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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe !!!!!! Meine Miete wird nur zur Hälfte geazhlt ! ! !


Renan2604
10.07.2005, 21:40
Hallo!

Ich habe ein Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann, wäre echt super nett.

Und zwar:

Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, wir wurden zunächst als Bedarfsgemeinschaft eingestuft.

Am 1.01.05 stellten ich einen Antrag auf ALG II.

Mit dem Bescheid erfuhren wir, das ich 298,- sowie anteilig die Miete bekomme und meine Freundin ebenfalls 298,- und anteilig die Miete.

Bereits im Antrag gab ich an, das sich meine Freundin derzeit noch in Ausbildung diese an einer Privatschule absolviert wird und das Antrag auf BAFÖG eingereicht wurde, jedoch die Höhe zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war.

Nach kurzer Zeit teilte ich dem Amt mit , das SIE 64,- € BAFÖG bekommt.

Nun kommt es:

Nun will das Amt über 2000,-€ da die Leistungen eigentlich nicht zugestanden hätten.

Zugleich wurde der Anspruch meiner Freundin auf ALG II eingestellt .

Nun mein Problem:

Wieso bekomme ich nur noch die hälfte der Miete??? :patsch:

StephanK
10.07.2005, 22:37
Hallo Renan! :welcome:
Mir scheint, dass da von Anfang an etwas grundsätzlich schief gelaufen ist, nämlich dass Ihr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft worden seit.
Ich bin mir nicht 100 % sicher, aber ich kenne Renan nur als Frauennamen und gehe also davon aus, dass Ihr eine Wohngemeinschaft von zwei Frauen seit und deswegen gar keine "eheähnliche Gemeinschaft" und damit auch keine Bedarfsgemeinschaft sein könnt.

Du hast leider nicht erklärt, wie diese Rückforderung von 2000 € berechnet wird, also ob das ALLES ist, was Ihr bisher an ALG II-Zahlungen bekommen habt. Jedenfalls solltet Ihr Euch sehr schnell darum kümmern, das aufzuklären und/oder Euch dagegen zu wehren. Auch wenn Ihr Widerspruch einlegt, heisst das noch nicht, dass Ihr erst mal nicht würdet zahlen müssen - um diese Zahlungspflicht "vom Tisch zu bekommen", müsst Ihr weitere und zusätzliche Schritte unternehmen. Das ist echt eilig und ganz wichtig!

Was Deine Freundin angeht, ist es allerdings so, dass es ENTWEDER BaFöG ODER ALG II gibt - beides nebeneinander geht prinzipiell nicht.

Was die Miete angeht, solltest Du den gleichen Anteil bekommen, wie bisher auch.

So weit ich es anhand Deiner Schilderung einschätzen kann, wäre es bei Euch wirklich angebracht, so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt einzuschalten. Auch dafür gibt es finanzielle Hilfen, wenn man selbst nur wenig Geld hat. Hinweise dazu findest Du hier im Forum bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#43)