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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I oder Krankengeld? Keiner möchte was zahlen!


babsi1982
18.08.2008, 17:43
Hallo,

ich versuche kurz meinen Fall zu schildern und hoffe, dass mir jemand
weiterhelfen kann.

Ich arbeitete seit August 2007 mit einem befristeten Vertrag bis
31.07.2008 in einer Filiale, die Ende März geschlossen werden musste.
Ich bekam dafür ganz normal eine Kündigung, bin aber danach, ohne je
einen erneuten Vertrag bzw. Nachtag erhalten zu haben, in eine andere
Filiale gewechselt (400 km Entfernung, Wochenend-Heimfahrten)

Auf Grund von psychischen Problemen und Depressionen (habe am
Heimatort meinen Freund und unseren gemeinsamen Sohn) habe ich die
Stelle am 02.07.2008 gekündigt. Ab 03.08.08 bin ich von meinem Arzt
krankgeschrieben worden bis 31.07.08. Da ich jedoch nicht genau
wusste, wie lange die Kündigungsfrist ist und ich auch keinerlei
Kontakt mehr zu meinem AG hatte, habe ich mich dann vorsichtshalber
nochmal am 30.07.08 bis 15.08.08 krank schreiben lassen.
Am gleichen Tag hatte ich die Arbeitsbescheinigung im Briefkasten auf
der vermerkt war, dass ich "nur" bis 31.07.08 beschäftigt bin.
Eine Sperre vom Arbeitsamt erhalte ich nicht, weil mein Sohn hier
lebt und weil ja mein Vertrag sowieso ausgelaufen ist.

Jetzt weigert sich die AA, mir bis zum 15.08.08 Alg I zu bezahlen und
verweisen mich an meine KK, meine KK zahlt aber erst KRG, wie es
normal ja auch üblich ist - erst nach der 6. Woche - und begründet
dies zudem noch mit meiner selbst getätigten Kündigung.

Kann es wirklich sein, dass mir für die zwei Wochen niemand Geld
zahlt und ich auf Alg II zurückgreifen muss?

jetzt kommt noch hinzu, dass ich mir am Samstag meinen Zeh gebrochen habe und am 01. September mein neues
Arbeitsverhältnis beginnt. Das heißt ich krieg jetzt wieder nix vom AA. Morgen erhalte ich einen Rückruf von der Krankenkasse.
Bin mal gespannt welche ausreden sie sich jetzt wieder einfallen lassen dass sie nix zahlen müssen!

Für jede Hilfe bin ich dankbar!

LG Babsi

RobbyRoboter
19.08.2008, 17:56
Sollte während der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnis eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, erhält man nicht erst nach Ablauf der 6 Wochen Krankengeld, sondern sobald die Arbeitslosigkeit eintritt. In der Regel wird man aber von der Krankenkasse informiert.http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/140.htm
(am Ende des Textes)

Ist bei dir einbisschen doof, da deine 1. Krankschreibung zeitgleich mit dem Abreitsverhältnis endet. Daher wäre das Arbeitsamt mit ALG I für dich zuständig. Oder wiederum auch nicht, da der Zweite gelbe Schein am 30.7 also am vorletzten Tag deines Arbeitsverhältnisses ausgestellt worden ist, da wäre dann wiederum die KK in der Pflicht.
Weiß nicht, wie so ein "Switterfall" gehandelt wird. Aufjedenfall müsste es entweder Krankengeld oder ALG I geben. Hartz 4 is quatsch. Ich würde den Fall mal exakt so schildern und auf das Datumsproblem hinweisen und zwar beim Call-Center der Argentur für Arbeit. Die haben ja laut Werbung für alles eine schnelle Lösung und somit müssten Sie auch in deinem Fall eine klare Handhabe auf ihrem Monitor angezeigt bekommen.

Denn Fall , dass es Krankengeld gibt, halte ich für den Wahrscheinlichsten, aufgrund des Austellungsdatums deiner 2. Krankenbescheinigung.

fragi
21.08.2008, 10:59
Hallo babsi1982,

die BA hat aber Recht.

Ich Liste es mal kurz auf:
Am gleichen Tag hatte ich die Arbeitsbescheinigung im Briefkasten auf
der vermerkt war, dass ich "nur" bis 31.07.08 beschäftigt bin.

Das heißt beschäftigt bist 31.07.08.

Krankgeschrieben vom 3.07.08 (hast dich verschrieben!) bis 15.08.08.

So die Krankenkasse wird sich sturstellen wegen der blöden Lohnfortzahlung, die ihrer Ansicht nach, und der Ansicht ihre Dachverbandes nach 6 Wochen dauern muss/soll.

Dies ist aber falsch.
Das Bundessozialgericht hat darüber bereits entschieden, und gesagt, dass 1 Tag Lohnfortzahlung reicht, um den Anspruch auf Krankengeld zu begründen.
Hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=83590) das Urteil mit Aktenzeichen.

Ich empfehle dir daher die Krankenkasse schriftlich aufzufordern dir im Bezug auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 01.08.08 bis 15.08.08 Krankengeld zu zahlen. Und auch am Besten gleich reinschreiben, dass wenn sie zahlen oder auch nicht du in jedem Fall einen rechtsfähigen Bescheid haben willst.
Die versuchen nämlich einen so abzuwimmeln! (habe das schon hinter mir!)

Ich empfehle dir bleib dran. Sonst kommt die Krankenkasse noch irgendwann und fordert für die 2 Wochen von DIR Beiträge zur Krankenversicherung, denn die hat ja dann niemand bezahlt.

Wünsche viel Erfolg!