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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsunfähigkeit während ALG I -Bezug


oldman
21.08.2008, 18:36
Ich beziehe ALG 1 unter den Bedingungen sog. "erleichterter Voraussetzungen" nach § 428 AFG. Kurz vor Ablauf der 32-monatigen Bezugszeit (30.09.) werde ich mich einer Gelenkoperation unterziehen müssen. Der Zeitpunkt der Krankenbehandlung ist natürlich von der Intensität der Beschwerden abhängig gewesen. Die AU bzw. die Erkrankung wird sich über Monate ausdehnen. Böse Zungen würden behaupten, durch die Krankheit wird der Rentenbeginn hinausgezögert, obendrauf käme noch eine Versicherungszeit zum Rentenkonto.
Die Altersrente ist in der Tat mit einem Abschlag von 7,2 % behaftet, wenn sie zum 1.10.angetreten wird. Eine Rente mit Abschlag muss jedoch nach Ablauf der ALG I-Bezugszeit nicht zwingend genommen werden (s. AFG-Bestimmungen nach § 428).

Fragen:
Habe ich auch weiterhin Anspruch auf ALG I, auch über den Ablauftermin hinaus?
Oder habe ich Anspruch auf Krankengeld. Wenn ja, wie lange?
Kann der MDK eingreifen und die Krankengeldzahlung stoppen (Missbrauch) und dennoch die frühzeitige Renteninanspruchnahme durchsetzen?

Für rasche Antwort wäre ich sehr verbunden.

fragi
22.08.2008, 12:35
Hallo oldman,

Habe ich auch weiterhin Anspruch auf ALG I, auch über den Ablauftermin hinaus?

Nein.

Oder habe ich Anspruch auf Krankengeld. Wenn ja, wie lange?

Ja, so lange es mindestens einen Tag Lohnfortzahlung gab (siehe Urteil des BSG (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=83590)), dann ggf. auf 18 Monate, solange der Arzt krankschreibt.

Kann der MDK eingreifen und die Krankengeldzahlung stoppen (Missbrauch) und dennoch die frühzeitige Renteninanspruchnahme durchsetzen?

Der MdK kann schon überprüfen ob die Krankschreibung "nötig" ist, da gehts dir nicht anders als jemand anderem.
Nur zum vorzeitigen Rentenbezug können sie dich meiner Meinung nach nicht zwingen, nur dich ggf. aus dem Krankengeld werfen.
Da bleibt dir halt wie jedem anderen nur der Widerspruch!