Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1€-Job und meine Probs damit
Vorne weg, ich bin weder faul noch arbeitsscheu, eher das Gegenteil (anscheinend sehr zum Ärgernis des Jobcenters)
Nachdem ich Ende 2004 arbeitslos wurde und trotz Bewerbungen (87 Stück bisher) in D-Land und Europa noch nichts gefunden habe, wurde ich nun in einen 1-Job gesteckt.
Ansich ok, wäre da nicht ein Problem: ich bin anscheinend allergisch auf die Stoffe mit denen dort umgegangen wird, reagiere mit Übelkeit, Benommenheit, Kreislaufzusammenbruch, Erbrechen.
Heißt ich kann das Haus nicht betreten und sitz einfach meine Stunden vor der Türe ab; bei Regen und prallem Sonnenschein. Dabei komme ich mir so selten dämlich vor, alle um mich herum arbeiten und ich kann nichts machen!
Dem Jobcenter ist egal daß ich ne Allergie hab, dem Arbeitgeber ebenso. Ich durfte mir nur anhören daß ich doch ein Antiallergikum schlucken sollte, dann würde ich doch wieder ins Haus zum arbeiten können. So sehe man aber keine Veranlassung mich intern irgendwo anders hinzuversetzen (der Träger bei dem ich angestellt bin hat mehrere Vereine unter sich).
Momentan ist mein Rücken abgeklebt mit 30 Testpflästerchen um genau herauszufinden auf was ich reagiere. Nur was bringt mir das Ergebnis außer Gewissheit für mich? Den Arbeitgeber interessiert es nicht, er steckt für mich 500€ pro Monat ein, bin ich krank darf er alles behalten. Dem Amt bin ich auch egal, hauptsache aus der Statistik raus. Meiner Fallmanagerin bin ich sogar noch egaler, falls das überhaupt noch möglich ist.
Also: was kann ich bloß tun um aus der Missere zu kommen? Es muss doch irgendein Recht auf meiner Seite geben daß mich den 1€-Job unter den Umständen abbrechen lässt.
Hallo Ari,
also ich hab dazu was Im SGB II Kapital 2 § 10 gefunden:
§ 10 Zumutbarkeit
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder die er ausgeübt hat,
2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist,
3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.
- könnte heissen das der dich jetzt schon behandelnde Arzt, dir seinerseits bescheinigt das die jetzige Arbeit aufgrund deiner Allergie für Dich unmöglich ist.
Auserdem würde ich das Amt bei einer vorliegenden Allergie auf evtl. auftretende Folgekosten aufmerksam machen sobald sich dein Gesundheitszustand aufgrund der vom Amt gesuchten Tätigkeit verschlechtert. Das würde ich mir schriftlich vom Sachbearbeiter bestätigen lassen.
ich hoffe dir geholfen zu haben
MfG
border
StephanK
11.07.2005, 21:45
Hallo Ari,
Borders Hinweis finde ich interessant, bin mir aber unsicher, ob diese Regeln auch auf 1-Euro-Jobs anwendbar sind. Dem Wortlaut nach gelten sie nur für Arbeitsplätze, und das ist was anderes als die Arbeitsgelegenheit (amtsdeutsch für zugewiesene 1-Euro-Jobs), in der Du steckst.
Letztlich hängt's wohl an der Frage, ob es DEIN persönliches (Allergie-)Problem ist oder - was durchaus vorkommt - in dem Betrieb mit Stoffen in einer Weise umgegangen wird, die so nicht sein dürfte. Du hast nicht verraten, was für ein Betrieb aus welcher Branche das ist, aber es gibt einfach bestimmte besonders allergieträchtige Arbeitsplätze (die dann unter Umständen auch bei genauer Einhaltung aller Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz für Allergiker schlicht nicht machbar sind).
Du hast natürlich recht damit, dass außer Dir vermutlich alle zufrieden sind, weil das Geld fließt und die Statistik ein bisschen schöner ist :-x Ein einklagbares Recht auf eine sinnvolle, Deine Gesundheit nicht beeinträchtigende Arbeit gibt es leider nicht. Ich sehe deswegen eigentlich keine andere Möglichkeit, als Deinem Fallmanager oder anderen Verantwortlichen im Jobcenter ausdauernd auf die Nerven zu fallen - und muss zugeben, dass das eine wenig befriedigende Antwort ist :sad:
Also erst mal dank euch beiden bis hierher. :wink:
Warum ich hier mehr oder weniger vage um den heißen Brei, heißt meinen Arbeitsplatz herumrede ist einfach; ich hab Angst.
