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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : - Eine WG ist keine eheähnliche Gemeinschaft -


border
23.08.2006, 09:45
Hallo zusammen,

hier habe ich zur Abwechslung mal eine gute Schlagzeile gefunden, der Text dazu erfreut mich auch. :-)

Eine WG ist keine eheähnliche Gemeinschaft

Arbeitsagenturen dürfen Hartz-IV-Empfängern keine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und das Arbeitslosengeld streichen, nur weil sie in einer Wohngemeinschaft leben. Grundvoraussetzung dafür sei eine gleichzeitige Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt in Darmstadt veröffentlichten Beschluss (Az.: L 7 AS 86/06 ER). Das Gericht verurteilte mit dieser Begründung das Rhein-Main-Jobcenter dazu, Grundsicherungsleistungen an einen 34 Jahre alten Hartz-IV-Empfänger zu zahlen. Die Leistungen waren eingestellt worden, nachdem der Mann gemeinsam mit einer Bekannten eine Zwei-Zimmer-Wohnung gemietet hatte. Dies wertete die Arbeitsagentur als Beleg für eine eheähnliche Gemeinschaft – zu Unrecht, wie die Sozialrichter entschieden. Denn beide Mieter hätten versichert, nur eine Wohngemeinschaft zu bilden. Jeder bewohne ein eigenes Zimmer, geteilt würden Küche, Flur und Bad, nicht aber das Bett. Jeder trage die Kosten der Wohnung zu 50 Prozent, ansonsten lebe man getrennt. dpa

MfG

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Upsala
23.08.2006, 22:21
Servus Border!

Wie wär es mal mit einem positiven Verstärker an die HAZ. Sonst setzt du doch immer was dagegen. Ich meine eine kleine Ermutigung mehr in diese Richtung zu veröffentlichen.
Nur so ein Gedanke. :-)

border
23.08.2006, 22:40
Hallo stupido,

manchmal teile ich der HAZ auch mit da Sie vom mir als positiv empfundene Nachrichten veröffentlicht, aber dies nur unterschwellig im Vorwort zu meinen Leserbriefen.

- obs hilft? - man weiß es nicht.

MfG

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