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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 10 Monate nicht Arbeitslos gemeldet/Sohn


Petra74
11.08.2008, 09:52
Guten morgen euch allen,

Durch google habe ich diese Forum entdeckt und musste einfach mal meine sorgen und fragen hier reinschreiben.

Es geht um meinen Sohn der 23 jahre alt ist und im Juli 2007 seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Er war bis zum 8.2007 als teilzeitkraft dort angestellt und musste danach gehen,in dieser zeit hat er arbeitslosengeld für 2 monate bezogen,
da er am 1.10.2007 durch eine zeitarbeit am arbeiten war,doch dort konnte er nach 2 wochen wieder gehen.

Und nun machte er einen sehr blöden und großen fehler,er meldete sich nicht arbeitlos,sondern lebte von seinem ersparten und muss wohl naiv genung gewesen sein um zu glauben das er schnell wieder einen job findet.Dem ist leider nicht so und am Freitag erzählte er mir,nach 10monaten das er sich nie arbeitlos gemeldet hatte,wobei er anspruch drauf hat.Natürlich war ich sauer auf meine sohn aber auch zeitgleich tat es mir etwas leid ihn in letzter zeit sozusehen.
Er ist in den letzten monaten richtig depressiv geworden,zumindestens habe ich den eindruck.
Er erzählt einem nichts mehr,er lacht kaum noch und geht so gut wie nie weg.

Ich weiss beim besten willen nicht warum er sich nicht arbeitslos gemeldet hat,ob er sich dafür schämt oder schlechte erfahrungen auf dem amt gemacht hat kann ich leider nicht sagen.Ich meine er bewirb sich ja und ruft auch firmen persönlich an,also da kann ich ihn keine vorwurf machen,da er sich in dieser hinsicht bemüht.Aber wieso musste er so dumm sein und hatte sich einfach nicht arbeitlos gemeldet.Ich hab zu ihm gesagt,dass er sofort hingehen soll und ich möchte ihn dies heute auch nochmal sagen aber diesmal etwas ruhiger,da ich gestern wirklich sehr sauer war.

Mit was muss er rechnen,wenn er sich nun arbeitslos meldet?
Hinzu kommt,dass er auch nicht Krankenversichert ist was die ganze angelgenheit natürlich nicht leider macht.

ratsuchende
11.08.2008, 10:35
Hallo!
Da er im Herbst schon mal Alg1 bezogen hat, muß der Anspruch nicht neu festgestellt werden, sondern "lebt wieder auf". D.h. er kann in damaliger Höhe seinen Restanspruch noch geltend machen, ab dem Tag der Alo-Meldung. Daraus entstehen auch keine Nachteile.

Ab dem Tag der erneuten Bewilligung bzw. Anspruchstellung ist er auch wieder in der gesetzlichen KV. Es besteht aber für jeden seit einiger Zeit Versicherungspflicht, so daß sich evtl. die Krankenkasse melden wird und Beiträge für die nichtversicherte Zeit wird haben wollen. Darüber kann ich aber nichts genaues sagen.

Petra74
12.08.2008, 14:25
So,mein Sohn war heute da. Eine sperrzeit wegen meldeversäumnis bekommt er aber damit war ja zurechnen.
Bleibt abzuwarten das die KH sagen wird und wie hoch die rückzahlung sein wird:?

ratsuchende
12.08.2008, 15:34
Hallo!
Das mit der Sperrzeit leuchtet mir nicht ein. Da müßte ja jeder, der erst Monate später seinen Restanspruch geltend macht, eine Sperrzeit erhalten?

Außerdem ist die Sperrzeit von 7 Tagen bereits ab dem Datum wo er die letzte Arbeitsstelle verloren hat, also vor 10 Monaten bereits abgelaufen, denn eine Sperrzeit beginnt zu laufen ab dem Ereignis, das die Sperrzeit bewirkt, und das wäre unmittelbar bei Arbeitsende gewesen.

Wollen die JETZT die Sperre durchführen?

Petra74
12.08.2008, 15:39
Hallo!
Das mit der Sperrzeit leuchtet mir nicht ein. Da müßte ja jeder, der erst Monate später seinen Restanspruch geltend macht, eine Sperrzeit erhalten?