Das Jobcenter hat die letzten 6 Monate mit mir so dermaßen viel abgezogen, ich trau denen nun alles zu.
StephanK: Bei dem "Betrieb" handelt es sich um, sagen wir mal Künstler, bei den allergenen Stoffen um Lösungsmittel der Gefahrenstufe II und III. Diese stehen (ich schätz daß es sich um erwa 100 Liter handelt) alle auf mehrere Zimmer verteilt wovon eins mein Arbeitsplatz sein soll. Leider sind die meisten der Kanister, Döschen, Flaschen, etc. vor Wochen/Monaten mal geöffnet, nicht verschlossen worden, bzw einfach verrostet und durchlöchert, somit stinkt das ganze Haus.
Selbst vor dem Haus fällt schon auf daß es nach Terpentin riecht, vor allem wenn dann noch mehrere Fenster geöffnet sind.
Ich versteh einfach nicht wie manche Menschen ihre Macht so dermaßen missbrauchen können; Hauptsache der Rubel rollt. Was aus solchen Menschen wie mir wird ist denen doch total egal....
Betroffener
11.07.2005, 23:33
Hallo Ari,
die ARGE bzw. Arbeitsagentur ist dazu verpflichtet, Dich von gesundheitsschädigenden Dingen fern zu halten.
Und wenn die anderen bei dieser Arbeitsgelegenheit noch Lachen können, kann Ihnen das unter Umständen nach Wochen oder Jahren auf den Lippen gefrieren. Gerade mit Lösungsmitteln ist wirklich nicht zu spassen.
Wahrscheinlich essen und trinken die auch noch dabei?
Ich gehe mal davon aus, dass die ARGE überhaupt nicht weiss, was da abläuft (natürlich auch, weil dies sich nicht dafür interessieren).
Dann haben sie aber ihrer Sorgfaltspflicht in keiner Weise genügt (fehlende oder unsachgemässe Prüfung) und sind ihren Pflichten als verantwortliche "Leiharbeitgeber" in keiner Weise nachgekommen.
Erichs "Lampenladen" (für die nichtregionalen: Der ehemalige Palast der Republik der exDDR) wird wegen überhöhter Asbestkonzentration dichtgemacht und soll für fast so viele Millionen abgebaut werden, wie er mal gekostet hat und hier ist das allen egal - Nein danke.
Wenn der Terpentingeruch schon bis auf die Straße kommt, die Luft da mit allen möglichen Lösungsmittel durchsetzt ist und die Verhältnisse da sind, wie Du sie beschrieben hast, wäre das ein klarer Fall für die Damen und Herren vom Arbeitsschutz. Die schauen auch gerne mal nach einer anonymen Meldung nach dem Rechten. Wahrscheinlich würden die den Laden dann dicht machen.
An anderen Stellen regt man sich teilweise künstlich auf und legt Grenzwerte vom Feinsten fest z.B. für Formaldehyd in Möbeln und dann werden unbedarfte Menschen in so ein Lösungsmittelchaos mit durch eine Vielzahl von verschiedenen (möglicherweise auch noch aufeinander reagierende) Lösungsmittel reingestopft. Das kann es nun wirklich nicht sein.
Stöbere mal in diesen Dokumenten ein wenig herum:
Chemische Substanzen (http://www.fgtb.be/PDF/de/Documents/2004/Substanzen.pdf)
Chem 2.1.10 1 Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments (http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Chem/2_1_10.pdf)
In der ersten Datei ist auch Dein Problem beschrieben und vor allem weisst Du dann besser, womit Du da wirklich hantierst anhand der Beschreibungen auf den offenen und geschlossenen Behälter.
Insofern bedarf es nicht einmal der von border herausgesuchten Paragraphen. Das darf die Behörde einfach nicht machen.
Das erinnert mich an die Aktion einer Diakonie, die Ein-Euro-Jobber an ein Bauunternehmen für 8 Euro weitervermittelt hatte. Dort sollten die dann mit Ihrer Tageskleidung ohne jegliche Schutzkleidung nur mit einer Brechstange ausgerüstet mit blossen Händen alte Häuser entkernen.
Zum Glück ging das nur ein paar Tage gut, bis das nach Beschwerden abgebrochen werden musste.
