Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wir brauchen Rat
falling_star
11.07.2005, 06:50
Hallo ,
ohh man, wieso hab ich diese Seite noch nicht früher gesehen??? :patsch:
Vielleicht gibt es den einen oder anderen der uns etwas Rat geben kann, wie wir uns jetzt am besten verhalten sollten?
Also ich fang mal ganz kurz an , ich (geschieden) wohne seit fast einem Jahr mit meinem freund(jetzt auch geschieden) zusammen. Seit Hartz IV geht es eigentlich nur noch Berg ab, im finanziellen Bereich. Ich bekomme mit meinen zwei Kindern ( nicht von meinem freund)38,16€ noch vom Arbeitsamt, bitte nicht lachen...grins..
Da das Gehalt von meinem Feund angerechnet wird. Ich finde es sehr grausam, das ein Mann der mit einer Frau gerade mal 1,5 Jahre zusammen ist, für ihre Kinder und sie voll aufkommen muss.
Es wird nicht berücksichtigt das er für seinen eigenen Sohn Unterhalt zahlen muss oder weder irgend welche andere Verpflichtungen. Aber den Unterhaltsvorschuss den ich bekomme für meine Kids, wird wieder voll angerechnet.
Wir können froh sein das wir so einen guten Vermieter haben, wir können seit ca. 3 Monaten nicht einmal mehr die Miete für das Haus hier bezahlen. Von dem Gehalt von meinem Freund bleibt nichts mehr übrig, der zahlt seine Rechnungen und die Nebenkosten und die grade so. Bei mir bleiben ca. 300€ übrig zum leben, davon muss mein Freund aber auch noch tanken. Uns geht es vielleicht noch besser als andere.
Uns ist klar das es so nicht mehr weiter gehen kann, aber was können wir machen??
Wir müssen auf jeden Fall aus dem Haus raus, ich bin auch schon am schauen nach einer neuen Wohnung. Das ist noch nicht einmal leicht, da ich schon gerne eine 4 Zimmer Wohnung haben möchte, damit die Kids (Junge und Mädchen) ihre eigenen Zimmer behalten. Der Mietvertrag soll dann nur noch auf meinen namen laufen und mein Freund würde sich polizeilich dann bei einem Freund anmelden.
Wie ist das, wenn man wieder in ein Einfamilienhaus zieht, wo man aber zwei Wohnungen draus machen könnte??
Oder könnten wir uns als WG ausgeben???
Gibt es da irgend etwas was wir machen können???
Man hat uns mal gesagt, das wir nicht besser leben dürfen als wie ein Ehepaar. Uns geht es schlechter als wie ein Ehepaar oder Single.
Wenn man gleich gestellt wird, sollte man auch die Lohnsteuer ändern dürfen.
Vielleicht gibt es jemanden, der uns Tips geben kann, wie wir das jetzt besser meistern können.
Lieben Gruß Star
StephanK
11.07.2005, 08:48
Hallo star und :welcome:
Hallo, (...)
Oder könnten wir uns als WG ausgeben???
Du hast offenbar schon verstanden, dass die Ursache der Misere darin liegt, dass Ihr als nichteheliche Lebensgemeinschaft und folglich als Bedarfsgemeinschaft betrachtet werdet und daher das Einkommen Deines Freundes angerechnet wird.
Die Fragestellung kann aber nicht sein, ob ihr Euch "als WG ausgeben" könnt. Wir können und wollen hier niemandem dazu raten, das Gesetz zu umgehen oder gar Behörden über tatsächliche Gegebenheiten zu täuschen. Die Frage ist vielmehr, ob Ihr wirklich eine nichteheliche Lebensgemeinschaft seit oder nicht.
ich (geschieden) wohne seit fast einem Jahr mit meinem freund(jetzt auch geschieden) zusammen.Der Begriff "nichteheliche Lebensgemeinschaft" ist nicht genau definiert, weswegen nur anhand von Tatsachen (Indizien) im Einzelfall gesagt werden kann, ob das Zusammenleben eine nichteheliche Lebensgemeinschaft darstellt. Mit anderen Worten: es gibt keine "harten" Kriterien dafür.
Ein Indiz ist die Dauer des Zusammenlebens, die bei Euch mit unter einem Jahr sehr stark dagegen spricht, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft anzunehmen. Hinsichtlich der Frage, nach welcher Dauer des Zusammenlebens eine nichteheliche Lebensgemeinschaft angenommen werden muss, bewegen sich die Gerichte zwischen ein und drei Jahren.
