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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Massnahme vorrang vor Minijob ?


Noiram
26.08.2006, 16:18
Hallo !

Habe für nächsten Dienstag mal wieder eine Einladung ins Job Center bekommen und hab totale Angst , das die mich in ne Massnahme stecken ! Ich habe einen Minijob auf 160 Euro , mein Mann einen auf 400 Euro und wir haben eine 4 jährige Tochter die ab nächsten Donnerstag nachmittags in den Kiga geht ! Nun frage ich mich ob die mich überhaupt in so eine Massnahme stecken dürfen weil ich ja dann erstens meinen Job kündigen müsste und zweitens mein Kind mich ja dann den ganzen Tag nicht sehen würde und ne Betreuung am Vormittag hab ich auch nicht für sie , somit müsste mein Mann seinen Job auch kündigen um sie zu betreuen ! Was meint ihr dazu ? Würden die das von uns verlangen ?

Gruss

Noiram

VIERZEHNNOTHELFER
26.08.2006, 17:21
Für Kinderbetreuung muss gesorgt werden.
Ich möchte nur hier an die Millionen Eltern
erinnern, die ihre Kinder den ganzen
Tag nicht sehen weil sie berufstätig sind. Gibts auch.

Tattoo
28.08.2006, 13:19
Ich habe gerade einen Job angeboten bekommen. Erstmal nur 8 Stunden in der Woche, aber ausbaufähig, da eine Mitarbeiterin in absehbarer Zeit aus Krankheitsgründen ausscheiden wird. Nun sollte ich zum 01.09. in ein Bewerbertraining. Jetzt sagt das Arbeitsamt mir, ich darf den Job nicht annehmen sondern muß zu diesem Training. Ist das rechtens?

StephanK
28.08.2006, 13:49
:welcome: Tattoo
Anscheinend ist gerade wieder "Saison" für allerlei "Trainings"-Maßnahmen... :patsch:
Falls Du Arbeitslosengeld erhältst, guck Deinem Vermittler mal tief in die Augen, weise ihn auf § 4 SGB III hin und frag, ob dieses Training wirklich für Deine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist und ob es sich deswegen lohnt, einen - wenn auch klitzekleinen - Job an den Nagel zu hängen.

§ 4 SGB III - Vorrang der Vermittlung
(1) Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit hat Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit.
(2) Der Vermittlungsvorrang gilt auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, es sei denn, die Leistung ist für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich.

Tattoo
28.08.2006, 13:54
Uiii, das ging ja fix :D
Vielen Dank für die schnelle Antwort und das Willkommen.
Ja, ich beziehe ALG II, bin alleinerziehend mit 2 Kids, 10 und 13 Jahre alt.
Habe nun morgen früh einen Termin bei meinem Berater, da ich denen gesagt habe, das ich das nicht so einfach hinnehme. Mal sehen was dabei raus kommt. Dein Hinweis wird mir dabei sicher helfen, steh ich nit mit leeren Händen da.
Danke!

Tattoo
30.08.2006, 12:08
Wollte ne kurze Rückmeldung geben.
Es hat gefunzt :D :D
Ich darf den Job machen und muß nit zur Maßnahme.
Freu mich total.

Nun auf in den nächsten Kampf. Das große rote A hat mir
Geld für Krankenhausaufenthalte abgezogen. Bin da auf ein
Urteil gestoßen, das die das gar nit dürfen.

Wünsche Allen einen schönen Tag.

Noiram
30.08.2006, 13:39
Hallo !

Wollte mich auch nochmal zum Thema melden , mir hat mein netter Sachbearbeiter ne 4 wöchige Massnahme ab 6 . 11. 06 reingedrückt obwohl ich arbeite , auch der job meines Mannes steht dabei auf dem Spiel , der SB hat gesagt er müsse sich zu dieser Zeit vorrangig um unser Kind kümmern , er müsse dann halt Nachmittags arbeiten gehn und es wäre ihm egal was der Chef dazu sagt ! Bin echt enttäuscht !!! Aber machen kann man da ja wohl nichts !?

LG Marion

Betroffener
30.08.2006, 16:28
@Noiram,

machen kann man da schon was - aber im nachinein ist es noch schwieriger.
Aber dazu muss Mensch sich Haare auf den Zähnen wachsen lassen ...

