Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Trainingsmaßnahme
Hallo an alle Experten!
Ich bin neu hier, habe nicht viel Ahnung in Sachen Rechte der Arbeitslosen und deswegen bitte ich in diesem Forum um Hilfe:
Ich bin 42 Jahre alt, ledig, ein Kind und seit ca. 15 Jahren offiziell arbeitslos. Während dieser Zeit musste ich zweimal an so einem Bewerbungstraining teilnehmen. Das war jedesmal die Hölle, weil da Sachen gemacht wurden, die ich in der 5. Klasse der Realschule durchgenommen habe. Außerdem war der "Lehrer" fast nur mit kopieren beschäftigt. Ich möchte nicht so ausschweifen, aber es war wirklich unerträglich, zumal ich Bürokauffrau gelernt habe und einen gewissen Bildungsstand habe, ohne überheblich klingen zu wollen!
Nun musste ich vor ein paar Wochen zum Amtsarzt, weil mein Sachbearbeiter wissen wollte, in wie weit ich einsetzbar bin, da ich vor 10 Jahren drogenabhängig war und seitdem im Methadonprogramm bin. Aber außer einem Bandscheibenvorfall bin ich toppfit.
So, gestern musste ich zu meinem Sachbearbeiter und der eröffnete mir doch tatsächlich, dass ich ab nächstem Montag SCHON WIEDER an so einem bescheuerten Bewerbungstraining bzw. Eignungsfeststellung teilnehmen soll!!! Sechs Wochen lang von 8-11.30 Uhr, vier Wochen Theorie und zwei Wochen Praktikum.
Ich habe gefragt, ob ich das irgendwie ablehnen kann, da ich das als absolut unnütz empfinde, aber das geht natürlich nicht!!!
1. weiß ich, wie Bewerbungen geschrieben werden
2. kriege ich durch diese Maßnahme auch keinen Job
3. habe ich nicht die geringste Lust, IRGENDWELCHEN fremden Leuten meine Lebensgeschichte aufzutischen, was ich ja durch meinen Lebenslauf zwangsläufig tun müsste.
4. sollen doch junge gesunde Leute so etwas machen!!
Ich kann schlecht 6 Wochen einen Krankenschein nehmen, dann melden die mich für den nächsten Kurs an.
WER WEISS WAS?????
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ach, und es geht bei mir nicht um Faulheit, ich ackere teilweise bis zu 9 Std. am Tag und wenn mir das Amt einen Job anbieten würde, würde ich auch sofort arbeiten gehen. Ich weigere mich nur an so stupiden Kursen teilzunehmen, nur damit es für 6 Wochen einen Arbeitslosen weniger gibt!
Liebe Gruesse von Bitzi!
Hallo Bitzi,
deine Angeben scheinen mir der Rubrik ALG I zu widersprechen. Daher frage ich sicherheitshalber erstmal nach, ob es wirklich um ALG I oder um ALG II geht.
Hallo!
Erstmal Dankeschön für Dein Interesse!
Und natürlich geht es um ALG 2. Ich habe mir soviele Überschriften durchgelesen, unter der ich meine Frage unterbringen kann, dass ich darauf gar nicht mehr geachtet habe. Darüber ärgere ich mich sehr!
Umso mehr bin ich auf Deine Antwort gespannt!
Vielen Dank im voraus,
Gruß von Bitzi
Deinen Beitrag habe ich verschoben.
Umso mehr bin ich auf Deine Antwort gespannt!
Naja, ich fürchte so spannend wird die leider gar nicht.
Klar könntest du dich mit der ARGE anlegen und argumentieren, dass dies keinen Sinn macht und du dieses Bewerbungstraining schon mehrmals besucht hast. Ob du damit Erfolg haben könntest, kann ich nicht sagen.
Was aber sinnvoll wäre ist, dass du dir mal selbst den Kopf zerbrichst, welche Richtung als Weiterbildung dich vielleicht weiter bringen könnte und dies dann gezielt bei der ARGE schriftlich beantragst. Dies wäre dann in jedem Fall ein gutes Argument.
Rotkäppchen
17.08.2008, 00:20
Hast du eine schriftliche Zuweisung für die Maßnahme bekommen? Diese müsste mit einer sehr guten Begründung schriftlich abgelehnt werden. Diese schriftliche Zuweisung müsste ich mal sehen.
Hast du evtl. eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, die diese Maßnahme enthält?
Hallo Rotkäppchen!
Ja, ich musste so eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Ob diese Maßnahme darin enthalten ist, kann ich leider nicht sagen, weil ich diesen vor Wut zerrissen und weggeschmissen habe!