Ein weiteres dagegen sprechendes Indiz ist die fehlende Bereitschaft des Partners, finanziell für den anderen einzustehen, die allerdings auch schon vor dem Bezug von ALG II deutlich geworden sein muss, z.B. dadurch, dass keine gemeinsamen Konten geführt und keine gemeinsamen Anschaffungen getätigt werden. Wie Ihr das haltet, weiss ich nicht, aber Du kannst diese Maßstäbe selbst auf Euer Zusammenleben anwenden und daraus Deine Schlüsse ziehen.
Das Problem ist freilich, dass Du wahrscheinlich schon seit Anfang des Jahres im ALG II-Bezug bist, beim Antrag von Dir aus das Kästchen "nichteheliche Lebensgemeinschaft" angekreuzt hast und der Bescheid längst nicht mehr mit einem Widerspruch angegriffen werden kann, denn das geht nur einen Monat nach Bescheiderteilung. Deswegen wirst Du aller Voraussicht nach erst beim nächsten Antrag diesen Fehler vermeiden können - falls Ihr denn tatsächlich keine nichteheliche Lebensgemeinschaft und damit eine Bedarfsgemeinschaft seit.
Es wird nicht berücksichtigt das er für seinen eigenen Sohn Unterhalt zahlen muss oder weder irgend welche andere Verpflichtungen. Aber den Unterhaltsvorschuss den ich bekomme für meine Kids, wird wieder voll angerechnet.Das ist hart, aber leider korrekt berechnet - wiederum unter der fraglichen Voraussetzung, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Uns ist klar das es so nicht mehr weiter gehen kann, aber was können wir machen??Im Moment, d.h. während der laufenden ALG II-Bewilligungsperiode, leider nichts außer eisern sparen, wenn, wie ich annehme, die Widerspruchsfrist seit dem letzten Bescheid abgelaufen ist. Ihr solltet Euch die hier im Forum verzeichneten Gerichtsurteile zum Thema "ALG II - Bedürftigkeit und Partnereinkommen" gründlich anschauen. Dadurch wird Euch klarer werden, unter welchen Voraussetzungen man als Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet wird oder eben nicht.
... und mein Freund würde sich polizeilich dann bei einem Freund anmelden.
Wie ist das, wenn man wieder in ein Einfamilienhaus zieht, wo man aber zwei Wohnungen draus machen könnte??Hmm, hmm... mach Dir mal die Mühe, diese Gerichtsentscheidung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=7238) durchzulesen...
Man hat uns mal gesagt, das wir nicht besser leben dürfen als wie ein Ehepaar. Uns geht es schlechter als wie ein Ehepaar oder Single.
Wenn man gleich gestellt wird, sollte man auch die Lohnsteuer ändern dürfen.Du meinst bestimmt das Ehegattensplitting, und ich bin dabei völlig Deiner Meinung. Aber das ist eine politische Frage, die man nur mit politischem Druck und/oder entsprechenden Wahlentscheidungen angehen kann. Schau Dir die Wahlaussagen der Parteien zu dieser Frage an, schreib Deiner Wahlkreisabgeordneten (http://www.bundestag.de/mdb15/bio/S/schulbr0.html), auch wenn sie schwerpunktmäßig in anderen Bereichen arbeitet, oder der Kandidatin (http://www.bundestag.de/mdb15/bio/L/loesega0.html) für Deinen Wahlkreis für die kommende Bundestagswahl.
falling_star
11.07.2005, 12:56
Hallo StephanK,
erst einmal vielen dank für die schnelle Antwort.
Ich bin jetzt leider nicht gerade viel schlauer als vorher. Sehe nur das wir nichts machen können, außer uns wirklich zu trennen, also jeder seine eigene Wohnung. Das möchte ich eigentlich nicht, da ich so wenigstens einen Job in Wechselschicht annehmen könnte. Mein freund arbeitet in zwei schichten und könnte dann auf die Kids aufpassen.
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Mal angenommen, wir würden beide jeder einen Mietvertrag haben, aber im gleichem Haus wohnen, was wäre das denn???
Wir möchte nicht das Gesetz umgehen oder gar Behörden über tatsächliche Gegebenheiten täuschen. Deswegen wollten wir uns hier erst einmal informieren und Tip`s hohlen.
