babsi1982
18.08.2008, 17:43
Hallo,
ich versuche kurz meinen Fall zu schildern und hoffe, dass mir jemand
weiterhelfen kann.
Ich arbeitete seit August 2007 mit einem befristeten Vertrag bis
31.07.2008 in einer Filiale, die Ende März geschlossen werden musste.
Ich bekam dafür ganz normal eine Kündigung, bin aber danach, ohne je
einen erneuten Vertrag bzw. Nachtag erhalten zu haben, in eine andere
Filiale gewechselt (400 km Entfernung, Wochenend-Heimfahrten)
Auf Grund von psychischen Problemen und Depressionen (habe am
Heimatort meinen Freund und unseren gemeinsamen Sohn) habe ich die
Stelle am 02.07.2008 gekündigt. Ab 03.08.08 bin ich von meinem Arzt
krankgeschrieben worden bis 31.07.08. Da ich jedoch nicht genau
wusste, wie lange die Kündigungsfrist ist und ich auch keinerlei
Kontakt mehr zu meinem AG hatte, habe ich mich dann vorsichtshalber
nochmal am 30.07.08 bis 15.08.08 krank schreiben lassen.
Am gleichen Tag hatte ich die Arbeitsbescheinigung im Briefkasten auf
der vermerkt war, dass ich "nur" bis 31.07.08 beschäftigt bin.
Eine Sperre vom Arbeitsamt erhalte ich nicht, weil mein Sohn hier
lebt und weil ja mein Vertrag sowieso ausgelaufen ist.
Jetzt weigert sich die AA, mir bis zum 15.08.08 Alg I zu bezahlen und
verweisen mich an meine KK, meine KK zahlt aber erst KRG, wie es
normal ja auch üblich ist - erst nach der 6. Woche - und begründet
dies zudem noch mit meiner selbst getätigten Kündigung.
Kann es wirklich sein, dass mir für die zwei Wochen niemand Geld
zahlt und ich auf Alg II zurückgreifen muss?
jetzt kommt noch hinzu, dass ich mir am Samstag meinen Zeh gebrochen habe und am 01. September mein neues
Arbeitsverhältnis beginnt. Das heißt ich krieg jetzt wieder nix vom AA. Morgen erhalte ich einen Rückruf von der Krankenkasse.
Bin mal gespannt welche ausreden sie sich jetzt wieder einfallen lassen dass sie nix zahlen müssen!
Für jede Hilfe bin ich dankbar!
LG Babsi
ich versuche kurz meinen Fall zu schildern und hoffe, dass mir jemand
weiterhelfen kann.
Ich arbeitete seit August 2007 mit einem befristeten Vertrag bis
31.07.2008 in einer Filiale, die Ende März geschlossen werden musste.
Ich bekam dafür ganz normal eine Kündigung, bin aber danach, ohne je
einen erneuten Vertrag bzw. Nachtag erhalten zu haben, in eine andere
Filiale gewechselt (400 km Entfernung, Wochenend-Heimfahrten)
Auf Grund von psychischen Problemen und Depressionen (habe am
Heimatort meinen Freund und unseren gemeinsamen Sohn) habe ich die
Stelle am 02.07.2008 gekündigt. Ab 03.08.08 bin ich von meinem Arzt
krankgeschrieben worden bis 31.07.08. Da ich jedoch nicht genau
wusste, wie lange die Kündigungsfrist ist und ich auch keinerlei
Kontakt mehr zu meinem AG hatte, habe ich mich dann vorsichtshalber
nochmal am 30.07.08 bis 15.08.08 krank schreiben lassen.
Am gleichen Tag hatte ich die Arbeitsbescheinigung im Briefkasten auf
der vermerkt war, dass ich "nur" bis 31.07.08 beschäftigt bin.
Eine Sperre vom Arbeitsamt erhalte ich nicht, weil mein Sohn hier
lebt und weil ja mein Vertrag sowieso ausgelaufen ist.
Jetzt weigert sich die AA, mir bis zum 15.08.08 Alg I zu bezahlen und
verweisen mich an meine KK, meine KK zahlt aber erst KRG, wie es
normal ja auch üblich ist - erst nach der 6. Woche - und begründet
dies zudem noch mit meiner selbst getätigten Kündigung.
Kann es wirklich sein, dass mir für die zwei Wochen niemand Geld
zahlt und ich auf Alg II zurückgreifen muss?
jetzt kommt noch hinzu, dass ich mir am Samstag meinen Zeh gebrochen habe und am 01. September mein neues
Arbeitsverhältnis beginnt. Das heißt ich krieg jetzt wieder nix vom AA. Morgen erhalte ich einen Rückruf von der Krankenkasse.
Bin mal gespannt welche ausreden sie sich jetzt wieder einfallen lassen dass sie nix zahlen müssen!
Für jede Hilfe bin ich dankbar!
LG Babsi