eltern zu groß sei und diese auch umziehen müßten (die Eltern beziehen wohl ebenfalls Alg II). Außerdem würde sich das junge Paar ja evtl. mal scheiden lassen, und dann stünde ein weiterer Umzug an. Nach meiner Einschätzung ist zumindest der Ehemann älter als 25 Jahre, das Kind ist 4.
Ist das wirklich Auslegungssache mit diesen "schwerwiegenden sozialen Gründen?
Die Wohnung wird wohl am Wochenende anderweitig vermietet werden, aber uns hat diese Sache so geärgert, daß wir dem Paar zumindest bei der Durchsetzung seiner Ansprüche und weiteren Wohnungssuche behilflich sein möchten. Zumal die jungen Leute inzwischen ziemlich eingeschüchtert sind.
Wer weiß Rat? Wo steht geschrieben, daß die Arge in einem solchen Fall zustimmen MUSS? Vielen Dank!