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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit EKS: Gewinn zu hoch!


Skarven
14.08.2008, 00:43
Moin!
Wie bereits gesagt muss ich meine erste EKS, also Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Arbeit, ausfüllen. Dabei fiel mir auf, dass ich für vergangenen Monat zu viele Einnahmen habe: Mit Einstiegsgeld ein Plus von gut 1000 €. Allerdings hatte ich vor dem Beginn meiner Selbstständigkeit einige Ausgaben, die ich zumindest steuerlich geltend machen könnte.

Kann ich diese Ausgaben für den Monat Juli ansetzen, auch wenn sie schon lange vor der Aufnahme meiner selbständigen Tätigkeit angefallen sind und bezahlt wurden?
Könnten die Sachbearbeiter sich an den Daten der Rechnungen und Quittungen stören?
Gehört das Einstiegsgeld überhaupt zu den Einnahmen?

Grüße!

Betroffener
17.08.2008, 13:48
Sind die Anschaffungen abschreibbar? Dann sollten die auch in den monatlichen Kosten auftauchen und den Gewinn mindern für die EKS.

Laut Wikipedia: Einstiegsgeld (http://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsgeld)
Wird das Einstiegsgeld bewilligt, so wird es zusätzlich zum ALG II (derzeitige Regelleistung 351 €) mit der maximalen monatlichen Summe von 345 Euro (alter Regelsatz, im Jahr 2003 errechnet) gezahlt und nicht auf dieses angerechnet.

Gründungsförderung (http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/einstiegsgeld.html)
Wichtigste Vor- und Nachteile des Einstiegsgelds

Hauptvorteil des Einstiegsgelds: Es wird zum Arbeitslosengeld II hinzugezahlt. Es soll ein zusätzlicher Anreiz und finanzielle Hilfe zur "Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt" sein. Mit dem Einstiegsgeld kann auch die Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit gefördert werden, allerdings ist es vorrangig Gründungsförderung: 70 bis 80 Prozent aller Geförderten wählen die Selbständigkeit.

Hauptnachteil des Einstiegsgeldes: Der Hinzuverdienst wird zu einem großen Teil mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Trotzdem: Das Einstiegsgeld bietet die Chance, sich schrittweise mehr Selbstbestimmung zu erarbeiten und sich vom Arbeitslosengeld II unabhängig zu machen.

Das Einstiegsgeld wird also nicht auf den AL2-Bezug selbst angerechnet, dürfte aber selbst zusammen mit den anderen Einnahmen als "Einkommen" gelten.

Viellicht hat die Userin "Jette" hierzu noch eine klarer Aussage.

Skarven
17.08.2008, 17:39
Vielen Dank!:anbet2:
Ich werde auch mal Jette anschreiben.

Skarven
17.08.2008, 17:55
Gibt es das irgendwelche Werte, wie hoch der Gewinn je Monat sein darf?
Oder wird der durchschnittliche Gewinn je Monat veranschlagt?:confused: