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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Viele Fragen zu ALG1


Laire
17.08.2008, 13:29
Hallo,


erst einmal zur Sachlage, mich erwarte zum 01.10.08 die Kündigung. Ich bin seit August 2003 durchgehend Vollzeitbeschäftig, bei meinem aktuelle Arbeitgeber aber erst sein dem 16.06.08. Beim Vorherigen Arbeitgeber habe ich (leider) von mir aus gekündigt.

Fragen:
Berechnet sich mein ALG anspruch anhand des letzte Monatgehalt oder wird ein Durschnitt genommen?

Gibt es Situation in denen bei Aufhebungsverträgen keine Sperrzeit verhängt wird, wenn ja welche?

Gibt es Situationen, bei Kündigung seitens des Arbeitnehmers, in denen keine Sperrzeit verhängt wird?

Gelten bei ALG1 die gleichen Regelungen wie bei ALG2 in Bezug auf Minijobs (als Freibetrag etc.)?

Gibt es bei ALG1 und/oder ALG2 Beschränkungen für Aufwandsentschädigung (Arbeitszeit, Höhe etc)?

MfG
Laire

Betroffener
17.08.2008, 14:14
Laire,

Deine Fragen sollten eigentlich Hilfe/FAQ zu ALG1 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alg1) weitestgehend beantwortet werden.

Wenn noch was fehlt, bitte nachfragen.

Laire
17.08.2008, 16:19
Irgendwie beantwortet das nur meine erste frage....

Betroffener
17.08.2008, 20:59
Bei ALG1 ist ein Zuverdienst auf max. 15 Wochenstunden und 165 Euro monatlich begrenzt - ansonsten bist Du nicht mehr arbeitslos.
Mehr Verdienst wird dann auf das ALG1 angerechnet.

Bei ALG2 ist der Grundfreibetrag 100 € zzgl. 20% des darüber hinaus verdienten. Alles andere wird abgezogen.
Bei 400 € bleiben ca. 160 € überig

Es gibt nur ganz, ganz wenige Situationen, bei denen Aufhebungsverträge oder Eigenkündigungen toleriert werden. Grundsätzlich hast Du in beiden Fällen am Verlust des Arbeitsplatzes mitgewirkt. wo es nur bei Krankheit oder hoher seelischer Belastung Ausnahmen geben wird.

Bei Aufhebungen wird auch oft noch von der Abfindungszahlung etwas abgezogen.

Laire
18.08.2008, 13:32
Danke für die Antworten. Wie das mit Aufwandsentschädigung ist, weiß das jemand?

Das ein Mehrverdienst angerechnet wird, damit kann ich leben, da der 400€ Job meistens nur knapp 200 € abwirft. ar halt für mich nur die Frage ob ich durch einen bestehenden 400€ Job evtl. irgendwelche Ansprüche verliere.

Wenn ich in ALG1 komme, muss ich dann meine Krankenkasse wechsen? Zur Zeit bin ich bei der IKK...

Betroffener
18.08.2008, 15:14
Was für eine Aufwandsentschädigung?

Wenn ich in ALG1 komme, muss ich dann meine Krankenkasse wechsen? Zur Zeit bin ich bei der IKK...
Wieso sollte ein Wechsel erforderlich sein?

Noch einmal:
Bei ALG1 ist die Zuverdienstregelung max. 15 Wochenstunden (14,95 Std.), max 165 € monatliches Einkommen. Bei allem was drüber liegt, bist Du entweder nicht mehr arbeitslos oder es wird Dir was vom ALG1 angerechnet - es sei denn Du hattest diesen Zusatzjob nachweislich schon vorher mit höheren Bezügen - was der Arbeitsagentur zu erläutern ist.

Außerdem solltest Du Dich schleunigst bei der Arbeitsagentur melden, denn nach den neuen Regelungen musst Du Dich um Nachteile zu für Dich zu vermeiden, sofort melden, sobald Du von einer möglichen Arbeitslosigkeit Kenntnis erlangst - bis zu drei Monate vorher.