Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung ALG II falsch?
Letoloti
21.08.2008, 06:48
Grüße euch!
Bin hier noch neu, aber das Forum ist jetzt schon spitze in Sachen Hilfestellung. Ich darf mich mal kurz vorstellen bevor ich zu meinem Problem mit der Berechnung komme.
Bin über 25 Jahre Vater von 3 Kindern und lebe mit meiner Partnerin in einer "Bedarfsgemeinschaft". Wir leben alle zusammen mit den Kindern in einem Haus das gemietet ist. Unser drittes Kind ist im Juli diesen Jahres geboren und daraufhin hat die ARGE uns eine Ändereung des Bewilligungsbescheides geschickt. Was mich nun wundert ist die Berechnung. Im neuen Bescheid gibt es doch sage und schreibe 32€ mehr als gegenüber dem Bescheid davor in dem das Kind nicht geboren war (schwangeren Mehrbedarf war allerdings schon mit drin).
Ich komme mit der Berechnung nicht ganz klar und wollte mal fragen ob einer das von euch hier so korrekt findet.
Wir wohnen wie gesagt alle in einem Mietshaus das ca. 160m² Wohnfläche hat und der Wohnort wäre in NRW (Paderborn). Vom Quadratmeterpreis war das Haus damals echt günstig, desswegen zwar die größe aber solangsam brauchen wir die auch ;-) . Umziehen von der ARGE aus kam nie in Frage.
Unser monatlicher gesamtbedarf liegt bei 1480 €, keiner geht arbeiten nur ich habe für die ersten 12 Monate Elterngeld beantragt, die restlichen beiden Monate bekommt dann die Mutter. Das Elterngeld ist ja mit den sagenhaften 300€ anrechnungsfrei. Kindergeld wird uns für alle drei Kinder gezahlt nach normalen satz.
Aufteilen tut sich der Gesamtbedarf von 1480 € wie folgt:
Lebensunterhalt:
Mutter: 316€ (Partner 90 von RL)
Vater: 316€ (Partner 90 von RL)
Kind 1: 57€ (7 Jahre alt / 60 von RL)
Kind 2: 57€ (6 Jahre alt / 60 von RL)
Kind 3: 57€ (1 Monat alt / 60 von RL)
Dagegen ist glaube auch nichts zu sagen.
Kosten für Unterkunft:
Alle 5 Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bekommen den selben anteil von 135,47€. Insgesamt werden also 677,45€ gewährt.
Was mir dabei komisch vorkommt, im Bescheid davor bekam jeder der 4 Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft 169,37€. Also ich verstehe die Berechnung irgendwie nicht, da unsere Wohnung ja größer ist und eh mehr Miete schluckt. für die 160m² zahlen wir WM 1030€ inkl. Heizung und Nebenkosten. Strom kommt noch extra.
Steht unserem neugeborenen kein Raum zu? Zur Verfügung hätten wir ihn aber? Warum geht der Bemessungsraum für die Miete nicht höher wenn ein Mitglied mehr in der Bedarfsgemeinschaft ist?
Wäre nett wenn mal einer ein Blick daruaf wirft und mir das mal erklären kann.
Hallo Letoloti,
Kosten für Unterkunft:
Alle 5 Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bekommen den selben anteil von 135,47€. Insgesamt werden also 677,45€ gewährt.
Was mir dabei komisch vorkommt, im Bescheid davor bekam jeder der 4 Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft 169,37€.
Doch, aber die ham nen Fehler gemacht, kurz als Erklärung:
160m² sind zuviel. Normal gibts für 5 Personen max. 105m².
Da du schreibst:
Umziehen von der ARGE aus kam nie in Frage.
Haben sie euch nie aufgefordert umzuziehen? Normal mit Frist 6 Monate! Oder seit ihr während des ALG II Bezuges einfach so dort eingezogen ohne Genehmigung?
Im ersten Fall käme ein kompletter Rückwirkender Überprüfungsantrag in Betracht, nichtnur ein Widerspruch.
Daher hebe ich mal die Antwort auf bis du die Frage beantwortet hast!
