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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Untervermietung,eheähnliche Gemeinschaft?


luedor
25.08.2006, 14:26
Einen schönen guten Tag,
ich bräuchste schnellstens eine oder mehrere Tipps von euch.Habe vor 3 Wochen meine Antrag gestellt und denen mittgeteilt das ich umgezogen bin.Da ich diese Wohnung nur bekommen habe als Untermieter hat folgenden Grund da die WBG einen Schufaauskunft und einen Arbeitsvertrag wollte .Beides ist bei mir negativ.So hat also ein guter Bekannter(der noch verheiratet ist auf dem Papier :D )mit der Wbg den Hauptmietsvertrag gemacht.Und dann halt er mit ir einen Untermietsvertrag.Er ist auch hier nicht gemeldet.Jetzt schreibt mir die Arge sie können noch nicht über meinen Antrag entscheiden sie wollen noch folgende Unterlagen:Vordruck Überprüfung des Vorliegens einer eheähnl.Gemeinschaft, dann einkommensnachweise meines ,,Vermieters des Herrn ..., Personalausweis und Kontoauszüge von Herrn ...Meines Vermieters,und Vordruck Entgeltliche Überlassung von Wohnraum an Dritte.Nun weis ich nicht was ich ausfüllen und was ich denen hinsenden soll.Da Herr ....eigentlich ja mein Vermieter ist und ich nicht von Ihm verlangen kann mir diese Dinge zu geben.Bitte helft mir da es kurz vorm Monatsende ist und wenn die Arge nicht zahlt es mir über geht .DAnke im Vorraus

StephanK
25.08.2006, 20:59
Ich erinnere an die Regeln dieses Forums (und vieler anderer Foren): Doppelte Beiträge zum gleichen Thema sind nicht erlaubt!
Deinen identischen Beitrag in einem anderen Forumbereich habe ich deswegen gelöscht.

luedor
26.08.2006, 11:44
:patsch: sorry habe ich nicht gewusst

StephanK
26.08.2006, 12:37
Tja, man sollte schon die Regeln bei der Anmeldung lesen oder hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#2) noch mal nachlesen... :evil:
Zur Sache: Die Berliner ARGE scheint bei Untervermietungen regelmäßig eine "verdeckte Lebensgemeinschaft" zu wittern, wie aus etlichen anderen Beiträgen in diesem Forum abzulesen ist.
Du kannst im Grund nichts anderes tun als der ARGE erläutern, dass Du zwar Untermieterin bist, aber - anders als üblich - der Mieter/Untervermieter nicht in der gleichen Wohnung wohnt und Du weder einen Anlass für die Datenerhebung siehst noch über die gewünschten Angaben verfügst, weil Dich mit Deinem Vermieter außer dem Mietverhältnis nichts weiter verbindet.

luedor
26.08.2006, 14:24
Danke erstmal für die Antwort,ja habe die Regeln jetzt gelesen und werde mich daran halten.
Sollte ich vielleicht noch dazuschreiben das mein Vermieter Herr ....verheiratet ist und somit bei seiner Frau und nicht bei mir wohnt?Und mus ich es begründen mit das ich selber den Mietvertrag nicht machen konnte wegen der negativen Schufa?Oder geht das die Arge nix an?
Danke im Voraus schon mal weil ich den Brief an die Arge bis morgen fertig haben mus,da am Donnerstag der 1 ist und ich hoffe bis dahin ist das geklärt mit der Arge.

border
26.08.2006, 14:41
Hallo luedor,

das alles geht die Arge nichts an, denn betreffender Herr ist nur dein Vermieter von dem DU nicht privates weißt, und selbst wenn Du etwas darüber wüßtest wärest DU der Arge nicht auskunftspflichtig hierüber.

- außerdem erweckt Wissen aus dem privaten Bereich des Untervermieters erst Recht den Eindruck da wäre "was".

- und Du kannst Verträge abschließen wie DU willst, - das hat die Arge nicht zu prüfen, oder gar zu hinterfragen.

