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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachweisanforderung für (Rest-)Urlaub Rechtens?


Pepino
11.07.2005, 12:31
Fragestellung i.A. für eine Bekannte ...
Hallo Zusammen! :-o
Ich hab diesmal eine Frage i.A. - an die kundigen dieses Forums ... mit der Bitte um Hilfe.

;) Zur Sache ...
Eine Mitarbeiterin wird Mitte Dez. in Urlaub geschickt, um Ihren Resturlaub aus dem Vorjahr abfeiern zu können. Während dieser Urlaubszeit wird Sie (nach mehrjähriger Zugehörigkeit) gekündigt. (Kündigungszeit gem. Tarif: 3 Monate). Die Kündigung trifft am 27.01. per Einwurf-Einschreiben ein. Die Empfängerin kommt jedoch erst am 04.02. wieder aus dem Urlaub zurück.

Nun, das AA kürzt Ihr das AGL1 um 400 EUR für den Ersten Bezugsmonat mit der Beründung, Sie hätte sich bereits am 31.01. melden müssen.

Es wurde Widerspruch eingelegt, mit der Begründung dass Sie ja erst am 04.02. (Freitag) von der Kündigung im Briefkasten erfahren habe. Und bereits am darauffolgenden Dienstag die Meldung an das AA abging.

In einem neuerlichen Antwortschreiben, will das AA nun einen Nachweis (in welcher Form auch immer, das wurde nicht gesagt in dem Schreiben), dass die Beschwerdeführerin auch tatsächlich in Urlaub war. :hairsup:

Meine Frage(n):
+ Ist diese Forderung von Seitens AA Rechtens? Die Beschwerdeführerin wird Quasi als "Lügernin" bezichtigt.
+ Es geht um den Grundsatz: Muss Sie überhaupt den Beweis führen?

PS:
Die Beschwerdeführerin hat Grundsätzlich kein Problem mit der Beweisführung. Es geht Ihr im Rückschluss um die Behauptung Sie sei eine Lügnerin.

Lb. Grüße aus dem verregneten MUC ...

StephanK
11.07.2005, 14:27
[In einem neuerlichen Antwortschreiben, will das AA nun einen Nachweis (in welcher Form auch immer, das wurde nicht gesagt in dem Schreiben), dass die Beschwerdeführerin auch tatsächlich in Urlaub war. :hairsup: Dazu vorsichtshalber die Nachfrage, ob das "neuerliche Antwortschreiben" eine schlichte Nachfrage innerhalb des laufenden Widerspruchsverfahrens oder bereits der Widerspruchsbescheid war?
Es geht um den Grundsatz: Muss Sie überhaupt den Beweis führen?Ja! Fristvorschriften sind (mit guten Gründen, und übrigens für alle Seiten) streng. Wenn man geltend macht, dass man an der Einhaltung einer Frist aus Gründen gehindert gewesen sei, die man nicht selbst zu vertreten habe, dann muss man das auch darlegen können.
Die Beschwerdeführerin hat Grundsätzlich kein Problem mit der Beweisführung.Das ist die Hauptsache!
Es geht Ihr im Rückschluss um die Behauptung Sie sei eine Lügnerin.Nu mal halblang! Nicht in jeder behördlichen Aufforderung, die Voraussetzungen für eine Zahlung nachzuweisen, liegt gleich die Behauptung, dass der Antragsteller irgendwelchen Schmu zu machen versuche. Die Sache hat ja auch eine andere Seite: Was die BA ausschüttet, sind Beitrags- und/oder Steuergelder, und ich halte es nicht für unanständig, mal nachzuhaken, ob man sie zurecht ausgibt, bevor man sie ausgibt. Das ärgerliche ist, dass das in manchen Bereichen sehr intensiv geschieht und in anderen nur sehr lasch.

