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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Durch Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes, Reha abgelehnt!


Sunnyblue
12.08.2008, 00:43
Hallo Ihr Lieben!

Auch ich möchte mich gerne mit einer Frage an Euch wenden und würde gerne von Euch wissen, wie Ihr darüber denkt.

Zu meiner Situation:

2001 hatte ich eine Bandscheiben OP und wurde von dort an beim Arbeitsamt in der Reha Abteilung geführt. Darüber absolvierte ich auch eine 2-jährige betriebliche Umschulung zur Bürokauffrau.

Jedenfalls steht es gesundheitlich mit meinem Rücken nicht zum allerbesten und trotz Op hat es sich alles im Laufe der Jahre erheblich verschlimmert.

Da ich im letzten Jahr einen Antrag beim Versorgungsamt stellte, wegen eines GDB wurde ich natürlich orthopädisch + MRT gründlich durchgescheckt
und das Ergebnis war etwas niederschmetternd. So sprachen mehrere Fachärzte bei meinem Rücken von einer Großbaustelle. Beim V-Amt gab es nur 20%, somit reichte der SOVD beim Sozialgericht eine Klage ein und die Sache läuft noch.

Da ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, bekomme ich schon seit mehreren Jahren keine Leistungen mehr von der ARGE. Dennoch besteht die Möglichkeit sich Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug zu melden. Was ich kürzlich tat.

Nun kommt der eigentliche Punkt. Ich habe dort nach meiner Meldung, die letzten Untersuchungsergebnisse ca. 1 Jahr alt, eingereicht da man mich eigentlich über den medizinischen Dienst untersuchen wollte. Wegen einer Prüfung, ob ich ein Reha fall sein könnte.

Zwischenzeitlich passierte folgendes:

So war ich am 23.07.08 bei der Arbeitsberaterin, welcher ich die Unterlagen gab und schon mit Schreiben vom 24.07.08 stand bereits eine Amtsärztliche Stellungnahme fest! :confused: Ich war sehr verwundert, wie schnell dieses gegangen ist! Heute war ich zu einem abschließenden Gespräch beim Arbeitsamt eingeladen, um über meine Gesundheit zu sprechen....

So präsentierte man mir eine sehr allgemein gehaltene Stellungnahme einer Amtsärztin, welche "Ärztin für Allgemeinmedizin" ist. Sie stufte mich als vollerwerbstätig ein, mit ein paar belanglosen Einschränkungungen! Weswegen ich derzeit nicht als Rehafall eingestuft werde.

Sie kam nur anhand der Unterlagen zu dieser Meinung und ohne das sie mich jemals eigenständig untersucht hätte! Ich bin mit dieser Stellungnahme nicht einverstanden, da sich mir der Eindruck erweckt, das diese Ärztin nicht wirklich weiß, worüber sie da gelesen hat.

Mein Rückenleiden ist sehr umfangreich, deshalb wollte ich hier nun keine Details auflisten, fest steht jedoch... das ich jeden Tag opiumhaltige Medikamente nehmen muß, damit ich mich überhaupt halbwegs vernünftig bewegen kann und den Tag überstehe.

Gerne würde ich nun einen Widerspruch gegen diese Stellungnahme schreiben, da mir das Ergenis zu oberflächlich und ungenau gehalten ist, weil die Dame mich nicht persönlich untersucht hat und weil ich glaube, das sie es aus medizinischer Sicht nicht wirklich beurteilen kann. Hierzu haben wir denke ich Fachmediziner, die sich eher ein Urteil bilden können.

Was würdert ihr nun an meiner Stelle machen? Gerne würde ich Eure Meinung dazu erfahren.

Viele Grüße Chrissi

Marsleuchte
12.08.2008, 06:36
Hallo Chrissi,

also ich an Deiner Stelle würde folgendes machen:

1. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen sofern es einen gibt!

2. Den Widrspruch mit einen Gegengutachten von einen Deiner behandelnden Facharzt koppeln.

3. Einen Antrag auf eine Reha bei Deinen Rentenversicher einreichen (das kannst Du selber oder der behandelnde Arzt machen).

Das hat die Bewandniss, einmal eine Reha gehabt steht Dir in der Grundregel alle 4 Jahre eine zu und bis zur Altersrente ein Rehaberater.
Das sind die groben Schritte die ich Dir aus meiner Sicht empfehlen kann.
Ich selber habe es in der gleichen Art durchgeführt allerdings war es 2003.


MfG
Marslicht

Sunnyblue
14.08.2008, 08:58
Hallo Marslicht!

Vielen lieben Dank für Deine Antwort, ich habe mich sehr darüber gefreut!

