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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstantrag AlgII nach Beendigung des Studiums


Kuscheluin
23.08.2006, 18:54
Ich habe zum 30.06.2006 meinen Magister in Kunstwissenschaft, Amerikanistik und Informatik bestanden, bin aber noch bis 30.09.2006 immatrikuliert und das muss ich auch bleiben, da ich noch Bafög bekomme, das am 30.09.2006 endet. Ich habe bis jetzt noch kein Zeugnis bekommen, kann aber auf Anfrage eine Bescheinigung über den Abschluss haben, die den gleichen Inhalt wie das Zeugnis hätte. Ich lebe mit einer Freundin in einer WG in einer 77qm großen Wohnung, jede hat ihren eigenen Raum, Wohnzimmer, Küche, Bad und Keller werden gemeinsam genutzt. Nun wüsste ich gerne wie Eure Erfahrungen sind und hoffe auf Antworten auf folgende Fragen:

1) Nimmt die Arge auch bei zwei Frauen eine eheähnliche Gemeinschaft an?
2) Wenn ja, wie beweist man am besten von vornherein dass dem nicht so ist?
3) Gibt es wirklich ein Sofortangebot und wie sieht sowas aus? Wie sind die Erfahrungen?
4) Wie lange darf die Bearbeitung des Antrags dauern?
5) Muss ich wirklich alle Tätigkeiten während des Studiums angeben? ( Ich habe jemanden gepflegt und möchte das nicht noch einmal tun.)

StephanK
23.08.2006, 22:08
:welcome: Kuscheluin,
zu 1) eheähnlich natürlich nicht, aber seit 1.8. spielt die Eheähnlichkeit auch keine Rolle mehr, sondern nur noch, ob man wirtschaftlich füreinander einsteht bzw. ob einem das unterstellt werden darf. Mit dieser Regelung will man ausdrücklich "lebenspartnerschafts-ähnliche" Gemeinschaften erfassen. Falls Ihr schon länger als ein Jahr zusammenlebt, wird unterstellt, dass Deine Mit-Frau Dich unterstützt, wenn sie wirtschaftlich dazu in der Lage ist.
zu 2) Ggf. musst tatsächlich Du den Beweis führen, dass sie Dich nicht unterstützt. Wie man das tun soll weiss bisher niemand so recht. Jedenfalls soll die bloße Versicherung, es sei eben nicht so, nicht ausreichen. Alles weitere ist bisher unklar und wird wahrscheinlich erst von den Sozialgerichten präzisiert werden. Es ist also zumindest denkbar, dass Dir eine Auseinandersetzung darüber blüht. :?
zu 3) Die Sache mit den Sofortangeboten zielt in erster Linie auf Menschen unter 25, könnte Dich also evtl. betreffen. Selbst habe ich keine Erfahrung damit.
zu 4) Es gibt keine feste Grenze, aber nach vier Wochen hast Du notfalls Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Ich empfehle Dir jedenfalls, den Antrag []i]möglichst bald[/i] zu stellen.
5) Ich weiss nicht, ob diesbezüglich irgendwelche Daten abgeglichen werden. Wenn Du seinerzeit versicherungspflichtig beschäftigt warst ist diese Tätigkeit ohnehin erfasst. Ansonsten dienen diese Angaben in erster Linie dazu, Dein Profil zu erfassen. Wenn man 1-€-Jobs denkt ist es allerdings schon möglich, dass Vorerfahrung in der Pflege dazu führen könnte, dass man Dich mit einem entsprechenden 1-€-Job beglücken will. Unter diesem Aspekt erscheint es besser, das unter den Tisch fallen zu lassen.