Ich weiß glaubig jetzt den Fehler den wir im ersten Antrag gemacht haben. Wir hatten angegeben das mein Freund für uns aufkommen würde.
Kann man das jetzt bei Arbeitsamt nicht ändern und angeben das er das nicht mehr kann??? Wenn man die Kontoauszüge und Rechnungen vorlegt??
Gruß Star
Betroffener
11.07.2005, 13:22
Star,
Ich weiß glaubig jetzt den Fehler den wir im ersten Antrag gemacht haben. Wir hatten angegeben das mein Freund für uns aufkommen würde.
Kann man das jetzt bei Arbeitsamt nicht ändern und angeben das er das nicht mehr kann??? Wenn man die Kontoauszüge und Rechnungen vorlegt??
man/frau kann. Aber es ist ein langer und dorniger Weg, der sicher auch nicht auf der Sachbearbeiterebene ausgefochten werden kann, sondern nur über die Teamleiter oder gar Geschäftsführerebene.
Hierbei könntet ihr Euch auf die seinerzeitigen Unsicherheiten und Unwissenheit berufen und falsche Medienberichte und auch das in den Antragsformularen (meiner Auffassung ganz bewußt) so mißverständlich dargestellt ist.
Inzwischen haben das ja auch schon mehrere Gerichte bemängelt.
Siehe hierzu auch die Beiträge von Biberzahn - die genau das gleiche Problem über 5 Monate hatte, aber dann nach einem "geplatzten Kragen" per Intervention auf höchster ARGE Ebene dann zum Erfolg kam und jetzt in einer eigenen Bedarfsgemeinschaft steckt als Alleinstehende in einer Wohngemeinschaft.
Viel Erfolg
StephanK
11.07.2005, 13:47
Ich weiß glaubig jetzt den Fehler den wir im ersten Antrag gemacht haben. Wir hatten angegeben das mein Freund für uns aufkommen würde. Kann man das jetzt bei Arbeitsamt nicht ändern und angeben das er das nicht mehr kann??? Wenn man die Kontoauszüge und Rechnungen vorlegt??
Das ist das Problem! Für den Zeitraum, für den ALG II bewilligt wurde, ist da jetzt "der Deckel drauf". Wenn es nicht über den vom "Betroffenen" vorgeschlagenen Weg eines Gespräches mit einem verständnisvollen Temleiter funktioniert, geht derzeit auf dem juristischen Weg nichts mehr (immer vorausgesetzt, der Bescheid ist mehr als einen Monat alt). Ein solcher Bescheid ist nur unter sehr engen Voraussetzungen nachträglich noch abzuändern. Du müsstest nämlich dafür nachweisen, dass Du "ohne eigenes Verschulden" daran gehindert warst, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. Erst zu spät schlau geworden zu sein oder Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides bekommen zu haben ist aber leider "eigenes Verschulden" - da kann weder ich noch sonst jemand daran etwas ändern.
Für den Folgeantrag musst Du in jedem Fall versuchen, von der "eheähnlichen Gemeinschaft" wegzukommen. Das wird einigen Erklärungsaufwand gegenüber der Behörde bedeuten, sollte aber möglich sein.
StephanK
12.07.2005, 09:47
Vielleicht gibt es doch noch einen Weg, für die laufende Bewilligungsperiode von diesem falschen Bescheid runterzukommen, nämlich mit einem sogenannten Überprüfungsantrag. Wie groß die Chance ist, damit direkt zum Ziel zu kommen, kann ich nicht einschätzen. Immerhin würde er aber den Dir momentan verschlossenen Rechtsweg wieder öffnen.
Einen Mustertext für einen solchen Überprüfungsantrag (Word-Datei) findest Du bei http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/infoblaetter/ueberpruefungsantrag.doc
falling_star
12.07.2005, 18:30
Hallo,
erst einmal vielen dank StephanK, für die nette Datei.
Die werde ich morgen gleich mit zum Arbeitsamt mitnehmen, so wie noch ein paar Urteile. :lol:
Bin mal gespannt was die dort sagen.
Das letze mal war ich fast 1,5 stunden bei der Bearbeiterin drin, nur um meine Kontodaten (4. mal) zu ändern. Aber war alles sehr lustig gewesen, hatte nur noch der Kaffee gefehlt.