Was ich hier vor mir liegen habe ist das "Angebot einer Maßnahme der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme". Aber wie soll ich Dir das Schreiben zukommen lassen? Ich habe doch so wenig Ahnung!
Für Deine Hilfe vielen Dank,
Gruß von Bitzi!
P.S. Ich habe gerade gelesen, dass man hier Dateien anhängen kann. Wenn ich mein Schreiben scanne und in einer Datei speichere, dann kann ich diese anhängen und Du kannst es lesen. Geht das so?
Rotkäppchen
17.08.2008, 15:46
Schau Bitzi, das mit dem Zerreißen der Eingliederungsvereinbarung kann ich ja verstehen, aber das war nicht so gut. Das ist nämlich ein Vertrag, den du da unterschrieben hast. Wenn diese Maßnahme darin "vereinbart" wurde, hast du ja schon "ja" dazu gesagt. Dann ist diese Zuweisung nur noch eine Proforma-Sache.
Ich würde in dieser Situation folgendes machen: Ich wäre garantiert durch den Wind und voll Wut. Ich würde Kopfschmerzen bekommen und könnte nachts nicht mehr schlafen. Das ist nicht gesund. Bei solchem Ärger gönne ich mir immer Ruhe. Und der Arzt versteht mich immer, weil es auch so ist.
Dann würde ich zum Amt gehen, die Krankmeldung abgeben und gleichzeitig die sB um eine Kopie der Eingliederungsvereinbarung bitten, weil ich sie nicht mehr finden kann. Schließlich sei das ja ein Vertrag und den sollte man immer in den Unterlagen haben.
Man muss wirklich sehen, zu was du dich hier verpflichtet hast, bevor man überhaupt noch etwas sagen kann. Eine Zuweisung lässt sich mit guten Gründen relativ leicht schriftlich ablehnen, aber ein Vertrag ist ein Vertrag.
Hallo Rotkäppchen!
Ich bin aus dem Schneider!!!
Habe alles so gemacht, wie Du es mir geraten hast (Deine Schreibweise ist wahrlich köstlich!) und heute war ich bei meinem Sachbearbeiter wegen der Kopie. Er fragte mich, was ich denn damit noch wolle, da die Sache mit dem Seminar doch erledigt sei! Ich frage wieso, sagt er, dass es sich nicht mehr lohnt, nach einer Woche Krankenschein - oder länger - dieses Seminar fortzuführen. Außerdem besetzen sie die freien Plätze sofort, wenn jemand nicht erschienen ist.
Das tat mir wirklich sehr leid!
Die Frage ist nur, wann ich die nächste Einladung bekomme! Das muss ich eben abwarten.
Also Rotkäppchen, vielen Dank für die amüsante Beratung und vielleicht bis in 5 Wochen, wenn die neuen Seminar-Einladungen 'rausgehen!
Rotkäppchen
22.08.2008, 00:55
Sag mal, du bekommst ja einen neuen Termin für die Maßnahme. Du bist nicht aus dem Schneider, wenn die EGV noch läuft und du das dort "vereinbart" hast. Hast du nun eine Kopie bekommen?
Ja, er hat mir eine Kopie gegeben. Gültig bis 10.02.2009 mit dem Ziel "Teilnahme an der Trainingsmaßnahme ..."
Klar, ich bin nur für diese eine Maßnahme gerettet. Ich denke ja auch, dass die sich in 5 Wochen wieder melden.
Es ist ja nun so, wie Du geschrieben hast: Vertrag ist Vertrag.
Und da kann man nichts gegen unternehmen? Ich kann ja auch nicht jedesmal einen Krankenschein nehmen, oder?
Ich hätte da noch eine Idee, vielleicht kannst Du mir da auch raten:
Man kann doch als Arbeitsloser soundsoviel Euro nebenbei verdienen, die einem nicht angerechnet bzw abgezogen werden. Wenn ich so einen Job finden würde, müsste ich diese Maßnahme dann trotzdem machen, auch wenn dieser Job nur vormittags wäre? Ich könnte nämlich eine Putzstelle bekommen, die aber nur für vormittags (!) ist. Aber ich möchte nur so viel Std. putzen, dass ich das Geld auch behalten kann und dass ich um die Maßnahme komme.
Noch einmal Danke für Deine Antwort!
Rotkäppchen
22.08.2008, 15:02
Also ein Job würde dich vor einem EEJ schützen. Hier geht es aber um eine Trainingsmaßnahme. Lassen sich denn die Zeiten Job-Maßnahme vereinbaren? Dann sehe ich das nicht so rosig.
