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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug wegen Ausbildung


simgh
19.08.2008, 10:18
Hallo,

ich habe endlich eine Ausbildungsstelle gefunden, muss dafür aber meinen jetzigen Wohnort wechseln. Ich hatte heute ein Gespräch mit meiner Vermittlerin und sprach das Thema 'Erstattung Umzugskosten' an. Sie wusste nicht, wie es in meinem Fall aussieht(Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses), telefonierte kurz und meinte dann, dass es für mich nicht in Frage kommt. Nun lese ich §53 SGBIII und stelle fest, dass die Beihilfen sehr wohl auch für Ausbildungssuchende gewährt werden können. Liege ich mit dieser Feststellung richtig?
Das Ausbildungsverhältniss beginnt am 01.09, die Stelle bekam ich soz. erst gestern. Nun komme ich aus meinem jetzigen Mietvertrag nicht so schnell raus(3monatige Kündigungsfrist); greift da auch irgendein Gesetz, so dass die doppelte Miete übernommen werden kann(ich bin ab 01.09 dann kein AlgII-, sondern Bafoeg-Empfänger).

Vielen vielen Dank

Mfg, simgh

stephan23
19.08.2008, 16:56
Hi....

warum bist du Bafög-Empfänger???? Bei einer Ausbildung doch Bab, oder nicht????

fragi
19.08.2008, 17:36
Hallo simgh,

Wenn du Bafög bekommst gehts aber um eine schulische Ausbildung. Diese ist NICHT sozialversicherungspflichtig.
Das ist erster Hinderungsgrund.

Jetzt kommt der potenzielle 2.:
Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind.
Quelle: §53 Abs.4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__53.html)

Jetzt die entscheidende Frage, bist du Arbeitslos oder Ausbildungsplatzsuchend gemeldet?

simgh
19.08.2008, 18:55
Hi fragi, hi stephan23

ja, es geht um eine schulische Ausbildung. Genau auf diesen von dir zitierten Satz beziehe ich mich ja auch. Dabei steht doch aber gerade NICHT, dass es sich bei dem Ausbildungsverhältnis um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handeln muss. Sozialversicherungspflichtig meint in Absatz 1 doch nur das Arbeitsverhältnis, welches ein ARBEITSSUCHENDER eingeht/eingehen würde. Oder verstehe ich es falsch?
Also arbeitslos bin ich auf jeden Fall gemeldet(ich gehe davon aus, da ich seit letztem Jahr AlG II bekomme und seit dem nicht gearbeitet habe). Es geht in den Gesprächen mit meiner Vermittlerin seit dem nur darum, dass ich eine Ausbildung suche und was ich bereits dafür getan habe. Ich werde doch dann hoffentlich Ausbildungssuchend gemeldet sein? Explizit habe ich das nie 'verlangt'.

Danke und Grüße
simgh

fragi
21.08.2008, 11:00
Also arbeitslos bin ich auf jeden Fall gemeldet(ich gehe davon aus, da ich seit letztem Jahr AlG II bekomme und seit dem nicht gearbeitet habe). Es geht in den Gesprächen mit meiner Vermittlerin seit dem nur darum, dass ich eine Ausbildung suche und was ich bereits dafür getan habe. Ich werde doch dann hoffentlich Ausbildungssuchend gemeldet sein? Explizit habe ich das nie 'verlangt'.


In die Falle getappt... Bei der ARGE kannst du nicht "Ausbildungssuchend" sein, das geht nur bei der BA direkt! :(

Also wirds daran wohl hapern, dass es nicht klappt!

simgh
21.08.2008, 12:37
Ok, das hört sich nicht gut an.
Aber kann ich mich nicht kurzfristig noch Ausbildungssuchend melden?
Woher soll man das eigentlich wissen? Keiner hat mich je gefragt, ob ich mich explizit ausbildungssuchend melden will, obwohl es wie gesagt immer darum ging, dass ich eine Ausbilung suche. Ich habe außerdem auch schon längst einen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung(Ausbildungsbewerbungen) gestellt. Dieser schließt ja wohl zwangsläufig ein, dass ich eine Ausbildung suche.

Habe ich noch irgendeine Chance? Ich kann sonst nicht die Ausbildung antreten.

Lg, simgh

simgh
21.08.2008, 14:44
Ich war bei der Agentur für Arbeit:
ich kann mich überhaupt nicht ausbildungssuchend melden, weil ich die Berufsberatung/die Vermittlungsarbeit des JobCenters in Anspruch nehme!????
Ich verstehe es jetzt nicht mehr so ganz. Aber nun gut.
Noch mal zu dem sozialversicherungspflichtig: wo und wie geht hervor, dass das Ausbildungsverhältnis sozialversicherungspflichtig sein muss??

Danke für die Hilfe!!

jette
21.08.2008, 19:53
Im § 53 SGB II. Im Absatz 1. Den Link zu dem § findest du in dem Post von Fragi.

stephan23
21.08.2008, 22:29
Man ist aber auch Ausbildungsplatzsuchend, wenn man nachweisen kann das man sucht, anhand von Eigenbemühungen........

So wurde es mir damals von der BA gesagt............. Und ich war Ausbildungsplatzsuchend wegen Kindergeld und gleichzeitig bei der ARGE............. Also entweder bei mir lief was falsch oder die erzählen dir blödsinn...........