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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitgeberforderungen zur nächsten Hartz-IV-Reformrunde


StephanK
24.08.2006, 12:20
Kaum hat die Kanzlerin für den Herbst die nächste Reformrunde bei Hartz IV angekündigt, geht die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit einem 10-Punkte-Plan an die Öffentlichkeit. Das Papier ist als PDF-Datei im Originaltext (http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/25BDC50D610CFC7FC12571BC003BC583/$file/PI_Hartz_IV.pdf#search=%22www.bda-online.de%20%3E%20Arbeitsmarkt%20%3E%20F%C3%BCrsor geleistung%20%E2%80%9EArbeitslosengeld%20II%E2%80% 9C%22) verfübar und soll hier etwas näher wiedergegeben und kommentiert werden.

Die allgemeine Tendenz der Forderungen kann man mit wenigen Worten charakterisieren. Zurück zur alten Sozialhilfe, aber ohne deren Leistungen je nach individuellem Bedarf. Alle, die länger als ein Jahr Arbeit suchen, sollen (fast) gleich arm werden! ("Fast" deswegen, weil zusätzlich eine regionale Differenzierung der Regelsätze gefordert wird.)

Die Anpassung der Regelleistung soll sich "strikt nach objektiven Kriterien" richten. Darunter versteht die BDA aber nicht etwa die Entwicklung der Verbraucherpreise, was bei einer Leistung, die nur den notwendigen Lebensbedarf abdeckt, das einzig sinnvolle Kriterium ist, sondern die allgemeine Entwicklung der Einkommenssituation und der Verbraucherkosten. Im Klartext: wenn die Arbeitgeber die Löhne drücken, sollen auch die Arbeitslosen den Gürtel noch enger schnallen.

Weiter wird die sog. 58er-Regelung mit dem Argument kritisiert, sie gebe ein falsches Signal zur Frühverrentung und stehe "einer Re-Integration älterer Arbeitsloser in Beschäftigung entgegen". Das ist schlicht verlogen: Was der Re-Integration älterer Arbeitsloser entgegensteht ist schlicht die "jugendwahnsinnige" Einstellungspraxis der Unternehmen.

Richtig ist die Forderung nach Abschaffung der ARGEn ("bürokratisches Monster"), aber meiner Meinung nach falsch die daraus abgeleitete Forderung, die "Hartz IV-Kundschaft" alleine den Kommunen anzuvertrauen. Ebenfalls richtig ist die Forderung, den Aussteuerungsbetrag abzuschaffen, den die Bundesagentur für Arbeit für jeden Arbeitslosen an die Bundeskasse abführen muss, der in's Alg II überwechselt.

Schließlich wird in einem weiteren Bereich ein "Zurück zur Sozialhilfe" propagiert: Die bisher noch bestehenden Einschränkungen beim Rückgriff auf die Kasse von Verwandten von Alg II-Beziehern sollen wegfallen: Kein Alg II mehr, wenn jemand Eltern oder Kinder mit ein bisschen Geld hat.

Dieser Forderungskatalog bedeutet trotz einiger richtiger Ansätze insgesamt ein Zurück zu den Zuständen der 50er und 60er Jahre des letzten Jahrhunderts und teilweise noch weiter zurück. Mit dem vom Grundgesetz garantierten Sozialstaat hat das fast nichts mehr gemeinsam. Aber niemand überprüft, ob die BDA vielleicht eine Vereinigung ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt...

Seebarsch
24.08.2006, 18:18
Ich habe das Papier nur überflogen, weil mir übel wurde !
Allerdings hatt ich auch nichts anderes erwartet.
Zu zwei Punkten möchte ich aber konkret eingehen:
a) 58 Regelung
Die Forderung nach Abschaffung dieser Regelung ist die absolute Frechheit !
Die Regelung wurde damals unter dem "Minimalarbeitsminister" Blüm, auf massives Drängen der Wirtschaft eingeführt. Damals wurde durch die Wirtschaft versprochen, dass man sich der älteren Arbeitnehmer entledigen wolle, damit die Betriebe schlagkräftiger werden und neue Arbeitskräfte eingestellt werden.
Was ist:
Die Gewinne stiegen, die Produktivität stieg, neue Mitarbeiter wurden nicht eingestellt und Mitarbeiter bis zu den 45 jährigen "freigesetzt" !
Als Ergebnis waren die Kassen der BA und der RV auf Kosten der Wirtschaft gepündert.
Wenn heute festgestellt wird, dass über 50 % der Betriebe nicht einmal mehr Mitarbeiter beschäftigen welche das 50 Lebensjahr vollendet haben, ist diese Forderung nicht nur Populismus, sondern die absolute Frechheit !

b) Schaffen von Ansprüchen aus ABM
Die Verbandsfürsten bemängeln, dass durch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bei ABM, Ansprüche an die Sozialversicherung entstehen !
Fakt ist:
- Tätigkeiten in der ABM dienen schon seit 2003 nicht mehr der Erfüllung der Anwartschaft auf Alg 1 !
- ABM werden fast garnicht mehr durchgeführt,
- Sollen Arbeitnehmer bei einer ABM unversichert bleiben ?

Also dieser Verein, könnte einen schon bald reizen, Terrorist zu werden !
Die müssten tatsächlich mal vom Verfassungsschutz geprüft werden !!!
:kotz: :kotz: :kotz:

border
24.08.2006, 19:18
Hallo Zusammen,

Aber niemand überprüft, ob die BDA vielleicht eine Vereinigung ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt...


- ich glaube ja immer noch der BDA ist der:

B und
D eutscher
A r.....cher (Wort aus Gründen der Etikette verstümmelt :D )

MfG

border

efge
24.08.2006, 20:00
Nee, border, BDA =

B itte
D ringend
A nrufen

030-20330

Upsala
24.08.2006, 20:14
@Effge
Und was sagt die Stimme am anderen Ende der Leitung?

Bist Du Arbeitlos? Besorg Dir Arbeit! :?:

efge
24.08.2006, 20:39
Hier ist Betrug, Drangsal & Ausbeutung, bitte Beugen sie sich, üben sie Demut und Argumentieren sie nicht. ;-)