Wenn dir eine EGV mit einer ungewünschten Leistung, wie z.B. eine Maßnahme oder ein EEJ, zur Unterschrift vorgelegt wird, darfst du so etwas nicht einfach anstandslos unterschreiben, denn dann kann dich kaum einer davor retten. Das ist ein Vertrag, und der gehört ausgehandelt. Einfach einstecken und im Forum oder einer Erwerbsloseninitiative nachfragen. Das ist - zugegebenermaßen - schwer mit dem Amt. Aber mit etwas Geschick und Durchhaltevermögen kann man einiges erreichen. Ansonsten lässt man es auf einen Verwaltungsakt ankommen. Solange keine Weigerung zur Unterschrift vorliegt, können die dir keine Sanktion auferlegen.
Eigentlich hast du das Problem jetzt nur verschoben.
Hört sich ja nicht so toll an, aber irgendwie muss ich das hinkriegen.
Aber ich verstehe dann nicht meinen Sachbearbeiter, da er doch so erstaunt tat, weil ich eine Kopie von der EGV haben wollte. Er hat so gesprochen, als wenn ich jetzt nichts mehr von denen hören würde, und ich mich wieder "auf meine faule Haut legen könnte"!
Ich dachte beim Amt hätte man keine Wahl: Was einem vorgelegt wird, muss man unterschreiben, ob man will oder nicht. Die sitzen ja eh am längeren Hebel!
Hätte ich denn sagen können, dass ich diesen Vertrag erst mal mit nach Hause nehme, um in in Ruhe durchzulesen? Das ging ja alles so schnell! Ich kann mich doch nicht innerhalb 5 Tagen so sachkundig machen, dass ich weiß, was zu tun ist. Die zocken einen ganz schön ab, finde ich!
Ich werde am Montag meinen Krankenschein verlängern, mich weiterhin schlau machen und abwarten. Was soll ich sonst tun?
Rotkäppchen
23.08.2008, 09:00
Keiner muss etwas sofort unterschreiben. Auch nicht beim Amt. Und wenn die SB mit Sanktion droht, dann ist das eine Nötigung. Meist droht sie mit einem Verwaltungsakt, und das ist ein Bluff, denn es gibt nichts besseres, als einen Verwaltungsakt zu bekommen, wenn man sich mit einer SB nicht einigen kann. Gegen einen Verwaltungsakt kann man zumindest Widerspruch und Klage einreichen, gegen einen Vertrag nicht. Der gilt, sofern er rechtmäßig ist.
Du hättest die EGV einstecken müssen und sie von einer Erwerbsloseninitiative oder einem Forum prüfen lassen müssen. Meist erarbeitet man dann einen Gegenvorschlag aus, in dem deine Vorstellung für eine Integration enthalten ist. Ist zwar alles sehr nervig mit einem Amt, aber es erspart dir, "freiwillig" das zu tun, was du gar nicht willst.
Ich dachte beim Amt hätte man keine Wahl: Was einem vorgelegt wird, muss man unterschreiben, ob man will oder nicht. Die sitzen ja eh am längeren Hebel!
Hätte ich denn sagen können, dass ich diesen Vertrag erst mal mit nach Hause nehme, um in in Ruhe durchzulesen?
Dem Irrglauben ist so manchen SB und FM auch aufgesessen, von wegen am längeren Hebel, etc.... .;-)
Klar kannst das, ist sogar Dein gutes Recht, kann keiner von Dir erwarten irgendwas einfach ohne eine Chance auf rechtliche Prüfung zu unterschreiben. Am besten zu solchen Terminen immer nen Beistand (Zeuge) mitnehmen, dann verkneifen sich die Leutchen auch in der Regel Nötigungsversuche, und wenn sie es dann nicht schaffen sich diese Versuche zu verkneifen, haben sie direkt ein dickes Problem.
Von einer "Erwerbsloseninitiative" habe ich noch nie gehört. Hatte ja auch noch nie viel mit dem Arbeitsamt zu tun. Ihr benutzt ja Abkürzungen, welche ich noch nie gehört habe!
Muss mich mal nach so einer Erwerbsloseni. in meiner Nähe erkundigen.
Jetzt kann ich ja nur abwarten und mich noch schlauer machen, als Ihr mich schon gemacht habt!
Wenn ich etwas Neues erfahre, würde ich mich freuen, wenn ich mich vertrauensvoll wieder an Euch wenden dürfte!
Bis dahin wünsche ich allen ein schönes Wochenende!
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