worel
25.08.2006, 15:09
Hallo.
Angenommen A hebt am Geldautomat 50 Eur zuviel ab. Zuhause
stellt er fest, daß es für die Mietüberweisung nicht reicht.
A zahlt 50 Eur selber wieder ein.
Insofern ist nichts an Geld dazugekommen, sondern nur "gewandert",
und deshalb kann die ARGE ihm (nach Vorlage des Einzahlungsbeleges)
die 50 Eur nicht als "Einkommen" anrechnen.
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Hier zum Vergleich die 2. Geschichte:
Zu Frühjahrsbeginn bekommt A aufgrund sparsamen Haushaltens 50 Eur Stromkosten
von den Stadtwerken zurück. Die ARGE wertet die 50 Eur
als Einkommen, und rechnet ihm 50 Eur an.
Die 50 Eur stammen aber (wie in Beispiel 1) aus A's bewilligten ALG, welches eine virtuelle, pauschale Regelleistung für Strom
enthält. Das Geld ist (wie im 1.Beispiel) nicht neu hinzugekommen.
Das zurückgezahlte Geld stammt aus A's Geldvermögen, und ist nur "gewandert".
-Das Stromguthaben ist laut der Meinung zweier Sozialrechtsexperten
(1 x RA Baczko, 1 x der Arbeitsamtsleiter von Leipzig) bei
"Ein Fall Für Escher" (MDR) anzurechnen.
-Was meint ihr ? Soll Stromguthaben angerechnet werden ?
Angenommen A hebt am Geldautomat 50 Eur zuviel ab. Zuhause
stellt er fest, daß es für die Mietüberweisung nicht reicht.
A zahlt 50 Eur selber wieder ein.
Insofern ist nichts an Geld dazugekommen, sondern nur "gewandert",
und deshalb kann die ARGE ihm (nach Vorlage des Einzahlungsbeleges)
die 50 Eur nicht als "Einkommen" anrechnen.
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Hier zum Vergleich die 2. Geschichte:
Zu Frühjahrsbeginn bekommt A aufgrund sparsamen Haushaltens 50 Eur Stromkosten
von den Stadtwerken zurück. Die ARGE wertet die 50 Eur
als Einkommen, und rechnet ihm 50 Eur an.
Die 50 Eur stammen aber (wie in Beispiel 1) aus A's bewilligten ALG, welches eine virtuelle, pauschale Regelleistung für Strom
enthält. Das Geld ist (wie im 1.Beispiel) nicht neu hinzugekommen.
Das zurückgezahlte Geld stammt aus A's Geldvermögen, und ist nur "gewandert".
-Das Stromguthaben ist laut der Meinung zweier Sozialrechtsexperten
(1 x RA Baczko, 1 x der Arbeitsamtsleiter von Leipzig) bei
"Ein Fall Für Escher" (MDR) anzurechnen.
-Was meint ihr ? Soll Stromguthaben angerechnet werden ?