StephanK
12.07.2005, 08:27
Bei dem "Betrieb" handelt es sich um, sagen wir mal Künstler, bei den allergenen Stoffen um Lösungsmittel der Gefahrenstufe II und III. Diese stehen (ich schätz daß es sich um erwa 100 Liter handelt) alle auf mehrere Zimmer verteilt wovon eins mein Arbeitsplatz sein soll. Leider sind die meisten der Kanister, Döschen, Flaschen, etc. vor Wochen/Monaten mal geöffnet, nicht verschlossen worden, bzw einfach verrostet und durchlöchert, somit stinkt das ganze Haus.
Selbst vor dem Haus fällt schon auf daß es nach Terpentin riecht, vor allem wenn dann noch mehrere Fenster geöffnet sind.
Ich geb' mir immer große Mühe, Dinge vorurteilsfrei anzugehen, muss dazu aber sagen, dass ich mir so 'nen Saustall schon in etwa vorgestellt und auch an Chemikalien gedacht hatte. Wir nähern uns anscheinend mit Riesenschritten den Zuständen von vor 150 Jahren.
Das gilt leider auch ein Stück weit in Bezug auf Deine Rechte, wenn Du erst mal in so 'ner Maßnahme steckst. Aber: Borders Beitrag mit dem Hinweis auf die Zumutbarkeitsvorschriften in § 10 SGB II war doch treffender als ich gedacht hatte. Denn in der "Arbeitshilfe zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten" der BA-Zentrale heisst es unter Punkt A 4:
(...) (3) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist grundsätzlich jede als förderfähig anerkannte Arbeitsgelegenheit zumutbar, es sei denn, die in § 10 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 SGB II aufgeführten Gründe stehen der Ausübung der Beschäftigung in der Arbeitsgelegenheit entgegen.In dem besagten § 10 SGB II heisst es, dass eine Arbeit für den Hilfeempfänger unzumutbar ist, wenn 1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
(...) [oder]
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
Das "körperlich nicht in der Lage" wäre ein ziemlich sicherer way out, wird aber vermutlich erst nach Abschluss Deiner Allergietests feststehen - und das kann unter Umständen ziemlich dauern. Das wäre also der Ansatz "ist mir persönlich nicht zumutbar" - obwohl natürlich das ganze für jeden ein Sch.... ist.
Der zweite Ansatzpunkt könnte vielleicht sein, dass nach § 16 Abs. 3 SGB II bei den "Arbeitsgelegenheiten" die Vorschriften über den Arbeitsschutz entsprechend gelten. Allerdings sind das alles Vorschriften, die dem Arbeitgeber/Betriebsinhaber Pflichten auferlegen. Im "normalen" Arbeitsrecht führen grobe Verstöße gegen die Arbeitsschutzvorschriften dazu, dass der Arbeitnehmer unter Umständen die Arbeitsleistung verweigern darf. Aber das ist Arbeitsrecht, dass für Dich erst mal nicht gilt. Wenn Du den Nerv dafür hast, könntest Du es mit der Argumentation versuchen: ich werde hier wie ein Arbeitnehmer beschäftigt, also muss dieses Recht, bei groben Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften die Arbeitsleistung zum Schutz meiner eigenen Gesundheit zu verweigern, auch für mich gelten. Immerhin ließe sich das als "wichtiger Grund" (s.o.) rechtfertigen.
Allerdings würdest Du damit, soweit ich sehe, "juristisches Neuland" betreten - und ich weiss nicht, ob Du das auf Dich nehmen willst. Falls Du Mitglied einer Gewerkschaft bist, würde ich sagen: tu das auf jeden Fall, denn Du kannst darauf bauen, dass Du juristisch gut beraten und vertreten wirst. Falls nicht, bist Du ziemlich auf Dich gestellt und solltest das besser nicht ohne rechtliche Beratung anpacken.
Noch mal ein anderer Ansatz wäre natürlich, die Aufsichtsbehörde einzuschalten und diese aufzufordern, den Laden mal zu durchleuchten.
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
Alt - Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
E-mail: post (at) lagetsi.verwalt-berlin.de, Tel. 90 21 - 0
Allerdings wirst Du nicht damit rechnen können, dass ein Tipp an diese Behörde Dir persönlich rasch Hilfe bringt - das wäre mehr 'ne gute Tat für die nächsten Opfer.
Betroffener
12.07.2005, 11:56
Ari,
Vielleicht schreibst Du mir mal per PN um was es sich da wirklich handelt und welche Einrichtung das ist.