Wir haben heute mal bei der kostenlosen Nummer vom Ombudsrat angerufen und da mal nachgefragt. Die meinten auch das wir es versuchen sollten einen Einspruch einzulegen und auch wenn es sein muss, klagen sollten.
Ich hab da noch einmal eine Frage:
Darf bei einer Bedarfsgemeinschaft auch das Gehalt vom Partner angerechnet werden?? :?:
Ich habe schon viel hier gelesen, aber irgend wie steige ich da nicht mehr durch. :?: :-x
Lieben Gruß
Star
StephanK
12.07.2005, 18:51
Hallo,
erst einmal vielen dank StephanK, für die nette Datei. Bitte!
Die werde ich morgen gleich mit zum Arbeitsamt mitnehmen, so wie noch ein paar Urteile. :lol: Die Urteile aber nur als Spickzettel für Dich, sonst kriegen die 'nen Anfall...! :-)
Wir haben heute mal bei der kostenlosen Nummer vom Ombudsrat angerufen und da mal nachgefragt. Die meinten auch das wir es versuchen sollten einen Einspruch einzulegen und auch wenn es sein muss, klagen sollten.Aha - interessant, mal mitzukriegen, wie dieser Ombudsrat sich verhält!
Ich hab da noch einmal eine Frage:
Darf bei einer Bedarfsgemeinschaft auch das Gehalt vom Partner angerechnet werden??Ja - das ist eben der wichtige und für Euch schlimme Punkt dabei. Bedarfsgemeinschaft bedeutet einfach, dass alle zusammengerechnet werden nach dem Schema: x Köpfe --> macht Bedarf soundsoviel €. Einkommen ist soundsoviel €. Bedarf minus Einkommen = ALG II.
Nur dass bei x Köpfen der Bedarf eben nicht x mal so hoch anerkannt wird für für x Einzelpersonen, sondern sehr viel weniger.
Ich habe schon viel hier gelesen, aber irgend wie steige ich da nicht mehr durch. Hoffentlich jetzt ein bisschen mehr...
may the falling star rise again... :D
falling_star
13.07.2005, 14:40
Hallo,
ich wollte nur mal schnell berichten wie es bei mir heute im Arbeitsamt war.
Wir hatten Glück das wir nicht warten mussten, bei meiner Leistungsberaterin.
Sie hat den Antrag erst gar nicht, angenommen und wollte uns gleich weiter zur Anmeldung schicken. Da der Antrag über den Postzugang kommen müsste. Das haben wir natürlich nicht so hingenommen und wollten den Antrag persönlich abgeben. :-)
Da hätten wir uns ja auch die km sparen können, über den Postweg hätte mich das gerade mal 50 Cent gekostet.
Sie meinte dann nur immer wieder, sie könne den nicht annehmen. Dann hat sie uns zur Mahnstelle geschickt, na, der mann war auch sehr lustig. :lol: Der wollte den Antrag auch nicht an nehmen, da ja die Frist für den Widerspruch abgelaufen ist. Da meinte ich nur, ich will keinen Widerspruch abgeben, sondern einen Antrag auf Überprüfung. :D Er wieder, das ginge nicht und so. Als wir dann gesagt haben, das uns das so geraten wurde sei, von einer Rechtsanwältin (was ja eigentlich nicht stimmt). :engel: Meinte er nur die wolle doch nur Geld damit verdienen.
Aber zum Schluss hat er ihn doch, angenommen und meinte ich nehme ihn als Widerspruch an. :-)
Man sollte gegen jedes Gesetz angehen, wenn man sich zu unrecht behandelt fühlt, das waren die Worte von dem netten Mann der Mahnabteilung.
Also sich immer auf die Hinterbeine stellen und das haben wir heute getan. :D
Ich kann sagen das das Heute alles ganz gut geklappt hat, wohl sie versucht haben uns abzuwimmeln. Aber trotzdem waren sie sehr freundlich.
Und weil ich nun mal im Arbeitsamt war, bin ich dann noch einmal zum Arbeitsberater oder Vermittler gegangen und hab mal nachgefragt, ob es sich den lohnen würde, wenn ich einen Aushilfsjob (verdienst nicht mehr als 165€) annehme, der ca. 30 km entfernt wäre.
Ich hatte mich gestern beworben, in dem betrieb ist nur noch einen Ganztagsstelle und eine Aushilfsstelle zu besetzen.
Der Berufsberater oder Vermittler meinte das ich jeden Arbeit annehmen müsste.
