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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stationäre Verpflegung auch nach 1.1.08 nicht anrechenbar I


Codeman
12.08.2008, 17:28
Gericht: Sozialgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: S 9 AS 5012/07
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 23.04.2008


An dieser Stelle wird die Presseerklärung des SG Karlsruhe wiedergegeben.



Verpflegung während eines Krankenhausaufenthalts kann nach einem Urteil der 9. Kammer vom 23.04.2008 bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld II auch dann nicht als Einkommen berücksichtigt werden, wenn der stationäre Aufenthalt erst nach dem 01.01.2008 begann. Zwar bestimme § 2 Abs. 5 Alg II-Verordnung i.d.F. v. 17.12.2007 m.W.v. 01.01.2008, Vollverpflegung sei pauschal in Höhe von 35 % der Regelleistung als Einkommen zu berücksichtigen. Mit dieser Regelung habe der Verordnungsgeber aber die ihm eingeräumte Rechtssetzungsbefugnis überschritten, so die entscheidende Kammer im Anschluss an einen Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen, vom 25.02.2008 (Az.: L 9 AS 839/07 ER) (Az.: S 9 AS 5012/07).


Quelle (http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1222541/index.html?ROOT=1183846)