Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld ll
jmatenia
12.07.2005, 14:08
hi, vielleicht kann mir jemand sagen warum sich hausfrauen bei der agentur für arbeitslose, arbeitslos melden müssen? mein mann bekommt seit mai hartz iv.wir mussten reichlich unterlagen einreichen so auch die papiere vom haus obwohl keine zinszahlungen mehr bestehen wollen sie
grundbuchamt und lageplan des hauses haben. aber warum und wieso ?
ist das eigentlich rechtens?
Betroffener
12.07.2005, 14:31
:welcome: jmatenia,
ich denke mal es geht um die Gesamtberechnung für die Bedarfsgemeinschaft.
Da stehen Verheirateten die bekannten 622 € (west) zu, (wenn jeder die 3 Stunden täglich arbeiten kann).
Das Hausfrauendasein gibt es unter Hartz IV bzw. Sozialhilfe-Bedingungen schlicht nicht mehr - es sei denn es gibt noch Kinder unter 3 Jahren zu betreuen.
Somit bist Du im Kreis der Bedarfsgemeinschaft ebenfalls als arbeitslos zu melden und sollst auf der anderen Seite zum Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft beitragen, z.B. durch Aufnahme einer Arbeit.
Ansonsten würde nur Dein Mann alleine die 345 € erhalten, was für Euch sicherlich zu wenig ist.
Bei den Unterlagen des Haues geht es unter anderem um die "Angemessenheit" bei den Kosten der Unterkunft. Beim Hausbesitzer also um max. 130 m² Wohnraum und nicht mehr als 1500 m² Gartenfläche.
Weiterhin geht es darum, WEM Haus und Grundstück gehören.
Also um die Vermögenswerte und deren mögliche Anrechnung.
Vielleicht schaust Du auch mal in diese Info-Datenbank hinein.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Hallo!
Naja, Hausfrauen gibts in der Tat wirklich nicht. Wenn du in der Lage bist, mit zum Lebensunterhalt beizutragen, dann mußt du das auch tun, so ist die Lage nunmal 8)
Die Unterlagen vom Haus sind wichtig, da ihr ja keine Miete zahlt und als Kosten der Unterkunft eine sogenannte Rentabilitätsberechnung durchgeführt wird, bei der die Ausgaben (Grundsteuer, Müllabfuhr, etc.) und sofern vorhanden auch Zinslasten berücksichtigt werden.
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