Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV Bescheid richtig?
Mein Sohn (18 Jahre) hat seinen Bescheid bekommen. Ihm wurde das Kindergeld angerechnet und seine Berufsausbildungsbeihilfe von 211€(in dieser sind enthalten 192€ "Bedarf für den Lebensunterhalt u.a." und 19€ "Bedarf für Fahrkosten, Lernmittel und Arbeitskleidung").Bei der Ablehnung wurden als Einkommensbereinigung 30€ für "Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten" gutgeschrieben worden.
Ist das jetzt doppelt gemoppelt, oder hat das seine Richtigkeit? Oder müssen die noch die 19€ aus der BAB noch zusätzlich herausziehen?
Dadurch, dass das Alg II abgelehnt wurde,
bekommt er jetzt keine Kosten für Unterkunft und Heizung oder kann er noch Wohngeld beantragen?
Sollte ich vielleicht Widerspruch einlegen?
Bin für eine Antwort dankbar.
Ihr seid schon ein tolles Forum. Ihr steht jeden mit einen Rat zur Seite. Ich lese mich gern durch Eure Seiten.
Ich habe auch schon sehr viel gelernt.
Wohngeld kann er auf jeden Fall versuchen!! Da gelten andere Einkommensgrenzen - ich drück die Daumen
Betroffener
17.07.2005, 00:41
Hallo venus,
was Du nicht geschrieben hast - wie hoch ist das Kindergeld? Sind das auch die berühmten 207 €? oder die üblichen 154 € (hier stehe ich auf dem Schlauch!)
+ 211,-
+ 154,- (angenommen)
---------
+365,-
- 30,- (Einkommensbereinigung)
--------
335,-
Sieht das auf dem Bescheid so ähnlich aus oder ganz anders?
Gilt für Salzwedel ALG II (West = 345 € oder doch Ost = 331,- € ??)
In ersterem Fall müsste es noch 10 Euro + KdU geben, im anderen Fall wären es 4 € Überdeckung (bei der angenommenen Rechnung) und Dein Sohn sollte Wohngeld beantragen - wie User "limone" schrieb.
Sorry für meine miesen Geografie-Kenntnisse.
StephanK
17.07.2005, 07:38
Gilt für Salzwedel ALG II (West = 345 € oder doch Ost = 331,- € ??)
Sorry für meine miesen Geografie-Kenntnisse.
Die sind deswegen entschuldigt, weil es zu den Eigentümlichkeiten der in der DDR verbreiteten Landkarten gehörte, um so ungenauer zu werden, je näher die BRD-Grenze lag. Da fehlten schon mal ganze Städte - vermutlich auch in der Altmark...
Aber zu Venus' Frage: Ich denke, man muss sich das sozusagen durch die ALG II-Brille angucken, also die gleiche Bedarfsrechnung machen wie sonst auch, anschauen, welche Bedarfsanteile durch andere Leistungen abgedeckt sind und was von diesen Leistungen abgerechnet werden kann.
Weil also in Salzwedel leider nur der Ost-Satz anwendbar ist, sind es 331.- € an Bedarf.
Die Frage nach den Kosten der Unterkunft lasse ich für den Moment mal noch außen vor.
Dann müssen wir zusammenrechnen, wie weit der Bedarf gedeckt ist und gucken dafür in den § 11 SGB II:
Das Kindergeld ist Einkommen; es beträgt nach §§ 6 Abs. 2, 1 Abs. 2 BKiGG 154.- €
Berufsausbildungsbeihilfe beträgt zusammengerechnet 211.- €
Zusammen macht das 365.- €, von denen nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II die Werbungskosten abzuziehen sind - und zwar die tatsächlichen - ungeachtet der vermutlich zu geringen 19 € bei der Berufsausbildungsbeihilfe; diese sind einfach Einkommensbestandteil. "Werbungskosten" sind alle die, die er auch in der Steuererklärung geltend machen würde, also Fahrtkosten, selbst beschaffte Lernmittel, evtl. typische Berufskleidung, bei langer Abwesenheit von zuhause auch Kosten für auswärtige Verpflegung. Hierfür lohnt sich der Blick in einen Lohnsteuer-Ratgeber.
Wenn da mehr als 34.- € monatlich (Differenz zwischen 365.- € Brutto-Einkommen und 331.- € Regelbedarfssatz) zusammenkommen, gibt es also schon noch etwas obendrauf in Form von ALG II, und dann sind natürlich auch die Unterkunftskosten über ALG II abzudecken - wie immer die aussehen.
Ob zusätzlich noch ein Freibetrag nach § 30 SGB II abzusetzen ist, weiss ich auch nicht, weil mir nicht klar ist, ob eine Berufsausbildung "Erwerbstätigkeit" im Sinne des § 30 ist. Wenn ja, wären von dem Nettoeinkommen (BAB minus Werbungskosten) noch mal 15 % abzuziehen, so dass in jedem Fall ein aufstockender ALG II-Anpruch bestünde.
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