Letoloti
21.08.2008, 11:46
Mit den m² haben sie keinen Fehler gemacht, wir wohnen nun schon mittlerweile 2 Jahre in dem Haus und es wird immer von der ARGE der maximale Satz von 677€ gewährt. Wir zahlen den Rest der Miete etc. immer selber drauf. Es gab zwar damals eine Androhung wegen Umziehen, aber wir haben schulpflichtige Kinder. Der Schulweg ist so optimal für die Kiddis, die Miete zahlen wir selber auch immer pünktlich (inkl. der draufzahlerei) und desswegen unnötige Gelder verschwenden, für Umzugwagen etc. da hat die ARGE okay gesagt und somit wohnen wir schon immer darin.
Also ehrlich gesagt sehe ich auch kein Sinn in der Umzieherei, also ich sags mal so mit Kindern hat man da wahrscheinlich auch glück, denn ich reisse meine Kiddis nicht aus gewohnter Umgebung raus nur wegen der ARGE. Zudem hatte wir damals erwähnt das der Quadratmeterpreis der Wohnung/Haus unter dem Satz in ganz Paderborn lag. Was soll die ARGE da machen? Drauf zahlen für weniger m² und noch den Umzug? :razz:
Naja das hatten wir ja schon damals geklärt. Obwohl mir 105m² mit 5 Personen auch etwas wenig vorkommt. Aber mir geht es ja generell um die Kosten der Unterkunft bzw. Heizung etc. weil mir dies zu niedrig erscheint bzw. es ergab sich keine Änderung gegenüber dem vorherigen Bescheid.
Ich glaub wir reden aneinander vorbei.
Mir ist klar, dass die ARGE nur das maximal zulässige zahlt und ihr den rest draufzahlt.
Die Frage ist nur, habt ihr dort schon gewohnt, bevor es ALG II gab?
Ist das so, und sie haben euch NIE zum Umzug aufgefordert, müssten sie die volle Miete zahlen, auch Rückwirkend.
Seit ihr natürlich ohne Erlaubnis während ihr ALG II bezogen habt dort eingezogen, nicht.
In jedem Fall ist die aktuelle Miete falsch, da es für 5 Personen mehr Geld geben muss. Die Frage ist, obs nur seit dem Kind falsch läuft oder schon immer!
Letoloti
21.08.2008, 12:10
Wie gesagt wir wohnen nun 2 Jahren und 3 Monaten hier in dem Haus. Vorher hatten wir eine 3 Zimmer Wohnung mit 4 Personen. In dieser kam die Aufforderung die Miete zu senken oder umzuziehen. Miete senken ist wohl äußerst selten ;-). Wir hatten also schon in der alten Wohnung immer draufgezahlt. Waren ebenfalls ALG 2 empfänger.
Lass mich mal überlegen! Schon alles ne Weile her. Dann sind wir in das Haus gezogen, allerdings fast wie eine WG. In einem Zimmer hatten wir dann noch einen Bekannten mit einziehen lassen. Alle drei hatten damals unterschrieben (Ich, meine Partnerin und der Bekannte). Also 1 Zimmer gehörte dem Mitbewohner, natürlich anteilig wohl auch das Klo, Küche etc.
Zudem Zeitpunkt kam aber keine Aufforderung die Miete etc. zu senken, sondern es gab für unsere Bedarfsgemeinschaft den Satz und der Mitbewohner hatte sein Satz bekommen.
Ich kann aber gerne nochmal nachgucken in meinen Unterlagen, aber mir ist nicht bewußt das es damals eine Aufforderung zur Senkung bzw. Umzug gab. Denke das lag aber an der WG.
Letoloti
22.08.2008, 05:40
In jedem Fall ist die aktuelle Miete falsch, da es für 5 Personen mehr Geld geben muss. Die Frage ist, obs nur seit dem Kind falsch läuft oder schon immer!
Ist denn möglich mir mal den aktuellen Satz zu verraten? Oder kann man das irgendwo nachlesen, damit ich mein Widerspruch verfassen kann?!
Zumindest den Satz, den Ihr vorher mit 4 Personen bekommen habt, hast doch unten selbst geschrieben, der sollte auch bei 5 Personen gezahlt werden.
Alles andere müßtest wenns hier in den FAQs unter KdU, oder sonst wo im Internet nicht steht, bei Deiner Arge erfragen.
Der Satz, der vorher für die Unterkunft gezahlt wurde, wird auch jetzt gezahlt. Nur wird der Betrag eben nicht mehr auf 4 Personen aufgeteilt, sondern auf 5. Deshalb sieht das jetzt weniger aus als vorher.
In manchen Argen werden Babys manchmal erst ab dem 6. Monat als Person gezählt, wenn es darum geht die angemessenen Unterkunftskosten zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen.
