Laire
17.08.2008, 13:29
Hallo,
erst einmal zur Sachlage, mich erwarte zum 01.10.08 die Kündigung. Ich bin seit August 2003 durchgehend Vollzeitbeschäftig, bei meinem aktuelle Arbeitgeber aber erst sein dem 16.06.08. Beim Vorherigen Arbeitgeber habe ich (leider) von mir aus gekündigt.
Fragen:
Berechnet sich mein ALG anspruch anhand des letzte Monatgehalt oder wird ein Durschnitt genommen?
Gibt es Situation in denen bei Aufhebungsverträgen keine Sperrzeit verhängt wird, wenn ja welche?
Gibt es Situationen, bei Kündigung seitens des Arbeitnehmers, in denen keine Sperrzeit verhängt wird?
Gelten bei ALG1 die gleichen Regelungen wie bei ALG2 in Bezug auf Minijobs (als Freibetrag etc.)?
Gibt es bei ALG1 und/oder ALG2 Beschränkungen für Aufwandsentschädigung (Arbeitszeit, Höhe etc)?
MfG
Laire
erst einmal zur Sachlage, mich erwarte zum 01.10.08 die Kündigung. Ich bin seit August 2003 durchgehend Vollzeitbeschäftig, bei meinem aktuelle Arbeitgeber aber erst sein dem 16.06.08. Beim Vorherigen Arbeitgeber habe ich (leider) von mir aus gekündigt.
Fragen:
Berechnet sich mein ALG anspruch anhand des letzte Monatgehalt oder wird ein Durschnitt genommen?
Gibt es Situation in denen bei Aufhebungsverträgen keine Sperrzeit verhängt wird, wenn ja welche?
Gibt es Situationen, bei Kündigung seitens des Arbeitnehmers, in denen keine Sperrzeit verhängt wird?
Gelten bei ALG1 die gleichen Regelungen wie bei ALG2 in Bezug auf Minijobs (als Freibetrag etc.)?
Gibt es bei ALG1 und/oder ALG2 Beschränkungen für Aufwandsentschädigung (Arbeitszeit, Höhe etc)?
MfG
Laire