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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewilligungszeitraum bei Selbstständigen


Matilda
22.08.2008, 13:16
Hallo,

habe gerade dieses interessante Forum gefunden und hoffe hier auf Hilfe...

Ich bin Selbständig, doch da ich mein Geschäft hier nach längerer Abwesenheit erst wieder aufbauen muß und ich derzeit nur investiere und kein Einkommen habe, habe ich ALG2 beantragt und auch bewilligt bekommen. Allerdings nur für den Zeitraum von 3 Monaten. D.h., ich muß nach 2 Monaten schon wieder all den Papierkram machen - um dann wahrscheinlich wieder 3 Monate bewilligt zu bekommen.
Ich las bisher nur, daß Bewilligungen normalerweise für 5-6 Monate ausgegeben erfolgen. Warum ist das bei mir nur 3 Monate? (Es ist nicht anzunehmen, daß ich nach nur 3 Monaten bereits wieder von eigenem Geld leben kann - die die Einnahme-Überschuß-Rechnung, die ich jeden Monat (!) da einsenden darf, zeigt dies wohl deutlich.

Gibt es für solche Bewilligungszeiträume keine gesetzl. Regelung?

Bei dem vielen Papierkram kommt man ja kaum noch zum arbeiten ;)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand, der sich hiermit besser auskennt, antworten könnte.
Vielen Dank im voraus!

Marsleuchte
22.08.2008, 16:15
Hallo,

also ich verstehe es auch nicht, normal gibt es da eine klare Regelung § 41 Abs. 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41.html).
Würde ich mal nachfragen und gegebenfalls Widerspruch einlegen und auf diesen Paragrafen verweisen.

Du bekommst ALG II und keine Sonderleistungen für Selbstständige!


MfG
Marslicht

jette
22.08.2008, 17:30
Im Gesetz steht nur, dass die Leistungen für 6 Monate bewilligt werden sollen, aber nicht müssen.
Ich hab damals in der Berufsschule mal einen schönen Satz der Lehrerin gehört: Soll ist muss, wenn man kann.
Jetzt kann man diskutieren, ob man in jedem Fall kann. Teilweise werden auch kürzere Zeiträume bewilligt, damit man nicht so viele Weiterbewilligungen auf einem Haufen hat, sondern die Fälle sich auf die Monate verteilen.

Ich bewillige in der Regel auch für 6 Monate, bei Selbstständigen sowieso nur vorläufig, weil man vorher noch nicht weiß wie hoch letztendlich der Gewinn sein wird (wenn Gewinn zustande kommt).
Nur bei Fällen, wo das Ende eh schon absehbar ist, bewillige ich für weniger Monate (z.B. kurz vor Rentenbeginn, kurz vor Arbeitsantritt, usw.)

Marsleuchte
22.08.2008, 17:36
Ja das ist halt das leidige Thema warum soviele Klagen laufen, weil der SGB II zum Teil so undeutlich formuliert ist, das jeder ein wenig was für sich drehen kann sofern es der Richter vom SZ zulässt.


MfG
Marslicht

Matilda
23.08.2008, 01:47
Vielen Dank Euch allen für die hilfreiche Resonanz! Ja, ich werde wohl mal nachfragen. Spätestens bei meinem Neuantrag (den ich ja nun schon nach 2 Monaten abgeben darf). :(

Ich hatte übrigens auch (wegen eines anderen Teils der Berechnung) Widerspruch eingelegt, Eingang wurde auch bestätigt, doch nun sind schon 11 Wochen vergangen und nichts rührt sich. ist mir ja klar, daß es auch länger dauern kann - aber soooo lange? Hat jemand Erfahrungen mit Bearbeitungsfristen bei Widersprüchen?

Gruß
Matilda

Marsleuchte
23.08.2008, 06:39
Der § 88 SGG sieht für Widersprüche eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vor, bevor geklagt werden kann.
Hierbei muss aber beachtet werden, inwieweit durch den strittigen Verwaltungsakt die Existenz gefährdet ist.
Wenn die Existenz gefährdet ist, sollte man immer eine Frist setzen, hier sind i.d.R. 2 Wochen angemessen.
Also kannst Du wenn die 12 Wochen voll sind eine Untätigkeitsklage bei dem für Dich zuständigen Sozialgericht machen.


MfG
Marslicht