Die von Dir ausgeführte "Arbeitsgelegenheit" habe ich in der sogenannten "Berliner Positivliste" nicht gefunden. Allenfalls könnte es sich dabei um den Punkt handeln:
Unter Praktische Arbeiten:
- Kombinationsmaßnahmen Computer und Kusthandwerk
Unter Kultur ??:
- Konservierung von Einzelteilen, Entrosten, Ausbeulen, Abschleifen, Grundieren und Lackieren
Lade Dir bitte die folgende Datei herunter und stöbere darin:
Positivliste - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung - Stand 29.06.2005 (http://www.berlin.de/senwiarbfrau/doku/positivliste.pdf)
Ganz am Ende dieser Datei findest Du auch Namen, Adressen und Telefonnummern von Ansprechpartnern.
Vielleicht kannst Du Dich da erkundigen, ob das was Du da tun sollst zum Schaden Deiner Gesundheit, alles so Rechtens und gewollt ist - insbesondere bei der Handwerkskammer bzw. der Industrie und Handelskammer.
Diese dort angegebenen Damen und Herren sollen den JobCentern die "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" für die Arbeitsgelegenheiten ausstellen.
Ich bin sicher, dass die von Deiner "Arbeitsgelegenheit" noch nie was gehört haben und möglicherweise entsprechend regulierend eingreifen.
Mir wird echt anders wenn ich eure Beiträge da so les...
Die ersten Allergieergebnisse sind früher da als erwartet, ich komm grad vom Doc. Normalerweise braucht es wohl bis zu 48 Stunden bis der Allergietest die ersten Ergebnisse zeigt, bei mir wohl weniger. Auf irgendwas mit Blau-... reagier ich, ebenso auf Benzol und noch nen anderen Stoff den ich mir nicht mal ansatzweise merken konnte (Endergebnis kommt Donnerstag). Ich war schon bedient als man mir sagte daß ich jetzt schon auf die ersten Stoffe reagieren würde, ich hatte eher mit keinem Ergebnis gerechnet.
StephanK: die ARGE weiß um die Umstände, macht aber nichts anderes als mir weitere 1€-Jobangebote zu überreichen die alle bei dem Verein A sind bei dem ich angestellt bin. Und so wie´s aussieht kann mich der Typ aus dem Verein nicht leiden, denn er weiß ja auch um meine Situation Bescheid und will sie nicht ändern (heißt mich woanders hinversetzen)
Betroffener: am ehesten könnte man meinen 1€-Job unter
Unter Praktische Arbeiten:
- Kombinationsmaßnahmen Computer und Kusthandwerk
einsortieren, zumindest denke ich mal daß es am nähesten rankommt. Mit meiner körperlichen Allergiereaktion rechnete ja auch keiner, am allerwenigsten ich.
Traurig ist an der ganzen Situation nur daß ich die Leute bei dem Laden wo ich bin super ok finde. Und wenn ich irgendetwas in Richtung Gesundheitsamt, Handwerkskammer, etc. einschalte wird denen doch als Erster der Kopf abgerissen, oder?
Und genau das isses nicht was ich will :sad:
Im Endeffekt hat sich aber mit dem jetzigen Ergebnis daß ich auf Benzol reagiere schon alles entschieden, ich muss da raus, egal wie! Eine Genossenschaft hab ich leider nicht im Rücken, nicht mal nen guten Anwalt kenn ich hier in der Stadt der sich mit Sozialrecht auskennt.
StephanK
12.07.2005, 17:52
Mir wird echt anders wenn ich eure Beiträge da so les...Warum das denn? :-)
Offenbar warst Du bei 'nem Arzt, der Ahnung davon hat und die Tests gezielt nach den in der konkreten Umgebung wahrscheinlichen Allergieauslösern ausgesucht hat. Das spricht für den Mann.
StephanK: die ARGE weiß um die Umstände, macht aber nichts anderes als mir weitere 1€-Jobangebote zu überreichen die alle bei dem Verein A sind bei dem ich angestellt bin. Und so wie´s aussieht kann mich der Typ aus dem Verein nicht leiden, denn er weiß ja auch um meine Situation Bescheid und will sie nicht ändern (heißt mich woanders hinversetzen)...Das wird er aber müssen - es sei denn, Du willst bewusst weitere Gesundheitsgefährdungen in Kauf nehmen, was ich eigentlich nicht glaube.
