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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ist Stromguthaben anzurechnen ?


worel
25.08.2006, 15:09
Hallo.

Angenommen A hebt am Geldautomat 50 Eur zuviel ab. Zuhause
stellt er fest, daß es für die Mietüberweisung nicht reicht.

A zahlt 50 Eur selber wieder ein.
Insofern ist nichts an Geld dazugekommen, sondern nur "gewandert",
und deshalb kann die ARGE ihm (nach Vorlage des Einzahlungsbeleges)
die 50 Eur nicht als "Einkommen" anrechnen.

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Hier zum Vergleich die 2. Geschichte:

Zu Frühjahrsbeginn bekommt A aufgrund sparsamen Haushaltens 50 Eur Stromkosten
von den Stadtwerken zurück. Die ARGE wertet die 50 Eur
als Einkommen, und rechnet ihm 50 Eur an.

Die 50 Eur stammen aber (wie in Beispiel 1) aus A's bewilligten ALG, welches eine virtuelle, pauschale Regelleistung für Strom
enthält. Das Geld ist (wie im 1.Beispiel) nicht neu hinzugekommen.

Das zurückgezahlte Geld stammt aus A's Geldvermögen, und ist nur "gewandert".

-Das Stromguthaben ist laut der Meinung zweier Sozialrechtsexperten
(1 x RA Baczko, 1 x der Arbeitsamtsleiter von Leipzig) bei
"Ein Fall Für Escher" (MDR) anzurechnen.

-Was meint ihr ? Soll Stromguthaben angerechnet werden ?

GofX
25.08.2006, 16:14
Soll Stromguthaben angerechnet werden ?

Da der Strom aus der Regelleistung gezahlt wird, spielt es keine Rolle, ob am Jahresende ein Guthaben oder eine Nachforderung entsteht. Beides geht zu Lasten des ALG-II-Beziehers.

Ist im Übrigen in meinem eigenen Interesse, dem Energieversorger nach Absprache monatlich "mehr" zu überweisen und am Jahresende ein Guthaben zurück zu erhalten, da sonst fällige Nachzahlungen für mich das größere Problem darstellen würden.

Wie und wo ich "spare" (sofern es mit den 345,- EUR Regelleistung überhaupt möglich ist), ist meine Sache und ein daraus wachsendes Guthaben ist gewiss kein zusätzliches "Einkommen".