Nach einm wirklichen Bescheid sieht dieses nicht aus, da es sich um eine gutachterliche Äußerung handelt, ohne eine Widerspruchsmöglichkeit.

Die Idee mit dem Gegengutachten habe ich auch, leider ist die Umsetzung sehr schwierig. Ich hatte bereits vor einigen Monaten mit meinem behandelnden Orthopäden darüber gesprochen, als es um die Sache mit dem Widerspruch beim Versorgungsamt ging.

Zu einem Gutachten, welches ich ja dann selber bezahlt hätte, wollte er sich nicht hinreißen lassen. Er stellte mir lediglich ein Attest aus, im welchem Stand, das ich um meine Alltagstauglichkeit nur durch die Einnahme von Schmerztabletten aufrecht erhalten kann. Dieses hilft mir nun aber auch nicht wirklich weiter.

Jedenfalls habe ich nun das Problem, an ein solches Gutachten zu kommen... :confused:

Und einen Antrag auf Reha beim Rentenversicherungsträger geht auch nicht, da ich meine Zeiten noch nicht voll habe. Das wurde damals schon versucht und die haben deshalb abgelehnt.

Also schaut derzeit leider nicht so gut aus....

Liebe Grüße
Chrissi

Marsleuchte
14.08.2008, 09:18
Guten Morgen Chrissi,

also sofern Du ein Attest von einem Facharzt hast, ist dieses in der Regel ausreichend und mit einem Gutachten gleich zu stellen von Deinem Träger.
Bei mir geht es gerade um ein Ähnliches Probelm, in dem das Sozialgericht eindeutig sagte, das ein Attest ausreichend ist, sollte ein Gutachten gefordert werden, so ist der ALG II träger zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
Also im Grunde nimmst Dein Attest und stellst es gegen das der Amtsärztin, sollten sie was anderes wollen, sollen sie es mitteilen und die Kosten übernehmen.

Was den Antrag auf Reha angeht, einfach noch einmal stellen und gegebenfalls Widerspruch einlegen.

MfG
Marslicht

Sunnyblue
15.08.2008, 08:16
Guten Morgen Marslicht!

Schön wieder von Dir zu lesen. :)

Also die Untersuchungsergebnisse des letzten Jahres MRT Bericht, und Dokumentation der Diagnose + dem Attest wegen der Tabletten lagen dem ärztlichen Dienst vor. Ein Attest über meinen Gesundheitzustand habe ich hingegen leider nicht. Doch beides zusammen addiert, sollte eigentlich aussagekräftig sein.

Die Aussage meiner Arbeitsberaterin war hierzu dann noch, das wenn ich
neue Unterlagen hätte und sich mein Zustand geändert hätte, ich diese dann noch einmal einreichen sollte zwecks Überprüfung. Sicherlich schickt mein Orthopäde mich auch gleich noch einmal zum MRT.

Ich habe so den Eindruck gewonnen, habe mich ja nicht das erste mal dort arbeitssuchend gemeldet im laufe der letzten Jahre, das das Problem im fehlenden Leistungsbezug liegt. Man stellt mich sozusagen auf das Abstellgleis! Man braucht mich dort nicht zu unterhalten und es gibt somit keinen Grund weitere Gelder für mich auszugeben, da keine Dringlichkeit von deren Seite vorliegt.

Ein Beispiel dafür ist: Ich habe zwei Freundinnen welche im Leistungsbezug (ALG2) stehen, während wir alle drei arbeitssuchend gemeldet sind, erhalten meine Freundinnen "unaufgefordert" Qualifizierungsmaßnahmen beide für 6 Monate. Frage ich jedoch wegen einer solchen Maßnahme an, heißt es in meinem Falle die Kassen seien leer. Darüber kann man nun denken, wie man möchte.

Jedenfalls habe ich gestern noch einmal das Telefonbuch studiert und bin über den Bereich "Arbeitsmedizin" gestolpert. Hier habe ich einen Doc gefunden, wo ich auf der Homepage lesen konnte, das dieser auch Gutachten erstellt und er ist zertifiziert. Betriebsarzt, Chiropraktiker... somit jemand, der sich in Punkto "Arbeitswelt & Gesundheit" auskennt. Ebenfalls in der Austellung von Attesten und Gutachten. Er ist derzeit noch im Urlaub, aber wenn er wieder da ist, werde ich mich mit ihm in Verbindung setzen. Mal schauen ob er mir helfen kann. Brauche ja nun irgendwie etwas, um dem AA mitzuteilen das die Ärztin auf dem "Woodway" ist.

Weißt Du vielleicht ob es im Netz eine Liste von Ärzten gibt, welche Gutachten ausstellen?

Somit ersteinmal viele Grüße,
Chrissi