Der Satz, der vorher für die Unterkunft gezahlt wurde, wird auch jetzt gezahlt. Nur wird der Betrag eben nicht mehr auf 4 Personen aufgeteilt, sondern auf 5. Deshalb sieht das jetzt weniger aus als vorher.
In manchen Argen werden Babys manchmal erst ab dem 6. Monat als Person gezählt, wenn es darum geht die angemessenen Unterkunftskosten zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen.
Hehe richtig gerechnet Jette 4*169,37 ist genau so viel wie 5*135,47 - aber ist das nicht ein gewaltiger Denkfehler, weil sich der Anspruch ja je Person erhöht ?
Und wie, Kinder erst ab dem 6. Lebensmonat als Person ansehen, wie ist das denn mit dem Art 3 unseres GG zu vereinbaren ?
Ich meine das Kindergeld für die, für die Arge nicht existente Person (Kind) rechnen sie ja schließlich auch an, oder ?
Letoloti
22.08.2008, 14:08
Naja ich habe im Internet gesucht aber nichts gefunden, ab welchen Alter Babys zu einer Person in der Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden. Gerechnet wird sie ja nun schon dazu (lebensunterhalt) aber halt noch kein Wohnraum für sie. Und mal ehrlich ich kann mir nicht vorstellen das die SB's von der ARGE eine vernünftige Aussage machen ob mein 3. Kind (Baby) schon Wohnraum zusteht.
Letoloti
22.08.2008, 14:09
Hehe richtig gerechnet Jette 4*169,37 ist genau so viel wie 5*135,47 - aber ist das nicht ein gewaltiger Denkfehler, weil sich der Anspruch ja je Person erhöht ?
Und wie, Kinder erst ab dem 6. Lebensmonat als Person ansehen, wie ist das denn mit dem Art 3 unseres GG zu vereinbaren ?
Ich meine das Kindergeld für die, für die Arge nicht existente Person (Kind) rechnen sie ja schließlich auch an, oder ?
Ich denke genauso, aber worauf kann ich mich stützen wenn ich nun ein Widerspruch verfassen möchte. Ich habe ja nichts zu argumentieren.
Letoloti
22.08.2008, 14:14
Und ich habe mir gerade noch überlegt, unser Kind brauch "nicht unbedingt" einen einzelnen Wohnraum. Aber die Nebenkosten steigen durch das dritte Kind bzw. der 5. Person in der Bedarfsgemeinschaft. Wie kann man soetwas vereinbahren mit sich und den gesamten Satz der für 4.Personen war nun einfach durch 5.Personen zu teilen. Das würde für mich heißen sie verbraucht nix !?!
Schreib doch ungefähr so, das die Aufteilung der Wohnkosten auf die Personen ja korrekt ist, aber du davon ausgehst, das die Mietobergrenze von vier Personen in Höhe von 677,45 € auf nunmehr fünf Personen erhöht wird.
Ganz ehrlich ?
Ich würde damit einen Anwalt beauftragen und zwar einen für Sozialrecht über nen Beratungsschein vom Amtsgericht.
Denn irgendwas läuft in Eurer Arge komisch, der Regelsatz abzüglich Kindergeld wird fürs Kind bezahlt, die KdU aber scheinbar fürs 3. Kind nicht anerkannt.
Und wenn das dann auch noch so ist wie Jette, die sich ja eigentlich auskennen muß beschreibt, und bei der einen Arge das Kind erst ab dem 6. Monat als Person zählt, bei der anderen Arge schon ab Geburt, dann ist das in meinen Augen ganz klar ein Verstoß gegen unser Grundgesetz und somit nicht rechtens.
Marsleuchte
22.08.2008, 14:52
Hallo,
da muß ich Roady zustimmen, denn sowas gibtes bei uns auch nicht das Kind zählt ab dem Tag wenn es auf die Welt kommt und nicht erst nach 6. Monanten.
Wäre auch völlig unlogisch, denn die Kosten für den neuen Ankömmling entstehen ja auch nicht erst ab dem 6. Monat.
Bei 5 Personen steigt der Bedarf, zusätzlich sagt die Rechtssprechung, das Miete immer bis zum angemessenen Punkt gezahlt werden muss auch wenn die KdU unangemessen sind.
Also hier stimmt was größeres nicht und sollte es der Fall sein, würde ich es auch mit einem Überprüfungsantrag machen.
