n1kain
20.08.2008, 17:13
Hallo Leute!
Erstmal dickes Lob für dieses Forum. Spitzen Sache - starke Leistung! =)
Habe versucht aus anderen Themen selber schlau zu werden, aber irgendwie ist jeder Fall sehr speziell, daher versuch ich es mal so. Hier mein Fall...
Bin vor einem Jahr aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen um eine einjährige Fachoberschule im Havelland (150km von Berlin entfernt) zu besuchen. Das ganze wurde durch BAFöG finanziert und gelebt habe ich in einer Zweck-WG mit Freunden (4Personen).
Nach diesem Jahr wurde die WG aufgelöst und ich wollte wieder nach Berlin, weil ich mich dort (und Umgebung) an Fachhochschulen beworben habe. Weil es aber noch etwas dauert bis zum 1. Semester, und somit bis BAFöG, wollte ich es übergangweise mit ALG II versuchen.
In Berlin wollte man mich unter allen Umständen wieder in die elterliche Wohnung stecken, was aber nicht möglich war, da mein Vater in meinem alten Zimmer lebte und meine Eltern sich gerade trennten. Selbst ein Schreiben vom Anwalt über die Trennungsabsicheten meiner Eltern wurde nicht berücksichtig. Ergo war ich Obdachlos.
Also habe ich es mit ALG II im Havelland versucht. Von dort schickte man mich wieder nach Berlin mit der Begründung: da ich ja in Berlin leben möchte, müsse auch der Antrag dort abgegeben werden.
In Berlin wurde ich wieder zurückgeschickt. Begründung diesmal: da ich woanders gemeldet bin, ist Berlin auch nicht für mich zuständig. :wut:
Das ganze Hin-und-Her ging noch ein paar Mal so, aber letzten Endes habe ich nun den Antrag durch, ein unterschrieben Mietvertrag (Berlin) und bin am Ende meiner finanziellen Mittel und Nerven, durch die 300km täglichen Fahrten.
Das Jobcenter aus dem Havelland übernimmt die Kosten für einen Monat, sodass ich den Mietvertrag unterschrieben kann und mich in Berlin ummelden kann, womit dann wiederum Berlin für mich zuständig wäre und alles "seinen normalen Gang" nehemen kann ab dem nächsten Monat. Antrag neu stellen in Berlin etc... (Frage am Rande - Warum läuft der "Übergangsbescheid" dann über 6 Monate? Läuft das was Falsch?)
Meine Meinung über den ganzen Verlauf lass ich mal weg, sonst wird das hier nicht mehr schön, aber mein Anliegen wäre jetzt Folgendes: zwar habe ich ein Jahr "selbstständig" gelebt, aber nichts in die WG mit eingeracht (Kühlschrank, Wachmaschine, Microwelle, Fernseher, etc...) und somit mit Nichts ausgezogen. Im Havelland wollte ich ein Antrag auf Erstausstattung stellen, da ich momentan eine Luftmatratze, ein Tisch und Stuhl besitze. Doch dort schickt man mich wieder nach Berlin, weil ja Berlin bald für mich zuständig ist...Das in Berlin die Sache anders gesehn wird, brauch ich kaum zu erwähnen. Hallo? Déjà-vu? :wut::wut:
Nebenher wurde angedeutet, dass ich kaum Anspruch auf Erstausstattung habe, da ich ja selbstständig gelebt habe und nicht direkt aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen bin.
Hoffe jemand kann sich meiner einer annehmen und mir ein Rat geben, denn ich bin mit meinem Latein am Ende...
MfG
Erstmal dickes Lob für dieses Forum. Spitzen Sache - starke Leistung! =)
Habe versucht aus anderen Themen selber schlau zu werden, aber irgendwie ist jeder Fall sehr speziell, daher versuch ich es mal so. Hier mein Fall...
Bin vor einem Jahr aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen um eine einjährige Fachoberschule im Havelland (150km von Berlin entfernt) zu besuchen. Das ganze wurde durch BAFöG finanziert und gelebt habe ich in einer Zweck-WG mit Freunden (4Personen).
Nach diesem Jahr wurde die WG aufgelöst und ich wollte wieder nach Berlin, weil ich mich dort (und Umgebung) an Fachhochschulen beworben habe. Weil es aber noch etwas dauert bis zum 1. Semester, und somit bis BAFöG, wollte ich es übergangweise mit ALG II versuchen.
In Berlin wollte man mich unter allen Umständen wieder in die elterliche Wohnung stecken, was aber nicht möglich war, da mein Vater in meinem alten Zimmer lebte und meine Eltern sich gerade trennten. Selbst ein Schreiben vom Anwalt über die Trennungsabsicheten meiner Eltern wurde nicht berücksichtig. Ergo war ich Obdachlos.
Also habe ich es mit ALG II im Havelland versucht. Von dort schickte man mich wieder nach Berlin mit der Begründung: da ich ja in Berlin leben möchte, müsse auch der Antrag dort abgegeben werden.
In Berlin wurde ich wieder zurückgeschickt. Begründung diesmal: da ich woanders gemeldet bin, ist Berlin auch nicht für mich zuständig. :wut:
Das ganze Hin-und-Her ging noch ein paar Mal so, aber letzten Endes habe ich nun den Antrag durch, ein unterschrieben Mietvertrag (Berlin) und bin am Ende meiner finanziellen Mittel und Nerven, durch die 300km täglichen Fahrten.
Das Jobcenter aus dem Havelland übernimmt die Kosten für einen Monat, sodass ich den Mietvertrag unterschrieben kann und mich in Berlin ummelden kann, womit dann wiederum Berlin für mich zuständig wäre und alles "seinen normalen Gang" nehemen kann ab dem nächsten Monat. Antrag neu stellen in Berlin etc... (Frage am Rande - Warum läuft der "Übergangsbescheid" dann über 6 Monate? Läuft das was Falsch?)
Meine Meinung über den ganzen Verlauf lass ich mal weg, sonst wird das hier nicht mehr schön, aber mein Anliegen wäre jetzt Folgendes: zwar habe ich ein Jahr "selbstständig" gelebt, aber nichts in die WG mit eingeracht (Kühlschrank, Wachmaschine, Microwelle, Fernseher, etc...) und somit mit Nichts ausgezogen. Im Havelland wollte ich ein Antrag auf Erstausstattung stellen, da ich momentan eine Luftmatratze, ein Tisch und Stuhl besitze. Doch dort schickt man mich wieder nach Berlin, weil ja Berlin bald für mich zuständig ist...Das in Berlin die Sache anders gesehn wird, brauch ich kaum zu erwähnen. Hallo? Déjà-vu? :wut::wut:
Nebenher wurde angedeutet, dass ich kaum Anspruch auf Erstausstattung habe, da ich ja selbstständig gelebt habe und nicht direkt aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen bin.
Hoffe jemand kann sich meiner einer annehmen und mir ein Rat geben, denn ich bin mit meinem Latein am Ende...
MfG