Traurig ist an der ganzen Situation nur daß ich die Leute bei dem Laden wo ich bin super ok finde. Und wenn ich irgendetwas in Richtung Gesundheitsamt, Handwerkskammer, etc. einschalte wird denen doch als Erster der Kopf abgerissen, oder?Die Behörde würde sich natürlich erst mal an die Geschäftsleitung wenden, weil die für den Betrieb verantwortlich ist. Wie die Geschäftsleitung innerbetrieblich mit so was umgehen würde ist 'ne ganz andere Frage, zu der ich natürlich nix sagen kann.
Und genau das isses nicht was ich will Das musst Du wissen. Die mögen im Umgang so nett sein wie sie wollen - wenn die Arbeitsorganisation so mies ist, dass dort arbeitende Menschen gefährdet werden, sollte da was passieren - finde ich. Aber mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Im Endeffekt hat sich aber mit dem jetzigen Ergebnis daß ich auf Benzol reagiere schon alles entschieden, ich muss da raus, egal wie!Ich würde mich da wirklich auf das "körperlich nicht in der Lage" (siehe mein posting weiter oben) berufen. Das klingt zwar für Dich vielleicht nach "zu schlapp", aber umfasst meiner Meinung auch die Tatsache, dass Du offensichtlich stärker als andere auf bestimmte Chemikalien reagierst. Das musst Du dann mit der ARGE ausfechten, wobei es natürlich hilfreich wäre, wenn Du nach Abschluss der Tests ein ärztliches Attest vorlegen könntest, in dem genau das bescheinigt wird. Du kannst dann ja immer noch sagen, dass Du in einem anderen Tätigkeitsfeld dieses Vereins durchaus gerne arbeiten würdest, nur dass es eben an diesem konkreten Arbeitsplatz schlicht nicht geht.
Betroffener
12.07.2005, 18:02
Ari,
irgendwie musst Du jetzt Entscheidungen treffen und Dich wirklich durchsetzen - oder es geht ewig so weiter.
die ARGE weiß um die Umstände, macht aber nichts anderes als mir weitere 1€-Jobangebote zu überreichen die alle bei dem Verein A sind bei dem ich angestellt bin. Und so wie´s aussieht kann mich der Typ aus dem Verein nicht leiden, denn er weiß ja auch um meine Situation Bescheid und will sie nicht ändern (heißt mich woanders hinversetzen)
Die bräuchten nur die Maßnahme beenden für Dich aufgrund der Situation. Aber dann gehst Du auch der Mehraufwandsentschädigung verlustig.
Traurig ist an der ganzen Situation nur daß ich die Leute bei dem Laden wo ich bin super ok finde. Und wenn ich irgendetwas in Richtung Gesundheitsamt, Handwerkskammer, etc. einschalte wird denen doch als Erster der Kopf abgerissen, oder?
Und genau das isses nicht was ich will
Es wird keinem der Kopf abgerissen. Aber da scheinen Zustände zu herrschen im Umgang mit höchst gefährlichen Stoffen, die an jedem westeuropäischen Arbeitsplatz alle möglichen Ämter auf den Plan rufen würden. In sowas darf Dich das JobCenter nicht reinstecken.
Hier musst Du Dich notfalls entscheiden:
- zwischen Deiner eigenen Gesundheit
- Deiner Durchsetzung beim Amt aus gesundheitlichen Gründen
- der Meldung bei den Behörden, was da abläuft.
Meine Idee wäre - aber dazu musst Du auch in der Lage und bereit sein - dich mit jemandem anderes als dem Sachbearbeiter auseinander zu setzen. Zum Beispiel mit dem Teamleiter oder gar dem Chef der ARGE im JobCenter. Anders kommst Du da auf vernünftigem Weg wohl raum raus. Und dazu solltest Du auch die Untersuchungsergebnisse parat haben und ggf. ein ärztliches Attest Deines Arztes.
Es gibt schließlich auch eine Fürsorgepflicht der ARGE, die nicht einfach ungeprüfte Arbeiten bei x-beliebigen Trägern machen lassen dürfen, wenn auch nur der Anschein einer gesundheitlichen Gefährdung besteht.
Und nebenbei gesagt - so wichtig kann es auch nicht sein, wenn Du da tagelang vor der Tür sitzen kannst und sich keiner drum kümmert, warum das so ist. Auch der Träger hat eine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht für die ihm anvertrauten Menschen - mit der es aber anhand der beschriebenen Verhältmiss auch nicht weit her sein kann. Die bekommen 300 € für jeden von Euch!
