Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Ausbildung in Spanien Recht auf ALG I?
Hallo an Alle,
zu erst zu meinen Fall:
Ich beende meine Ausbildung zum Industriekaufmann in Spanien und bewerbe mich seit kurzen in Deutschland, da ich leider in Spanien nichts gefunden habe. In 2 Wochen werde ich leider arbeitslos sein und ein Gespräch mit dem Arbeitsamt in Deutschland haben. Das Schlimme ist, dass ich keine Ausbildungsvergütung erhielt und meine Berufsschule alles kassiert hat.
Somit habe ich keine Ahnung, ob ich Anspruch auf ALG I habe, da ich ja so zusagen keine Steuern bezahlt habe. Über die höhe ganz zu Schweigen. Ausserdem wollte ich weiterhin bei meinen Eltern wohnen, bis ich etwas finde.
Weitere Fragen:
- Wie viele Wochen vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit muss man das Arbeitslosengeld beantragen, bis man es erhält?
- Mir wurde gesagt, das man 5 Eure pro gesendete Bewebung erhält, jedoch wie soll man das nachweisen (auf Antwort warten?) Wie sieht es bei Bewerbungen per E-Mail aus? Sind die ausgeschlossen?
Vielen Dank
StephanK
24.08.2006, 16:05
:welcome: Luke,
wenn Du während Deiner Ausbildung in Spanien Beiträge zur dortigen Arbeitslosenversicherung (INEM) entrichtet und einen Anspruch daraus erworben hast, kannst Du diesen nach Deutschland sozusagen mitnehmen. Ob das so war, dürfte davon abhängen, ob Du Arbeitnehmer-Status hattest oder nicht. Die Einzelheiten richten sich nach dem spanischen Recht und sollten hoffentlich auf der website (http://www.inem.es/) des INEM auffindbar sein.
Den Anspruch nach Deutschland mitzunehmen setzt allerdings voraus, dass Du Dich noch in Spaniem arbeitslos meldest, und zwar spätestens vier Wochen vor Deiner Rückkehr nach Deutschland. Du solltest aber keine Leistungen beantragen, sondern nur Dich arbeitslos melden (und diese Meldung natürlich bestätigen lassen). Du erhältst dann in Deutschland Arbeitslosengeld nach den deutschen Vorschriften, d.h. auf der Basis Deines spanischen Lohns.
Wenn das nicht (mehr) geht, bleibt Dir nur Alg II, das jedoch voraussetzt, dass Du bedürftig bist, d.h. keine größeren Ersparnisse hast. Die Bearbeitung von Erstanträgen auf Alg II dauert drei bis vier Wochen, es kann aber auch mal schneller gehen - oder länger dauern. Einen Monat nach Antragstellung hast Du Anspruch auf eine Abschlagszahlung.
Der Nachweis von Bewerbungen ist ein "beliebtes" Thema. Benutze bitte die Suchfunktion des Forums zum Stichwort "Bewerbungskosten".
Seebarsch
24.08.2006, 18:54
Hallo Luke,
als Ergänzung noch mal den Ablauf !
Geld in Deutschland kann man nur dann erhalten, wenn die Tätigkeit in Spanien versicherungspflichtig war.
War es so, dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) In Spanien Leistungen wegen Arbeitslosigkeit beantragen und dann nach Deutschland ausreisen.
Die Ausreise vorher der spanischen Arbeitsverwaltung anzeigen und eine Bescheinigung E 303 beantragen.
Damit kannst Du für drei Monate Deinen Anspruch aus Spanien mit nach Deutschland nehmen und bekommst den hier ausgezahlt!
b) In Spanien bei der Arbeitsverwaltung eine Bescheinigung E 301 beantragen. Damit werden Deine versicherungspflichtigen Zeiten aus Spanien bescheinigt und hier in Deutschland so gewertet, als wenn Du in Deutschland gearbeitet hast.
Diese Sache hat allerdings einen Haken:
Um in Deutschland den Anspruch geltend zu machen, musst Du in Deutschland zwischen dem Ende der Beschäftigung in Spanien und der Geltendmachung in Deutschland mindestes einen Tag versicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet haben !
Ganz wichtig ist es, wie StephanK schon sagte:
a) Kontakt mit der INEM aufnehmen und die Versicherung klären !
Dort kann man Dir auch Auskünfte zu dem Verfahren geben !
b) Bei der Arbeitsagentur nach der Einreise umgehend melden !
Erstmals vielen Dank an euch beude, dass ihr meine Fragen beantwortet habt.
Zum Thema:
Wahrscheinlich hätte ich das erwähnen sollen: (Tut mir Leid) :patsch:
Davor lebete ich 19 Jahre lang in Deutschland und habe somit die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich war 2 Jahre in Spanien nur wegen der Ausbildung, sonst nicht. Die Prüfung wurde von der IHk durchgeführt und ist in Deutschland und in Spanien anerkannt.
Ich glaube nicht, dass ich irgendwelche Versicherungen bezahlt habe, da ich wie gesagt, kein Geld (bzw. keine Überweisung) für meine Ausbildung erhielt und alles an die Schule ging.
Was mich wirklich interessiert ist, wo ich eigestuft werde (ALGI oder ALGII).
Wenn ich richtig verstehe werde ich keine Leistung im September erhalten, da ich es zu spät beantragt habe, auch wenn ich in Spanien war.
Danke
An StephanK:
Bei Beantragung von ALGII wird das Arbeitsamt in mein Konto "untersuchen"? Was heisst viel oder wenig auf den Konto zu besitzen?
Seebarsch
27.08.2006, 19:26
Hallo Luke,
vom Glauben allein, wirst Du nie feststellen, ob Dein Job versicherungspflichtig war ! Das kannst Du nur durch Nachfragen herausbekommen !
Zum Thema Alg 2 !
Alg 2 wirst du u.a. nur bekommen, wenn Du keinen Anspruch auf Alg 1 hast. Daher wirst Du deinen Anspruch schon vorher in Spanien prüfen müssen !
Die Antragstellung für Alg 2 kannst Du auch in Spanien machen !
siehe hier:
http://www.rententips.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101600
Du kannst Dich also bei der Botschaft oder einem Konsulat melden !
Alg 2 ist eine Leistung, die von der Bedürftigkeit abhängt !
Also muss durch Dich selbst auch die Bedürftigkeit nachgewiesen werden.
Du musst also Deine Vermögensverhältnisse offenlegen !
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