Aber in dem Fall würden sie mich wahrscheinlich nicht dazu zwingen. Ich sollte mal ausrechnen, wie viel Fahrtkosten (bei den Preisen) ich hätte.
Habe dann noch schnell das Thema Umschulung angesprochen.
Also, da ich nur 38,16€ vom Amt bekomme, würde er keine Umschulung für mich durch bekommen.
Er wollte das Heute nicht weiter besprechen, da man bei so einem Gespräch doch mehr zeit für bräuchte. Wir machen gleich einen Termin für nächste Woche aus.
Auf diesen Termin bin ich mal gespannt.
Einen lieben Gruß
Star
Biberzahn
13.07.2005, 14:49
Hallo,
ich hoffe du hast dir von dem Widerspruch bzw. dem Antrag auf Überprüfung eine Kopie machen lassen und diese mit Datum und Unterschrift von dem netten Mitarbeiter gegenzeichnen lassen. Wie sich bei mir gezeigt hat, ist das mehr als nötig gewesen. So konnte ich jedes Schreiben und jeden Besuch nachweisen. Die Sache mit der Rechtanwältin war völlig richtig. So was zieht eigentlich immer und natürlich die Hartnäckigkeit mit der man da ran geht.
Tja dann wünsch ich mal viel Erfolg und drück die Daumen.
Gruß
Biberzahn
falling_star
13.07.2005, 18:21
Hallo Biberzahn,
vielen dank, das können wir gut brauchen.
Das hab ich mir nicht geben lassen, aber sollte da nichts kommen, werde ich den Antrag noch einmal abgeben und mir dann eine Kopie geben lassen.
Eins weis ich ganz genau, dass sie kurz nach dem abgeben, schon einen vermerk im Computer eingetragen haben. Das hatte mir der Arbeitsberater oder Vermittler gesagt, er wollte sich meine Daten anschauen und ist nicht reingekommen.
Entweder war jemand kurz vorher in meinen Daten oder gerade drin. so hatte er mir das erklärt.
Lieben Gruß
Star
StephanK
13.07.2005, 20:44
Habe dann noch schnell das Thema Umschulung angesprochen.
Also, da ich nur 38,16€ vom Amt bekomme, würde er keine Umschulung für mich durch bekommen.
Er wollte das Heute nicht weiter besprechen, da man bei so einem Gespräch doch mehr zeit für bräuchte.
Das finde ich ja auch eine sehr interessante Aussage! Was lernen wir daraus? Wer billig ist für's Amt, den lässt es so vor sich hinwurschteln; teure Maßnahmen bekommt nur, wer für's Amt sowieso schon teuer ist, weil er/sie hohe Leistungen bezieht - in der Hoffnung, dass er/sie dadurch 'nen neuen Job findet und das Amts-Budget nicht mehr belastet. Das ist Marktwirtschaft vom feinsten, oder :-x
falling_star
13.07.2005, 21:19
Ich bins noch mal :D
Das schöne ist ja, wenn ich einen Minijob annehme und mir würden durch Abzüge und so weiter, nur 37€ übrig bleiben. Würde mir das Arbeitsamt nicht mal die 1,16€ auszahlen, die mir zustehen. Ich schätze mal die würden bis zu 10 € nicht mehr auszahlen.
Also sollte ich mir doch schnell :weg: einen Minijob suchen, dann bin ich diese Aasgeier los :laola: , aber geht es mir denn besser??? :?: :?:
*grübel* Wohl schon , dann hab ich ja mehr Geld , statt nur 38,16€ .....loooool :mrgreen:
Lieben Gruß
Star
[...]Sie hat den Antrag erst gar nicht, angenommen und wollte uns gleich weiter zur Anmeldung schicken. Da der Antrag über den Postzugang kommen müsste0.[...]
[...]der mann war auch sehr lustig. :lol: Der wollte den Antrag auch nicht an nehmen, da ja die Frist für den Widerspruch abgelaufen ist. [...]
Wow, das ist ja ein lustiges Ding! Ich hatte mal so ein ähnliches Problem mit dem Finanzamt. Da wollte sich auch so ein Amtszombie weigern einen Widerspruch entgegenzunehmen. Der hatte mich auch schon fast abgewimmelt, als die Erleuchtung über mich herkam und es mir wie Schuppen aus den Haaren fiel - ganz nach dem Motto: "Entweder nimmste den nun an oder ich diktier ihn dir zur NIEDERSCHRIFT!"
