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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sanktion unangemessen?


ANDERz
10.08.2008, 17:12
Hi,

ich habe wie viele von euch nur Probleme mit der ARGE Chemnitz.
Bei mir geht es darum, das ich von der ARGE mit Vermittlungsvorschlägen überhäuft werde.
Ich selber suche natürlich auch nach stetig Jobs in der Region, habe leider kein PKW.
Nun war es so das ich ein Vorstellungsgespräch hatte in Sigmar (über die Arbeitsvermittlung) was auf 10.30uhr angesetzt war.
Nun hat das ganze dort gut 2h gedauert, also bis 12.30Uhr.
Ich hatte aber 12Uhr noch einen anderen Termin bei der Zeitarbeit nahe Arbeitsamt.
Da ich diesen Termin nun leider nicht einhalten konnte, ist meine Bearbeiterin der Meinung das mir meine Regelleistung für 3 Montate kürzen zu müssen.
Nachdem ersten Gespräch meinte Sie dann, ich solle mir das Schwarz auf Weiss bestätigen lassen, dass ich dort war mit der Tante von der Arbeitsvermittung.
Ich könnte ja sonst irgendwelche Märchen erzählen :confused:
Ich also zur Arbeitvermittlung hin, alles doppelt ausdrucken lassen, gestempelt und unterschrieben.

Nun meint Sie das müsste nochmals geprüft werden, ich saß da :shock:

Und Fragte dann sanft an, wie lange ich den jetzt auf das Geld warten müsse, evtl. bis Anfang nächsten Monats?

Daraufhin meinte die Frau : Das könnte sie nicht genau sagen.

Daraufhin fragte ich Sie : Aber es wird doch wohl keine 3 Monate dauern oder?

Und bei Gott, sie sagte : Das kann unter Umständen auch länger dauern.

Ja ab den Zeitpunkt war ich so angenervt, das ich die Tante am liebsten samt Schreibtisch aus dem Fenster gefraggt hätte :patsch:


Jetzt habe ich auch so ein tolles Schreiben bekommen.

Widerspruchverfahren

Sehr geehrter Herr ICH

Ihr Widerspruch ist am 14.07.2008 eingegangen. (das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, der Brief war gestern in meinem Briefkasten)
Er wird bla bla zeichen geführt bla bla.

Ich werde mich bemühen, ihn so scnell wie möglich zu bearbeiten.
Dies kann jedoch eine gewisse zeit in Anspruch nehmen.
BITTE SEHEN SIE DESHALB MÖGLICHST VON RÜCKFRAGEN AB.

Na geht noch???

Kann es sein das meine Bearbeiterin das extra macht, damit das sehr lange dauert?

Bin echt schon am überlegen, ob ich die Anzeigen sollte?

Rotkäppchen
10.08.2008, 20:19
Ich sage dir erstmal, wie du das hier richtig hättest machen müssen, und dann können wir gemeinsam überlegen, was hier zu machen ist.

Wenn 2 Termine so dicht nebeneinander sind, ist hier eine falsche Planung von wem auch immer gewesen. Das hätte man im Vorfeld vermeiden können, indem man einen Termin gleich verlegt.

Nachdem der Fehler aber bereits passiert ist, hättest du den 2. Termin während des 1. Gespräches verlegen können. Wenn du kein Handy hast, dann hättest du den möglichen Arbeitgeber bitten können, ob der dich mal kurz telefonieren lässt, um einen weiteres Bewerbungsgespräch, das du gleich im Anschluss wahrnehmen musst, zu verlegen. Der hätte dir das ganz sicher nicht verboten und du wärst in diese dumme Lage gar nicht erst geraten. Auch hinterher hättest du den 2. Arbeitgeber noch anrufen können, hättest dich für den verpassten Termin entschuldigt und hättest erklären können, dass du bei einem anderen Bewerbungsgespräch warst, das unvorhersehbar lang gedauert hat. Das gehört zum Anstand und zur Zuverlässigkeit.

Nun ist das alles schon passiert. Der 1. Arbeitgeber hat dir das auch schon bestätigt, und das müsste deiner SB reichen. Meines Erachtens liegt hier kein Grund für eine Sanktion vor. Wenn die Planung nämlich von der SB war, hat sie einen erheblichen Anteil an der Sache!

Eigentlich hätte sie dir ja erst eine Anhörung zuschicken können. Hat sie aber anscheinend nicht getan. Sie muss dir aber irgend einen Sanktionsbescheid gegeben haben, denn sonst hättest du ja keinen Widerspruch geschrieben. Wie lautet der Sanktionsbescheid und wie lautet der Widerspruch denn? Und wer hat denn den Widerspruch für dich geschrieben, die SB? Hast du keine Kopie von allem?

So wie du hier weiterberichtest, hast du nämlich einen Zwischenbescheid erhalten, dass dein Widerspruch in Bearbeitung ist.

Sag mal, hast du denn schon für August keine Leistung bekommen? Eine Sanktion bei Jugendlichen unter 25 Jahre beträgt 100% über 3 Monate. Die Miete wird direkt an den Vermieter bezahlt. Du kannst dir aber Lebensmittelgutscheine bei der SB holen.

Um dir hier weiterhelfen zu können, müsste man den Sanktionsbescheid und den Widerspruch (den du ja geschrieben hast) sehen. Wenn nämlich ab September (oder evtl. schon ab August?) eine Kürzung kommt, muss eine einstweilige Anordnung geschrieben werden, damit die Sanktion erst nach Klärung der Angelegenheit auferlegt werden kann.

Hast du diese Unterlagen? Wie lauten sie? Wenn du sie nicht hast, dann gehe sofort zu deiner SB und sag ihr, dass du den Sanktionsbescheid haben willst und den Widerspruch. Sie soll dir das kopieren. Für deine Unterlagen.