Mit dem Fachanwalt oder einer Beratungsstelle (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) bist Du in Deinem Fall bestimmt gut beraten.
MfG
Marslicht
Marsleuchte
22.08.2008, 14:58
Wie kann man soetwas vereinbahren mit sich und den gesamten Satz der für 4.Personen war nun einfach durch 5.Personen zu teilen. Das würde für mich heißen sie verbraucht nix !?!
Das siehst Du richtig, der Satz sollte sich erhöhen aber nicht neu aufteilen weil das keinen Sinn macht.
Man hat Mehrausgaben für eine weitere Person und verteilt das Geld was es gibt einfach neu, sowas habe ich ja nun wirklich noch nie gehört.
Was vielleicht eine Idee wäre, das Du mal zum Vergleich einen alten und neuen Bescheid hier hochlädst, wenn Du das machst, dann bitte vorher alle persönlichen Daten unkenntlich machen oder Du nimmst Dir die Zeit und tippst es ab und hier rein.
MfG
Marslicht
Letoloti
22.08.2008, 17:05
Also ich habe euch mal die letzten beiden Bewilligungsbescheide für euch hochgeladen. Die Kosten für die Unterkunft sind schon immer gleich gewesen, also die 677,47€ auch in mehreren Bescheiden davor, nur halt in dem neuen nicht da wird alles nur aufgeteilt.
Mir ist das ganze ziemlich wichtig, weil ich den Widerspruch schnell verfassen muss, da sonst die Frist abgelaufen ist. Mit dem Anwalt ist wie immer etwas kompleziert aber das nehme ich nach widerspruch gerne wieder in Anspruch.
Bei uns werden die Kinder auch gleich ab Geburt berücksichtigt, aber ich habe auch schon von anderen Argen gehört, bei denen das Kind erst ab dem 6. Lebensmonat (manche erst ab dem 6. Lebensjahr :shock:) berücksichtigt werden, wenn es um die Ermittlung der Angemessenheit geht. Teilweise wird damit argumentiert, dass das Baby ja noch nicht wirklich viel Platz braucht außer das Bett und vielleicht die Decke im Wohnzimmer auf dem Boden.
@Letoloti: Leg einen Widerspruch ein und begründe ihn damit, dass aufgrund der Geburt nun auch die angemessenen Kosten für 5 Personen berücksichtigt werden müssen. Evtl. hat der Sachbearbeiter auch einfach gar nicht daran gedacht die Unterkunftskosten auch zu ändern. Aber das wird man dir dann spätestens mit einem Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid mitteilen.
Marsleuchte
22.08.2008, 17:33
Wo ich gerade nicht klar komme ist, im alten Bescheid ist bei der ersten Person 341,20 € zusehen, im neuen Bescheid allerdings 316,00 €.
Was hat es da für eine Veränderung bei Euch gegeben?
Jedenfalls die KdU stimmen so nicht!
MfG
Marslicht
Wo ich gerade nicht klar komme ist, im alten Bescheid ist bei der ersten Person 341,20 € zusehen, im neuen Bescheid allerdings 316,00 €.
Was hat es da für eine Veränderung bei Euch gegeben?
Das wird der anteilige Mehrbedarf Schwangerschaft sein. Wahrscheinlich war auch der VET im Juli angesiedelt.
Letoloti
22.08.2008, 19:29
Richtig, wie gesagt ist unser neues Familienmitglied im Juli geboren worden, desswegen ist im alten Bescheid noch der Schwangeren Mehrbedarf mit einberechnet worden, der dann wiederum im August verechnet wurde weil unser Kind Mitte juli geboren wurde. Dem habe ich nichts hinzu zufügen, also das passt nur die KdU nicht.
Ich werde heute noch einen Widerspruch verfassen den ich morgen per Einschreiben mit Rückschein raussenden werde. Hoffe das fällt dann noch in der Frist weil der Bescheid am 24.7. kam und der 24.8. auf ein Sonntag fällt aber ich gehe vom Poststempel aus, dann dürfte es passen ;-)
Letoloti
22.08.2008, 19:30
Wahrscheinlich war auch der VET im Juli angesiedelt.
Darf ich mal Fragen was VET ist?
Marsleuchte
22.08.2008, 19:36
VET = VoraussichtlicherEntbindungsTermin
Das mit dem Widerspruch sollte reichen und sollten Sie doch anderst denken, dann machst halt einen Überprüfungsantrag und gut ist.
MfG
Marslicht
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.