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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verheirates Paar mit Kind - Wegzug aus Elternhaus abgelehnt


AG
22.08.2006, 23:25
Mein Freund möchte eine Wohnung vermieten. Er hat einem jungen ungarischen Ehepaar die Wohnung zugesagt.
Diese (mit Kind) will aus dem gemeinsamen Haushalt (wohnt z.Z. mit seinen Eltern) ausziehen. Deren Wohnung ist ca. 80 qm groß.
Die angebotene Wohnung meines Freundes ist 55 qm groß, hat zwei Zimmer, der Preis ist angemessen (375 Euro kalt in Bonn), aber die Arge hat bereits zweimal mündlich die Zustimmung verweigert. Zunächst mit der Begründung, die neue Wohnung sei zu klein für 3 Personen; beim zweiten Mal, daß ja dann die bisherige (Miet-)Wohnung für die zurückbleibenden Eltern zu groß sei und diese auch umziehen müßten (die Eltern beziehen wohl ebenfalls Alg II). Außerdem würde sich das junge Paar ja evtl. mal scheiden lassen, und dann stünde ein weiterer Umzug an. Nach meiner Einschätzung ist zumindest der Ehemann älter als 25 Jahre, das Kind ist 4.
Ist das wirklich Auslegungssache mit diesen "schwerwiegenden sozialen Gründen?
Die Wohnung wird wohl am Wochenende anderweitig vermietet werden, aber uns hat diese Sache so geärgert, daß wir dem Paar zumindest bei der Durchsetzung seiner Ansprüche und weiteren Wohnungssuche behilflich sein möchten. Zumal die jungen Leute inzwischen ziemlich eingeschüchtert sind.
Wer weiß Rat? Wo steht geschrieben, daß die Arge in einem solchen Fall zustimmen MUSS? Vielen Dank!

Upsala
22.08.2006, 23:47
Servus AG!

Erstmal :Respekt: für eure Einstellung. Ich glaube, da das Alter des Pärchens in der bisherigen Argumentation nicht aufgetaucht ist, die ARGE denkt nur an Kosteneinsparungen. Wenn die kleine Familie ihren eigenen Weg gehen will und mit 55 qm, ist wahrscheinlich was anderes als mit 5 Personen auf 80 qm, glücklicher ist, kann ich das verstehen. Nur für die ARGE wird es teurer. Ich glaube nicht, daß diese Verhinderungstaktik ganz legal ist. Würde mich freuen wenn ihr diesem Pärchen noch etwas Zeit gebt und auch hier noch weitere Antworten abwartet.
:mymind:

StephanK
23.08.2006, 08:49
Die Argumente der ARGE sind ganz offensichtlich vorgeschoben. Der Umzug ist nämlich erforderlich, weil die bisherige Wohnung überbelegt ist. Nach den nordrhein-westfälischen Vorschriften für Sozialwohnungen (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.4/Dokumentenarchiv/dokument.php?quelle=alle&action=anzeigen&wm=1&Id=XMMMBL0223) sind für einen 5-Personen-Haushalt 105 m² die Regel, so dass derzeit ein Fehlbedarf von 25 m² besteht, der nur durch ein Auseinander-ziehen gedeckt werden kann. Das ist ein "hartes Argument", das die junge Familie auch ebenso hart vertreten kann und sollte.

Wo steht geschrieben, daß die Arge in einem solchen Fall zustimmen MUSS?In § 25 Abs. 2 Satz 2 SGB II: "Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung (der Übernahme der Kosten für die neue Wohnung) verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; (...)." Deswegen hatte ich eben auf die Erforderlichkeit abgehoben.

Es ist zwar richtig, dass die elterliche Wohnung durch den Auszug der jungen Familie "zu groß wird" und die Eltern sich eine kleinere Wohnung werden suchen müssen (und das vermutlich nur ungern tun werden), aber das ist - auch bei Menschen, die nicht auf Alg II angewiesen sind - ein recht normaler Vorgang, wenn die Kindergeneration sich verselbständigt. Daran kann die ARGE sie wegen der Überbelegung der bisherigen Wohnung nicht hindern.

Wenn der m²-Preis Eures Mietangebotes im Rahmen des in Bonn als angemessen geltenden liegt (sich also im unteren Drittel des Mietspiegels bewegt), hat die junge Familie einen Rechtsanspruch darauf, dass die ARGE die Übernahme der Miete zusichert. Das sollten sie ganz, ganz deutlich machen - und, wenn die ARGE sich nicht sehr schnell bewegt, ohne diese Zusicherung umziehen. Die Miete muss dann trotzdem übernommen werden - auch wenn das möglicherweise eine Auseinandersetzung auslöst, die absehbarerweise sich etwas hinziehen wird. Aus Eurer Perspektive heisst das: es könnte eine Weile dauern, bis die Miete nachgezahlt wird. Damit müsst Ihr also leider rechnen. Ein wirkliches Ausfall-Risiko sehe ich aber nicht, weil der Fall mir eindeutig zu sein scheint.

AG
25.08.2006, 11:31
Mein Freund hat für die ungarische Familie eine "Fachaufsichtsbeschwerde" an den Vorgesetzten der Arge-Sachbearbeiterin verfaßt und gestern an die Arge gefaxt. Noch am gleichen Tag wurde die Familie angerufen zwecks erneuten Vorsprechens mit Mietvertrag am nächsten Tag (heute). Und nun scheint es zu klappen. Es muß noch ein Formular vom Vermieter ausgefüllt werden, und am Montag soll es dann die Mietgarantie geben! :-)

Upsala
25.08.2006, 12:19
Super! :Respekt:
Da drücke ich die Daumen, damit auch alles klappt! :-)