MfG

border

luedor
26.08.2006, 16:18
Herzlichen Dank,
das Forum ist echt klasse,ohne Eure Tipps wär man aufgeschmissen.
Also macht weiter so und ich werde nun mal meinen Antrag fertig machen,mal schauen was dabei rauskommt.
Also nochmals 1000 Dank :-))

luedor
15.09.2006, 17:16
Guten Tag liebes Forum,
heute habe ich wieder Post von der Arge bekommen,diesmal wollen Sie den Hauptmietvertrag sowie die Bescheinigung der Zustimmung zum Untermietsverhältnis.
Langsam aber sicher fühle ich mich verarscht von denen,mus ich denen,diese 2 Sachen schicken?Aber ich habe ja den Hauptmietvertrag nicht da ich nur untermieter bin ,und den Untermietsvertrag habe.
Was soll ich tun,das ganze zieht sich jetzt schon 5 Wochen hin.
Danke Euch im vorraus.

StephanK
15.09.2006, 22:12
Ich teile Deine Argument voll und ganz. Aber:
Ein anderes Mitglied dieses Forums prozessiert derzeit in zweiter Instanz wegen genau derselben Forderungen seitens der ARGE. Sein Vermieter wollte diese Daten nicht preis geben und hat damit meiner Meinung nach auch recht. Das Sozialgericht hat das allerdings anders gesehen, so dass die Sache jetzt in zweiter Instanz beim Landessozialgericht hängt.

Daran siehst Du, dass die ARGE Berlin in diesem Punkt recht zäh und hartleibig ist.

Deswegen muss ich Dir klar sagen: Dagegen wehren solltest Du Dich unter der Voraussetzung, dass Du 'nen langem Atem hast und den Kampf mit der ARGE aufnimmst. Wenn Du meinst, dass das nicht Deine Sache ist, dann besorg halt diese Unterlagen... :shock:

luedor
17.09.2006, 14:42
Oh Mann alles neu hier seit heute?andere Farben und so?
Also ich dachte ja immer das der Arge der Hauptmietvertrag nix angeht da ich ja nen Untermietsvertrag habe.Kannst du mir wenigstens ein zwei Sätze formulieren wie ich es am besten der Arge schreibe?
Danke dir.

luedor
19.09.2006, 16:15
Alo ich habe ja die Bescheinigung das ich zur Untermiete wohnen darf bzw das Herr.XY an mich vermieten darf.Aber den Hauptmietvertrag habe ich nicht.Sollte ich der Arge schreiben das sie sich an meinen Vermieter XY wenden sollen wenn sie den Vertrag haben möchten?Und mus ich der Arge die neue Adresse meines Vermieters mitteilen in dem Brief?
danke im vorraus.

Die Ägypter
19.09.2006, 16:25
Der Hauptmietvertrag ist für die ArGe nur relevant, was die Nebenkostenaufteilung angeht (Angemessenheit deines Wohnanteils), da du über den Hauptmietvertrag nicht verfügst und dir dein "Obermieter" seinen Mietvertrag auch nicht aushändigen muss, muss sich die ArGe m.E. selbst um diese Informationen bemühen (wenn sie deinen Anteil begründet in Zweifel zieht). Hierfür kann es ggf. notwendig werden im Rahmen deiner sog. Mitwirkungspflichten den Vermieter anzugeben - bzw. deinen "Obermieter", damit die ArGe ggf. von diesem den Hauptmietvertrag oder für sie relevante Auszüge, die Nebenkosten betreffend erhalten kann.

luedor
19.09.2006, 17:03
Hallo,nochmal
ich habe grade meinen Aktenberg durchwühlt und habe ein Schreiben gefunden das ich von meinem Vermieter bekommen habe vor längerer zeit ,da stehen die Kosten für Wasser und Heizung drauf,soll ich das mitsenden oder soll ich die Arge nur drauf hinweisen sich an meinen Vermieter zu wenden.?
danke..

luedor
20.09.2006, 11:21
moin,soll ich das wie oben beschriebene mitsenden?