Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag abgelehnt. Wie gehts nun weiter? Maßnahme abbrechen?
Hallo,
heute erhielt mein Vater vom Amt Post dass unser Antrag auf ALG II abgelehnt wurde mit der Begründung wir hätten zuviel Vermögen.
Ich selbst durfte ja keinen Antrag stellen da U25 und zuhause lebend.
Nun meine Frage wie geht dass jetzt nun weiter? Ich habe seit Juli kein ALG II mehr erhalten. Das einzige Einkommen was ich hatte war aus einer Maßnahme aufgebaut als 1 € Job.
Wie werde ich nun beim Amt geführt da ich ja keine Gelder mehr vom Amt erhalte? Wie ist das der Rentenversicherung zahlen die da jetzt trotzdem noch ein? Kann ich jetzt meine Maßnahme einfach so beenden, denn bringen tut sie garnichts ausser ne Menge Aufwand (Fahrt dorthin usw.) Das einzige ist dass ich von Morgens bis Mittags beschäftigt bin.
Wäre es nun sinnvoll mir nen 400 Euro Job zu suchen?? Darf ich dann da die 400 € komplett behalten?
Bitte um Eure Hilfe.
Gruß
StephanK
26.08.2006, 13:40
Wie werde ich nun beim Amt geführt da ich ja keine Gelder mehr vom Amt erhalte?Gar nicht mehr, weil Du nicht hilfebedürftig bist!
Wie ist das der Rentenversicherung zahlen die da jetzt trotzdem noch ein?Nein.
Kann ich jetzt meine Maßnahme einfach so beenden, denn bringen tut sie garnichts ausser ne Menge Aufwand (Fahrt dorthin usw.)Aus Sicht des Alg II-Trägers ist diese Maßnahme eine an Dich erbrachte Leistung, für die nun aber keine Grundlage besteht. Dazu bestimmt § 16 Abs. 4 SGB II: Entfällt die Hilfebedürftigkeit des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung nach den Absätzen 1 bis 3, kann sie durch Darlehen weiter gefördert werden, wenn der Erwerbsfähige die Maßnahme voraussichtlich erfolgreich abschließen wird.Das erscheint allerdings nicht sinnvoll. Ich denke, Du solltest aber nicht einfach nicht mehr hingehen, sondern die Sache mit dem Alg II-Träger klären.
Wäre es nun sinnvoll mir nen 400 Euro Job zu suchen?? Darf ich dann da die 400 € komplett behalten?Es wäre sinnvoll, Dir einen 4000-€-Job zu suchen (oder - realistischer - wenigstens 1400 €), um finanziell nicht mehr von Deinen Eltern abhängig zu sein. Weiter bewerben musst Du Dich also auf alle Fälle.
Du solltest auch klären, ob Du noch über Deine Eltern krankenversichert bleiben kannst oder Dich freiwillig selbst krankenversichern musst.
Hallo StephanK,
ersteinmal vielen Dank für deine schnelle und Hilfreiche Antwort.
Wegen dem Beenden der Maßnahme werde ich am Montag beim Amt anrufen oder hinfahren und das abklären. Werde natürlich zuerst dem Maßnahmeträger mitteilen, dass ich was mit dem Amt zu klären habe und daher nicht zur Maßnahme erscheine.
Ja klar weiter bewerben werde ich mich natürlich und um einen 400 Euro Job bemühen denn von den Eltern abhängig sein will ich ja schließlich nicht. Von den 400 Euro darf ich dann ja alles behalten weil ich ja wenn ich das richtig verstanden habe nicht mehr beim Amt geführt bin. Wie ist dass wenn ich eine feste Arbeit finden würde muss ich das dem Amt dann trotzdem melden?
Krankenversichert bin ich bereits seit ich arbeitslos bin wieder über meine Eltern. Also Krankenversicherungsschutz besteht im Rahmen einer Familienversicherung.
Gruß
StephanK
26.08.2006, 16:21
Wie ist dass wenn ich eine feste Arbeit finden würde muss ich das dem Amt dann trotzdem melden?Nein, wenn Du mit "dem Amt" den Alg II-Träger (wahrscheinlich Deine ARGE) meinst. Wenn Du aus dem Leistungsbezug raus bist, bist Du komplett abgemeldet und sozusagen nur noch Privatfrau (und - nebenbei bemerkt - verschönst Du die Arbeitslosigkeitsstatistik als angeblicher "Vermittlungserfolg"....).
Es ist aber empfehlenswert, Dich bei der Arbeitsagentur (also nicht bei der ARGE!) arbeitsuchend zu melden und diese Meldung im 3-Monats-Rhythmus zu erneuern.
Betroffener
26.08.2006, 17:28
Nachtrag:
Es ist aber empfehlenswert, Dich bei der Arbeitsagentur (also nicht bei der ARGE!) arbeitsuchend zu melden und diese Meldung im 3-Monats-Rhythmus zu erneuern.
Dies ist eminent wichtig für die Rentenversicherung, den diese Zeit als Arbeitssuchende(r) wird auf die Rahmenfrist als sogenannte Ersatzzeit angerechnet - führt also nach langen Jahren zu einem früheren Rentenanspruch, als wenn Mensch sich nicht als Arbeitsuchend gemeldet hätte.
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