Du bist arbeitswillig, aber nicht unter diesen Umständen.
Es geht um Deine Gesundheit - da musst Du auch selber für kämpfen. Solche Chemikalien haben eine extreme Langzeitwirkung und sind wirklich gefährlich.
Oder Du lässt Dich weiter abziehen, wie die letzten Monate vorher auch schon. Willst Du das wirklich?
Wenn ich etwas zu heftig geworden bin, möchte ich mich vorsorglich schon dafür entschuldigen.
Betroffener: du bist keinesfalls zu heftig geworden, ich kann sowas zudem ab :D
Ein Brief an den Teamleiter der ARGE wurde gestern eh schon von mir aufgesetzt, ebenso einer an den Leiter der Niederlassung der ARGE. Ich warte im Endeffekt nur noch die Untersuchungsergebnisse ab damit ich schwarz auf weiß, oder rot auf braun wie mein Rücken grad aussieht beweisen kann was los ist. Und sollte das noch nicht fruchten, wenn´s ganz extrem kommt such ich nen Anwalt auf.
In meinen Verstand passt nur immernoch nicht rein daß es den Leuten wirklich SO egal ist, so dermaßen sch.. (ihr wisst schon) -egal daß alles zu spät ist. Hauptsache Kohle schäffeln, egal wer dabei drauf geht sollange man es nicht selbst ist.
Sollte ich aus der Geschichte glimpflicht herauskommen spiele ich echt schon mit dem Gedanken E303 zu beantragen. Das sagt zwar meiner Fallmanagerin nichts, aber dann soll´se halt endlich mal nachlesen was ihr Berufsfeld umschließt!
PS: was meinst du eigentlich mit
Die bräuchten nur die Maßnahme beenden für Dich aufgrund der Situation. Aber dann gehst Du auch der Mehraufwandsentschädigung verlustig.
?
Betroffener
12.07.2005, 19:26
Ari,
wenn die keine andere "Arbeitsgelegenheit" für Dich haben, brauchen sie Dich doch nur aus dieser Massnahme wieder rausnehmen - sprich das für Dich beenden.
Der Träger kriegt dann keine 300 € mehr monatlich, aber Du kriegst auch die Mehraufwandsentschädigung von 1.50 € die Stunde auch nicht mehr.
Ich kenne Fälle (suche mal nach User: Fuxia), da wurde bei einer vierwöchigen Krankschreibug seitens des Trägers für sie die Veranstaltung abgebrochen und sie war raus aus dem Ein-Euro-Job.
Lies mal hier: Ein Euro Job - wie werd ich den wieder los (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=13340#13340)
Da spielen zwar noch viele andere Sachen mit rein, aber das Grundproblem ist sehr ähnlich.
Vielleicht klappt das ja auch bei Dir, wenn die Briefe nicht funktionieren.
Das finde ich übrigens ganz toll, das Du diese Briefe geschrieben hast.
Betroffener,
ich wäre nicht die Tochter meiner Eltern, würde ich einfach aufgeben bevor ich nicht so einiges versucht hab. Und das mit den Briefen erschien mir logisch, warum also nicht. Die ARGE bekommt das Original, ein Durchschlag geht an den Leiter, einen noch an den Ombudsrat (für was gibt´s den denn sonst). Steht sogar im Brief drin daß Kopien an die jeweiligen Stellen gehen, denn so geht´s wirklich nicht weiter.
Die Woche werde ich aber auf jeden Fall noch anwesend sein (ich brauch das Geld, hab dann in der Zeit genau das Geld für Fahrkarte, Arzt und Allergietest verdient :sad: ), wenn´s nicht anders geht dann echt krank schreiben lassen. Dann kämpf ich halt "krank geschrieben" meinen Kampf weiter, auf daß die nach mir kommen einen einfacheren Weg haben.
Ich halt euch auf dem Laufenden :engel:
StephanK
12.07.2005, 23:49
Finde ich sehr gut, dass Du Dich wehrst und Alarm schlägst - das scheint wirklich angesagt :fighten: Viel Erfolg und gute Nerven!
Betroffener
13.07.2005, 01:50
Hallo Ari,
http://www.videofreunde.de/images/smilie/bigok.gif Setz Dich durch - Du packst das!
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