@Tattoo,

meinst Du das hier?
Nochmals: Zur Zulässigkeit von Regelleistungskürzungen bei stationären Aufenthalten (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/zulaessigkeit_regelleistungskuerzungen-2.aspx)

Sehr interessant fand ich im Rahmen des von CDU-Pofalla angestrengten Kinder/Eltern Unterhalts-Debatte auch die folgenden Berichte/Urteile:
Urteil zu Elternunterhalt: Kinder dürfen angemessene Altersvorsorge behalten (http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID5861620_REF1,00.html)
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich erneut hinter erwachsene Kinder gestellt, deren Eltern die Kosten für ihren Heimaufenthalt nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Nach einem Urteil können die Kinder ein angemessenes Vermögen für die Altersvorsorge behalten und müssen dies nicht für den so genannten Elternunterhalt einsetzen. (Az: XII ZR 98/04)

Urteil zum Elternunterhalt: "Sieg für die Sandwich-Generation" (http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4409910_REF1_NAV_BAB,00.html)
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1BvR 1508/96)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern stark begrenzt. Die Kinder müssten keine eigenen Immobilien zur Deckung von Heimkosten pflegebedürftiger Eltern einsetzen, entschieden die Karlsruher Richter. Der Erste Senat hob damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Duisburg auf und verwies es dorthin zurück.

Erwachsene Kinder dürften "zwar nicht gänzlich aus der Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern entlassen" werden, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Dem erwachsenen Kind müsse deshalb ein "angemessener eigener Unterhalt" verbleiben. Der so genannte Elternunterhalt habe dabei nur nachrangiges Gewicht.

Und hier ist einer voll auf Pofalla Linie:
Dezernent der Stadt Bochum: Gesetze ändern
Der Rechtsdezernent der in dem Streit unterlegen Stadt Bochum forderte dagegen den Gesetzgeber mit Blick auf das Urteil auf, umgehend zu handeln, damit etwa von Erben nachträglich der Elternunterhalt eingefordert werden kann: "Es kann nicht sein, dass die kommunalen Sozialhilfeträger die Kosten der Vergreisung unsere Gesellschaft übernehmen müssen", sagte Hanspeter Knirsch.

Tattoo
31.08.2006, 22:38
Ja, genau das meine ich.
Ich war im Mai, dann im Juni und nochmal im August im KKH.
So wie ich das verstanden habe, hätten die mir dafür kein Geld
kürzen dürfen. Bin ich wieder zu blond um das zu verstehen?

Betroffener
01.09.2006, 01:17
Wie blond Du bist (oder jemand anders) kann ich nicht beurteilen .-)

Auf jeden Fall ist in den Durchführungshinweisen der BA beschrieben, dass möglichst gekürzt werden solle, wenn die 28 Tage mit den 10 Euro Eigenleistung bei stationärem Aufenthalt vorbei sind. Das ist die Sicht der BA, die natürlich Geld sparen möchte - was nicht unbedingt irgend etwas mit Recht zu tun haben muss.

Zum anderen ist eben ALG II nicht unbedingt wirklich bedarfsorientiert und es gibt halt einen pauschalierten Regelsatz und bei Mehrbedarf auch nichts zusätzlich - also kann eigentlich auch nichts weggenommen werden bei "Minderbedarf".
Zumal man sich wirklich darüber streiten kann, ob der Betroffene da wirklich etwas spart, denn gerade bei stationärem Aufenthalt fallen andere Kosten an und im Krankenhausladen ist vieles terheblich teurer als beim Aldi oder Penny.

Dies hat nun wohl endlich ein Gericht zum Anlass genommen, die Regelsatzkürzungen abzulehnen.

Wenn Du in der gleichen Region lebst wie das Gericht, gilt das Urteil auch für Eure Region, wenn nicht, kannst Du Dich zumindest darauf beziehen, müsstet aber notfalls selber zum Gericht tragen und klagen (und dabei auf das Urteil des anderen Gerichtes verweisen und die Hintergründe, die bei Tacheles aufgeführt sind.

Nun mach was draus.