Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versteh das alles nicht!!!
kartman78
24.03.2005, 11:34
Moin, seit diesem jahr kriege ich ALG2, wohne mit meiner freundin in einer 55qm wohnung, 339€ warm plus gas und strom 85€, plus 16,50€ GEZ Gebühren. Meine Freundin ist 21 und macht zurzeit eine ausbildung zur Freusierin, sie ist noch im ersten lehrjahr und verdient 284€. Ich 26 bin gelernter Zimmerer. So nun zum eigentlichen die AfA hat uns die ersten drei monate als Bedarfsgemeinschaft berrechnet und uns standen 808€ zu. Nach antragsstellung auf folgeleistung ist den sachbearbeitern aufgefallen das meine Freundin nicht mit reinberrechnet werden darf da sie anspruch auf Bafög hat, einen bafög antrag hatte sie schon letztes Jahr mal gestellt sowie danach einen antrag auf BAB und beides wurde abgelehnt weil ihre Eltern ein zu hohes einkommen haben. Die Sachbearbeiter sagten das sie jetzt wieder einen antrag auf BAB stellen soll, da sich seit anfang des Jahres die Gesetze geändert haben würde ihr jetzt etwas zustehen so etwa 200€ bis 250€ wurde ihr gesagt! Naja der antrag läuft noch und ich bin sehr gespannt. Es ist sehr traurig das so etwas einem nicht vorher mal mitgeteilt wird stattdessen muss man solche sachen dort immer erfragen, dann hätte man den antrag schon längst stellen können! Laut meines neuen Bescheides kriege nur noch ich 490€, 311€ Lebensunterhalt und 179€ für Miete und Nebenkosten. Das heißt zurzeit 490€ ALG2 + 284 Ausbildungsvergütung meiner Freundin - 339€ Miete - 85 Gas und Strom - 16,50€ GEZ - 14,90 Versicherung = 318.60€ zum Leben mit dem wir beide wohl auskommen müssen! Da können wir von glück reden das wir nicht rauchen, keine Handy oder sonstige Telefon oder auch andere Verträge und auch kein Auto oder dergleichen haben! Mir kam dann die Idee mich dem ALG2 zu entziehen indem ich noch eine weitere Ausbildung machen könnte, ich fragte auch gleich nach ob sowas irgendwie unterstützt wird die Sachbearbeiter sagten ja natürlich und schickten mich zur Berufsberatung dort sagte man mir hingegen das eine zweite Ausbildung in keinster weise gefördert oder bezuschusst wird. Man schickte mich auch gleich wieder weg, weil ich zu alt für die Berufsberatung bin! Ich sollte nun zu einem Arbeitsvermittler gehen und Ihm die sache erklären, als erstes kam die frage ob ich ALG2 beziehe, ich sagte ja, wieso, ja dann sind sie hier falsch, kriegte ich zu hören, da müssen sie zu Ihrem Sachbearbeiter gehen, hieß es dann, tja das hieß also wieder dahin von wo man mich als erstes weggeschickt hat. Ich bin dann nach hause gegangen und hab erst mal in ruhe ein tasse Tee getrunken. Ich habe das gefühl das man in keinsterweise unterstützt wird bzw. das einem geholfen wird um dort rauszukommen. Man wird bestraft wenn man etwas machen möchte! So jetzt habe ich mir erst mal so fast alles von der Seele geschrieben!
Falls jemand weiter weiß oder ein paar tips hat so wäre ich Ihm sehr dankbar.
Danke
Es ist sicher kjeine Hilfe für dich, wenn die Personen mit denen du sprichst selber keine oder wenig Ahnung von dem haben was für dich wichtig wäre. Aber man muss auch sehen, dass sich gerade was Sozialhilfe/ALG II gewaltig was geändert hat. So eine Wendung um 360° können die Leute auf dem AA auch nicht einfach so mit machen - es handelt sich ja um Beamte bzw. beamtenähnliche Menschen - gib diesen Leuten etwas Zeit um mal selber alles zu lernen. Das kann man, solange man keine Probleme bekommt - so wie es bei dir aussieht hast du das ja auch gut verkraftet.
Das andere Thema ist "warum sagen die mir das nicht gleich" ... wir müssen auch endlich selber lernen, alle Wünsche und Infos auf den "Tisch" zu legen ... denn von selber kommt da vom Gegenüber gar nichts mehr. Diese Leute am AA sind in meinen Augen was ALG II betrifft hoffnungslos überfordert. Man sollte sich die Zeit nehmen, wirklich alles was man selber im Kopf hat demjenigen zu sagen und erst aus der Tür gehen wenn wirklich alles geklärt ist. Das mit dem Rumschicken von Einem zum Anderen ist bei den Ämtern allgemein sehr "beliebt" ... damit haben sie das Problem nicht mehr im Raum und sie können wieder was anderes tun. Es ist leider so, jeder der so einen Job macht, der macht es doch deshalb weil er ein "Beamter" ist.
Ich will keinesfalls die Leute auf den Ämtern in Schutz nehmen ... aber es ist nun mal so, dass ich ja was von denen will - und ich bin bestimmt kein Freund von Ämtern - IM GEGENTEIL, mir stellte es jedesmal die Haar auf wenn ich ein Amt betrete und das ist egal welches.