Außerdem ist die Sperrzeit von 7 Tagen bereits ab dem Datum wo er die letzte Arbeitsstelle verloren hat, also vor 10 Monaten bereits abgelaufen, denn eine Sperrzeit beginnt zu laufen ab dem Ereignis, das die Sperrzeit bewirkt, und das wäre unmittelbar bei Arbeitsende gewesen.

Wollen die JETZT die Sperre durchführen?

Also wenn ich da richtig verstanden habe bekommt er eine sperrzeit,laut aussage einer netten bearbeiterin die wohl etwas schlecht gelaunt zu sein schien.Also wäre die Sperrzeit wegen meldeversäumnis garnicht rechtens?Ich din davon ausgagangen das sowas dann eintritt,wenn man sich dort Arbeitlosgemeldet hat.

restart
17.08.2008, 11:31
Hallo Petra74,

die Sperrzeit von 7 Tagen wird er leider wohl in kauf nehmen müssen. Eine Sperrzeit kann nur verhängt werden, wenn er auch ALG I bezieht und sie senkt natürlich den Bezugszeitraum um ihre Dauer.

Die rechtzeitige Arbeitsuchendmeldung dient auch dafür, den Einstieg in die Arbeitslosigkeit durch entsprechende Angebote zu verhindern. Diese Möglichkeit hat er der sozusagen der Agentur genommen.

Für die Dauer der Sperrzeit kann er ALG II beantragen, was allerdings um 30% vom Regelsatz, wegen der Sperrzeit, gesenkt wird.
Wichtig! ALG II wird auch nur ab Tag der Antragstellung gezahlt.

ratsuchende
21.08.2008, 16:50
Hallo!
Aber restart, das amt weiß doch nicht, daß er sich "versehentlich" nicht gemeldet hat. Sondern er hat sich nach 10 Monaten!!! erst Alo gemeldet, damit er seinen Restanspruch wahrnehmen kann. Da kann es doch keine Sperre geben wegen verspäteter Meldung?
Und die Sperre beginnt immer zu laufen, wenn das Ereignis, das die Sperre begründet, eingetreten ist. Und das war doch der Zeitpunkt bei Verlust der letzten Arbeit vor 10 Monaten. Die Sperrzeit ist doch schon lange abgelaufen!!!

Oder soll sich jemand arbeitssuchend (rechtzeitig) melden, obwohl er weiß, daß er KEIN Alg1 beantragen wird, weil er 10 Monate erst mal nichts macht?

d.h. er läßt sich 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrags vermitteln, um dann am 1.ten Tag der arbeitslosigkeit ohne Bezug zu sagen, ällabätsch, ich geb den Antrag nicht ab und die Vermittlungsbemühungen waren für die Katz?

Also logisch ist das nicht.

restart
22.08.2008, 01:07
Hallo ratsuchende,


Die Sperrzeit ist doch schon lange abgelaufen!!! Eine Sperrzeit kann nicht ablaufen, sondern sie verkürzt den Anspruchszeitraum.

Ich denke nicht, dass eine Auszeit auf § 37b SGB III - Frühzeitige Arbeitsuche, (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37b.html) auswirkt, bzw. hätte man sich dann drei Monate vor Ende der Auszeit arbeitsuchend melden können.

Zum Anderen wird sich die Auszeit schlecht auf die Anspruchsdauer auswirken, da ja immer die letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit Grundlage für die Berechnung sind. Siehe dazu: ALG I - Wie lange wird mir Alg I gezahlt? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1#faq_algianspruchtabelle)

ratsuchende
23.08.2008, 07:01
Hallo restart,
ja die Sperrzeit wirkt sich auf die Dauer aus, d.h. der Anspruch wird verkürzt. Trotzdem wird vom Tag der Anspruchstellung ab gezahlt und nicht erst 7 Tage später.

In dem Fall handelt es sich um eine Wiederbewilligung von Restanspruch, da der Sohn früher schon Alg1 bezogen hat, deshalb sollte die Auszeit sich nicht negativ auswirken.

restart
25.08.2008, 21:47
ja die Sperrzeit wirkt sich auf die Dauer aus, d.h. der Anspruch wird verkürzt. Trotzdem wird vom Tag der Anspruchstellung ab gezahlt und nicht erst 7 Tage später. Siehe dazu § 144 Abs. 2 SGB III - Ruhen bei Sperrzeit (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html): (2) 1Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. Das dürfte in diesem Fall der Tag der Arbeitslosmeldung (= Tag der Antragstellung) sein.