... und er nahm ihn ...
Mittlerweile gibt es aber auch hier Einschränkungen. Doch da wir alle genug Ärger mit den Ämtern haben, einmal was zur Aufheiterung (und evtl. als Anregung zur "Zivilcourage"):
VG Berlin: Zur Niederschrift in § 70 Abs.1 VwGO
Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 10.06.2003 die sich aus der Möglichkeit zur Widerspruchseinlegung via Niederschrift bei der Behörde gemäß § 70 Abs.1 S.1 VwGO ergebende Protokollierungspflicht bei rechtsmißbräuchlicher Inanspruchnahme durch den Widerspruchsführer begrenzt (AZ: VG 6 A 295.03).
Nach Ansicht des VG Berlin dient die Niederschriftsmöglichkeit dazu, auch Rechts- oder Schreibunkundigen die Erhebung eines formwirksamen Widerspruchs zu ermöglichen. Daher gebe es keinen Anspruch auf Protokollierung der Widerspruchseinlegung, wenn der Widerspruchsführer offenkundig in der Lage ist, seine Widerspruchsbegründung selbst abzufassen. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Bankkauffrau mehr als vier Stunden lang den Bediensteten ihrer 15 Seiten lange Widerspruchsbegründung diktiert und bestand anschließend darauf, eine weitere Begründung sowie einen weiteren Widerspruch zu Protokoll zu geben.
Tja: Auge um Auge, Zahn um Zahn...
StephanK
14.07.2005, 08:40
Hallo Ganymed,
hast Du eine Fundstelle (moderner: ein link) zum Wortlaut dieses Urteils? Das würde ich doch gerne ausführlicher nachlesen...
Danke!
Für dich doch immer Stephan ;-)
http://www.berlin.de/senjust/gerichte/vg/presse/archiv/13149/index.html
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=96405&docClass=NEWS&from=HP.0110
http://blawg.saschakremer.de/weblog/000153.html
falling_star
26.07.2005, 13:26
Hallo ,
ich habe heute Post vom Arbeitsamt bekommen. Das mein Widerspruch bei denen eingegangen ist und sie werden sich bemühen ihn so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aber das es einen gewisse Zeit in Anspruch nimmt und ich möglichst von Rückfragen absehen soll.
Naja, erst einmal ein Anfang.
Euch noch ein schönen Tag
Gruß Star
Biberzahn
26.07.2005, 17:43
Hallo falling star,
ich will dir ja nicht die Illusion rauben, aber bei mir hat die "Bearbeitung" 5 Monate gedauert. Und nur weil ich dort ein Fass aufgemacht hab und mich an die oberen Instanzen gewandt habe, ist da überhaupt erst was passiert. Zwischendurch wusste auch mal keiner davon das ich überhaupt einen Widerspruch abgegeben habe usw.
Lass mal so max. 3 Wochen in´s Land gehen. Dann immer in Abständen von ein paar Tage nachfragen wie weit die Bearbeitung den ist. Das mögen die Damen und Herren zwar garnicht gern, aber hier geht es schliesslich um dich und deine Existenz. Wenn sie kein Personal haben, dann müssen sie halt welches einstellen. Das hab ich der Sachbearbeiterin bei uns auf dem Amt auch gesagt.
Also, hartnäckig bleiben und bloss nicht abwimmeln lassen. Gegebenenfalls wirklich über den Amtleiter oder Teamleiter die Angelegenheit regeln.
Ich drück dir die Daumen das die Bearbeitung zügig von statten geht.
Gruß
Biberzahn
falling_star
27.07.2005, 14:09
Hallo Biberzahn,
vielen dank, noch zwei Daumen mehr kann ich gut brauchen. :lol:
Wie ist das denn eigentlich, wenn ich in der Zeit des Widerspruches einen Arbeitsplatz annehme ???
Würden die, den Widerspruch weiter bearbeiten oder verfällt das denn???
Wünsche noch einen schönen Tag
Lieben Gruß Star
StephanK
27.07.2005, 14:28
Nein, tut er nicht. Das ALG II steht Dir ja zu, auch wenn wegen des Widerspruchsverfahrens erst mal nix gezahlt wird. Also ist das ganze Verfahren weiterhin offen und wenn Du mit dem Widerspruch durchdringst, muss auch nachgezahlt werden.
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