Gruß aus dem sonnigen Köln ;-)

Pepino
11.07.2005, 15:26
Hallo StephanK! :D

Danke für Deine rasche Antwort!
Na ich hab nur das wiedergegeben, was die Dame nach über 30jahren Einzahlungen in die ALG-Kasse so laut vor sich hin denkt.

Das "neuerliche Antwortschreiben" ist eine schlichte Nachfrage innerhalb des laufenden Widerspruchsverfahrens und Bestätigung u.a.a. dass Ihr Widersruch in Bearbeitung ist (nach fast 2 Monaten!). Sie wird damit gebeten, von weiteren Anfragen abstand zu nehmen. Das übliche.

Kannst Du mir bitte einen Tipp geben, wie Sie diese Bestätigung schreiben soll, dass diese dann von anderen Unterzeichnet werden kann?
Gibts dafür vielleicht ein Formblatt? Weißt Du was dazu?
(Die Zeugen sitzen alle in Kiel) Und ... wie viele soll Sie Anschreiben ? Alle? :? Das wären über 25 Anschreiben.


:dance: (Diese Drei sind das Beste!) :dance: (So kanns einem nach 4 Std. BA-Besuch gehen ...) :lol:
Aber jetzt kommt ja der Peter Harz von VW auch bald ... :dance: *ganzfestschadenfroh* - :dance:

Betroffener
11.07.2005, 15:43
Peppino,

Aber jetzt kommt ja der Peter Harz von VW auch bald ... Tanzen
Irgend wie ist das doch was anderes.

Mit 1.5 Mio Jahresgehalt und dann noch mindestens 3 Mio Abfindung + unbekannter Nebenleistungen, wäre ich auch sofort bereit, zurück zu treten.

StephanK
11.07.2005, 16:16
Kannst Du mir bitte einen Tipp geben, wie Sie diese Bestätigung schreiben soll, dass diese dann von anderen Unterzeichnet werden kann?
Gibts dafür vielleicht ein Formblatt? Weißt Du was dazu?
(Die Zeugen sitzen alle in Kiel) Und ... wie viele soll Sie Anschreiben ? Alle? :? Das wären über 25 Anschreiben.
Gemach, gemach! :-) - und schrittweise:
1) Was soll nachgewiesen werden?
Dass sie das Kündigungsschreiben zu spät erhalten hat, um - nach AA-Maßstäben - sich rechtzeitig arbeitslos zu melden.
2) Warum hat sie das nicht?
Weil sie im Urlaub verreist war. Das durfte sie auch unbesorgt, denn solange man in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht, gibt es keine Plichten, der AA irgendetwas rechtzeitig mitzuteilen oder für die AA erreichbar zu sein.
3) Was sollte sie also belegen können?
Dass sie tatsächlich verreist war. Es geht nur um die Abwesenheit, nicht etwa darum, nachträglich zu belegen, dass ihr Urlaub ordnungsgemäß bewilligt worden war. Der Ex-Arbeitgeber kann da also völlig außen vor bleiben. Es geht um Hotelquittungen oder Flugscheine oder Bahnfahrkarten oder dergleichen - Dinge, mit denen sie belegen kann: ich war wegund konnte meine Post erst anschauen, als ich wieder zuhause war.
Eigentlich ziemlich einfach, oder? ;-)

Pepino
11.07.2005, 18:49
Hallo Betroffener! :-)
Dass DER nix von der BA braucht war mir auch klar. Was ja bloß ein Gag. Mehr net. Schadensfreude in reinster Form. Obwohl dem das eh nix tut. Der geht halt in "Vorruhestand" ... und kassiert weiter Bezüge. Wie bei den Politikern auch. Bestimmt bekommt der vom Staat auch noch was für "HarzIV". Umsonst hat der das net g'macht.

@StephanK ...
Hm ... bin einfach schon zu lange weg von der Subsum vom VFA-K. Logischer Themenaufbau, dann klappts auch ...

Zu3:
Sie war mit dem PKW unterwegs, bei Bekannten, Privatunterkunft.