Beharrlichkeit ist das was meiner Meinung nach am besten hilft - vorher alles aufschreiben was einen bedrückt, dann das Ganze der Reihe nach "abarbeiten."
Betroffener
24.03.2005, 13:12
Ergänzen möchte ich den meines Erachtens sehr guten Beitrag von FXS64 noch um folgende Details:
Hinzu kommt auch noch, daß es hinter den Kulissen auch Arbeitsanweisungen gibt, die eigentlich im Gesetz vorgeschriebene "Beratung" der Leistungsempfänger - freundlich gesagt "nicht zu übertreiben", weil das Zeit und Geld spart.
Zu den GEZ-Gebühren.
Befreiung von der GEZ gibt es in folgenden Fällen
Für bedürftige Personen ohne eigenes Einkommen oder mit sehr geringen Einkommen besteht die Möglichkeit sich von den Gebühren auf Antrag befreien zu lassen.
Befreit werden z.B. Sozialhilfeempfänger, Studenten mit Einkommen unter 600 € im Monat sowie von mindestens 60% Behinderungsgrad und dem Sondervermerk „RF“ pflegebedürftige Personen in bestimmten Fällen.
Nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag steht unter §6 Gebührenbefreiung Punkt 3 Gebührenbefreiung natürlicher Personen;
Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach §22 ohne Zuschläge nach §24 des zweiten Buches des Sozialgesetzbuches, (werden von der GEZ befreit)
Um von der GEZ befreit zu werden, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen, in Ihrem Rathaus oder Sozialamt stellen.
kartman78
25.04.2005, 11:52
So, wie erwartet bekommt meine Freundin kein BAB, obwohl man uns versichert hat das Ihr etwas zusteht!
Hatte mir schon gedacht das da nichts kommt! Naja also leben wir von nur knapp 320€ im monat!
Versuche alles um einen nrmalen Job zu kriegen aber hier ist die tote hose!
Hatte mich sogar um eine Lehre beworben bei der ich mindestens mehr verdiene als ich jetzt Alg 2 kriege, weil mit noch weniger können wir nicht leben, doch leider auch nur absagen!
Damit es in zukunft besser aussieht gehe ich jetzt zur Abendschule um einen besseren abschluss zu haben mit dem ich dann auch studieren kann.
da verdient man zwar auch nichts aber hauptsache ich mache etwas und dadurch könnte ich in der zukunft ja vielleicht bessere chancen haben eine Job zu ergattern!
Bin natürlich trotzdem noch dabei jetzt einen job zu finden!
Denn das kann so nicht weitergehen, will nicht mein leben lang jeden Cent dreimal umdrehen!
Also schöne grüsse an euch alle!
Schneida
25.04.2005, 21:46
BAB usw.
Ich kenne die Rechtslage dort nicht so genau. Möglicherweise sind die Eltern Deiner Freundin weil es eine Erstausbildung ist noch unterhaltspflichtig. Müsste aus den Erläuterungen zum Antrag hervorgehen.
Es empfiehlt sich diesen Unterhalt den Eltern gegenüber auch anzufragen.
Vermutlich ist es sinnvoll, dass ihr Euch nicht als Bedarfsgemeinschaft behandeln lasst beim Alg II Antrag. Die letzten Rechtssprechungen dazu sehen auch so aus, dass ihr in eurer Situation Euch nicht im Sinne der Verfassung als eheähnlich definieren müsst. Seht Euch mal die Urteile in Tacheles Wuppertal an.
Grüße
E.Schneider
Betroffener
26.04.2005, 00:36
Zum Thema BAB und BaFÖG hatte ich heute in der Netzzeitung sowie unter Einstig.com was gelesen.
Fazit:
Sobald de Facto ein Anspruch auf BaFÖG existiert (auch wenn er nicht erfüllt wird (weil z.B. die Eltern über den Verdienstgrenzen liegen), ist ein Zahlung von ALG-I nicht mehr möglich.
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Können die Kinder von Arbeitslosen, die volljährig sind, aber noch zur Schule gehen, ALG II oder Sozialgeld beantragen?
Volljährige Kinder zählen nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern. Sie bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie erwerbsfähig sind. Erwerbsfähig ist jemand, der gesundheitlich in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein.
Grundsätzlich ist deshalb eine Antragstellung möglich. Besteht jedoch ein Bafög-Anspruch dem Grunde nach, kann kein Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Ein Bafög-Anspruch besteht nicht, wenn der Schüler noch im Haushalt der Eltern lebt. In diesen Fällen ist jedoch zu prüfen, ob ein vorrangiger Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht, denn diese sind bis zum Ende der Berufsausbildung ihrem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/300143.html#alg11
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Zum BAB gibt es hier Infos:
http://www.einstieg.com/index.php?article=156&rubric=0
Aber hier könnte sinngemäß das gleiche gelten, auch wenn es auf der Seite nicht beschrieben ist. Auf jeden Fall gelten die Einkommensgrenzen der Eltern.
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