Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld auch für Studenten
Hallo an Alle,
mein Nachbar ist gerade 24 geworden, wohnt schon seit ein paar Jahren in eine Mietwohnung (320 € Kalt + 80 € Umlagen) allein. Im Oktober geht ja sein 3 Semester los. Davor hat er eine Ausbildung gemacht, davor Abitur. Er hat Bafög beantragt, aber da sein Vater Selbstständig ist, kriegt das Amt es nicht auf die Reihe eine Entscheidung zu treffen.
Die Eltern sind geschieden, Mutter verdient zu wenig.
Bis jetzt hat sich der Nachbar mit Nebenjobs übers Wasser gehalten, da aber er schafft es bald nicht mehr. Hat er möglicherweise Anspruch auf Wohngeld?
Vielen Dank im Voraus,
Monika
Hallo Monika,
wenn er einen Anspruch auf BaföG hat, dann hat er keinen Anspruch auf Wohngeld. Ich gehe mal davon aus das er alleine wohnt oder?
Was bekommt den das BaföG-Amt nicht hin? Haben die Probleme das Einkommen des Vaters zu schätzen? Wenn der Antrag schon länger dort liegt, würde ich da mal ein bisschen Druck machen, dass der Antrag bearbeitet wird.
Ein weiteres Hindernis fürs Wohngeld sehe ich mit dem sog. Mindesteinkommen. Er braucht als Einkommen des Regelsatz nach dem SGB II + die Miete. Und das ist das mindeste! Bei Studenten werden in der Regel auch die Studiengebühren mit in das Mindesteinkommen eingerechnet.
Ich sehe da keinen anderen Weg als nochmals beim BaföG-Amt nachzufragen.
Hallo Monika,
wenn er einen Anspruch auf BaföG hat, dann hat er keinen Anspruch auf Wohngeld. Ich gehe mal davon aus das er alleine wohnt oder?
Ja, er lebt allein und hat Anspruch, aber kein Geld (na ja, nicht ganz 50 € könnte er kriegen).
Was bekommt den das BaföG-Amt nicht hin? Haben die Probleme das Einkommen des Vaters zu schätzen?
Ganz genau! Sein Vater hat eine neue Familie gegründet und das Amt kann oder will nicht alles anrechnen, sodass mein Nachbar ganz wenig Geld rausbekommt :confused:.
Wenn der Antrag schon länger dort liegt, würde ich da mal ein bisschen Druck machen, dass der Antrag bearbeitet wird.
Ein weiteres Hindernis fürs Wohngeld sehe ich mit dem sog. Mindesteinkommen. Er braucht als Einkommen des Regelsatz nach dem SGB II + die Miete. Und das ist das mindeste! Bei Studenten werden in der Regel auch die Studiengebühren mit in das Mindesteinkommen eingerechnet.
Ich sehe da keinen anderen Weg als nochmals beim BaföG-Amt nachzufragen.
Danke dir, mal sehen was noch rauskommt.
Monika
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