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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erreiche ich keine 360 Tage für die ALG I Anwartschaft?


thk
25.08.2006, 13:21
Hallo zusammen,

bei meinem Termin zur Leistungsberechnung wurde mir gesagt, dass ich keine neue Anwartsschaft erarbeitet habe und somit mein ALG I ausläuft.

Ich sehe das anders, wer kann mir helfen?

Tag meiner erneuten Arbeitslosigkeit ist der 01.08.2006. Somit sollte ja der Stichtag zur Ermittlung der 01.08.2004 sein (letzten 2 Jahre).

Ich habe bis zum 07.09.2004 gearbeitet. Somit 1Monat und 7 Tage (30+7)
Erneute Arbeitsaufnahme am 01.12.2004 - 08.08.2005. Somit 8 Monate und 8 Tage (240+8 )
Erneute Arbeitsaufnahme am 18.04.2006 - 31.07.2006. Somit 3 Monate und 13 Tage.

In den Zwischenzeiten habe ich Arbeitslosengeld bezogen.

Nur mit den vollen Monaten bekomme ich schon 12 Monate (360Tage) zusammen. Irgendwie will der Sachbearbeiter aber wohl den Monat 08.2004 nicht anerkennen. Seiner Aussage nach fehlen mir 4 Tage (356 ) auf die 360.

Hat der Sachbearbeiter aus irgendeinem Grund recht??

Vielen Dank im Vorraus, Thorsten

StephanK
26.08.2006, 10:41
Nach meiner Rechnung lagen innerhalb der Rahmenfrist 388 Tage mit Beitragszahlung, was locker reichen sollte.
Aber vielleicht übersehe ich dabei irgendeinen Fallstrick... :?

thk
26.08.2006, 11:51
Das muss ich kurz ergänzen: Der Herr Sachbearbeiter will den Monat 08.2004 nicht anerkennen weil dieser Monat schon für die ursprüngliche Arbeitslosengeldzahlung herrangezogen wurde.
Kann sowas sein??

LG, Thorsten

StephanK
26.08.2006, 13:19
Ja, das hatte ich übersehen... :oops:
Das liegt an § 124 Absatz 2 SGB III: (2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte.Das bedeutet: Die Rahmenfrist würde normalerweise zwei Jahre von 31.07.06 bis 01.08.04 reichen (immer rückwärts zählen!) und innerhalb dieser Rahmenfrist müssten zwölf Beitragsmonate liegen. Weil aber in diesem Zeitraum der Alg-Bezug von 09.08.05 - 17.04.06 lag, währt die Rahmenfrist nur von 31.07.06 - 18.04.06 und ist damit zu kurz, um überhaupt einen neuen Alg-Anspruch erworben zu haben. Du könntest also nur noch von einem vorher erworbenen, "alten" Alg-Anspruch zehren. Wenn dieser aber aufgebraucht ist, hast Du Pech.
Kläre also möglichst schnell ab, ob Du - gerade auch im Hinblick auf denkbares Vermögen - einen Anspruch auf Alg II hast!

thk
29.08.2006, 13:28
... dann lohnt es sich ja nicht dageben Einspruch zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen, Thorsten

Seebarsch
29.08.2006, 19:34
Hallo thk,
leider hat Dein Sachbearbeiter Recht.
Du hast so wie ich es sehe am 08.09.2004 einen Anspruch auf Alg erworben, d.h. am 07.09.2004 endete die vorhergehende Rahmenfrist.
Da die Rahmenfristen nicht ineinandergreifen dürfen, sonst würden Zeiten doppelt berücksichtigt, verläuft die neue Rahmenfrist vom 08.09.2004 bis 31.07.2006.
Darin sind Beschäftigungen vom 01.12.04 - 08.08.05 = 251 Kalendertage und 18.04.06 - 31.07.2006 = 105 Kalendertage = insgesamt = 356 Kalendertage.
Wenn Du keinen alten Alg 1 Anspruch mehr hast, gibt es nur 2 Möglichkeiten:
a) sofort Alg 2 beantragen
b) irgendwie noch Arbeit für 4 Tage bekommen !
:D