Braucht Sie also eine Bestätigung der Bekannten?!
Eine Alibi-Bestätigung - Quasi.
Richtig?

"Hiermit bestätigen die Unterzeichner ..." - ff.

StephanK
11.07.2005, 21:10
Hm ... bin einfach schon zu lange weg von der Subsum vom VFA-K. Logischer Themenaufbau, dann klappts auch ...

Zu3:
Sie war mit dem PKW unterwegs, bei Bekannten, Privatunterkunft.

Braucht Sie also eine Bestätigung der Bekannten?!
Eine Alibi-Bestätigung - Quasi.
Richtig?

"Hiermit bestätigen die Unterzeichner ..." - ff.
Wenn's keine offizielle Quittung vom Grand Hotel Soundso gibt, dann muss es eben das tun - ist allemal besser wie nix.

Und was, bitteschön, ist "Subsum vom VFA-K" ? (Reine Neugier :lol: )

Pepino
11.07.2005, 22:18
Und was, bitteschön, ist "Subsum vom VFA-K" ? (Reine Neugier )
Subsummieren der Fakten (Zusammenfassen o.ä.) und schrittweises Aufarbeiten mit Fundstellen. Kurz: Bescheide schreiben. VFA-K (Verwaltungsfachangestellter-Kommunal). So was wie SoVa, nur in der Kommune oder Land. :oops:
Oftmals eingesetzt i.d. Kämmerei, Standesamt, Sozialamt, Teamleiter in der Stadtverwaltung oder Referat, Bauamt, Wasserwirtschaft ... oder auch gerne EDV ...

Gut, dann werde ich einen 3, 4-Zeiler aufsetzen und für Kari.. nach Kiel schicken.

:merci: für Eure Hilfe!! :arab:

StephanK
12.07.2005, 08:45
(Verwaltungsfachangestellter-Kommunal). So was wie SoVa, nur in der Kommune oder Land. :oops:
Oftmals eingesetzt i.d. Kämmerei, Standesamt, Sozialamt, Teamleiter in der Stadtverwaltung oder Referat, Bauamt, Wasserwirtschaft ... oder auch gerne EDV ...aha! Danke für den Einblick in Deinen weißblau-rautierten Hintergrund...
Bei "Computerfuzzis" denke ich kaum je daran, dass es natürlich auch welche in der Verwaltung gibt... :-)

Pepino
12.07.2005, 10:15
Bei "Computerfuzzis" denke ich kaum je daran, dass es natürlich auch welche in der Verwaltung gibt...

Tjaja ... so ist das immer! :D
Derweil wären wir eigentlich die wichtigsten in jedem Amt.
Was ginge heute noch ohne Netzwerk. Nix!

Aber das ist Jedesmal so. Die Existenz von Ersthelfern bemerkt man ja auch erst wirklich, wenn man verzweifelt nach Ihnen ruft. Und plötzlich steht dann der Essens-Nachbar aus der Kantine vom tägl. Mittagstisch neben einem, mit Notfallkoffer und EKG. :wink:

Genauso ist es bei uns auch. Man sieht uns nicht, man hört uns nicht. Alle erwarten nur dass Formularausdrucke oder Datenbanken auch da sind, wenn sie gebrauch werden. Wenn aber dann mal was nicht funktioniert, sind wir an allem Schuld. Auch wenn wir Tatsächlich garnix dafür können ... weil z.b. das Budget gekürzt wurde. In Folge, billige Festplatten in den Datenserver eingebaut wurden mussten und dies jetzt zu stunden-/ tagelangem Ausfall führt ... :roll:


Wie Überall:
Durch Schaden wird man Klug. Man will ja nicht auf uns hören. Plötzlich sind Kämmerer, Gemeinderat oder Controlling DIE Fachleute.
Lesen die ja schließlich wöchentlich die "Computer-Bild" (kein Witz!).
Nur da gehts dann meißt auf Kosten anderer L..... :evil:

Lb. Grüße