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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung von Einkommen aus gewinnloser GmbH-Beteiligung?


Bella
11.07.2005, 13:46
Kann das ALG II zurueckgefordert werden, nach dem das Arbeitsamt erfahren hat, dass der ALG II-Empfaenger Gesellschafter einer GmbH ist, wobei die GmbH keinerlei Gewinn macht und somit dem Empfaenger keinerlei Einkommen eingeflossen ist ? Vielen Dank

StephanK
11.07.2005, 13:56
Hallo Bella und :welcome:
Ich habe mir erlaubt, den Titel Deines Beitrags abzuändern, damit andere Forumteilnehmer besser genau das finden, was sie suchen.

Der bloße Umstand, an einer GmbH beteiligt zu sein, bedeutet - wie Du aus eigener Erfahrung weisst - gerade nicht, daraus Gewinne zu erzielen. Deswegen halte ich - auf der Basis Deiner knappen Angaben - es nicht für gerechtfertigt, allein wegen der Beteiligung den ALG II-Bescheid aufzuheben. Den Null-Gewinn solltest Du natürlich nachweisen können, aber das fällt in der Regel nicht schwer. Die ganz andere Frage ist, wieviel Gesellschaftskapital von Deiner Seite in der GmbH steckt, denn das ist Vermögen. Ich nehme an, dass die Aufhebung eher darauf gestützt wird, dass Dein Vermögen den Freibetrag übersteigt. Das solltest Du zunächst einmal überprüfen und nötigenfalls bei der Behörde erfragen.