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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Prüfung gehabt, zwecks eheähnlicher Lebensgemeinschaft


Zaharastormrider
27.08.2006, 20:51
Hallo Leute,
bin grad per Zufall auf eure Seite gekommen, und hoffe jetzt auf euren Rat. :engel:
Engel Smile
Mein Freund und ich sind zwar zusammen, doch haben wir 2 verschiedene Wohnungen. Jetzt mußte ich vor 2 Monaten aus dem Elternhaus(aus eigener-mietfreier Wohnung) ausziehen. Ich bin also in meine neue Wohnung gezogen und schon in den ersten Tagen gabs Stress mit einer Nachbarin. Ich wohne in einer Kleinstadt, und die Frau ist für Probleme und Lügen bekannt.
Nun ja, nun zu meinem Problem, in dem Haus ist es feucht, habe dem Vermieter bescheid gesagt, doch der hat nichts getan, es schimmelt ja noch nicht, aber es riecht dort unangenehm, Kellerwohnung.Ein Fachmann sagte mir dass die Drainage neu gemacht werden müsse. Deswwegen hatte ich erst nur Küchen und Badsachen eingeräumt im ersten Monat, Klamotten waren in Koffer, hab auch sehr wenig Platz und 3/4 der Kartons sind eh nur Sachen die ich mitnehmen mußte(Elternhaus versteigert). Habe im ersten Monat nicht eine Nacht in der Wohnung verbracht, sondern hab die meiste Zeit beim Partner meiner Mutter in einer Ferienwohnung schlafen dürfen, Duschen, etc. zuhause.
Bei meinem Freund hab ich natürlich auch mal gepennt. Nun wurden wir beide am gleichen Tag und gleiche Urzeit zum Amt eingeladen, in Kleinstadt nichts ungewöhnliches. Ich musste(!) bei meiner
Sachbearbeiterin aufschreiben, wie meine derzeitige Situation ist. Sie sagte,ich hätte dem Amt das mitteilen müssen, dass es moderig riecht.Ich hab auch alles so ehrlich geschrieben, wie hier. In der Zeit war ein Prüfer bei und mit meinem Freund bei sich zuhause. Ich mußte eigentlich zu meinem 1- Euro Job, hat aber nicht interessiert, ich mußte nach Hause laufen, wo der Prüfer schon auf mich wartete. Meine Nachbarin war zufällig grad 20 meter vom Haus entfernt.Nachdem ich aufschloss, kam er gleich hinter mir rein, und machte von diesem Chaos auf 38 qm Fotos, er stellte alles in Frage, es riecht dort nur wg. mangeldener Lüftung,etc. Er ist auch einfach an meine Küchenschränke gegangen. Kühlschrank ist aus, gewesen weil ich 5 Tage Arbeit hinter mir habe und Wurst und Käse bei der Arbeit im Kühlschrank hab. Hole es mir immer frisch. Außerdem brauchen 5-minuten-Terrinen keinen Kühlschrank. Sein Kommentar von so nem trockenem Kram kann man nicht leben. Meine Blumen, die angebrochen Lebensmittel, Hygieneartikel etc. hat er nicht fotografiert. Mein Freund hat ihm fotografieren untersagt.Ich wußte nicht, dass er das nicht darf, hab noch nicht mal Ausweis gesehen.
Fazit: habe Post bekommen, wo drin steht, dass ich mit meinem freund in eä Lebensgemeinschat wohne, und soll mich nun äußern, habt ihr nen Tip, was ich schreiben soll?Bin total verzweifelt.

Liebe Grüße Zahara :cry:

:engel:

Zaharastormrider
27.08.2006, 22:01
Ach noch etwas, das was ich auf dem Amt schreiben musste, konnte ich noch nicht mal zuende schreiben, ich sollte einfach unterschreiben, das reiche schon, ich hab noch nicht mal ne Kopie! Bitte bitte helft mir!!!!
Zahara

Zaharastormrider
27.08.2006, 22:28
Danke dir Rüdiger, schreibe das Anhörschreiben jetzt gerade. Wollte mir ursprünglich nur Tipps aus dem Netz holen.
Wünsche Dir noch nen schönen Abend :-) :band:

StephanK
27.08.2006, 22:45
Ich würde sinngemäß schreiben, dass der vom Außendienst gewonnene Eindruck, ich bewohnte meine Wohnung nur gelegentlich, zutrifft, und dass es dafür gute Gründe gibt:
- Die Wohnung musste wegen der (Zwangs-? nehme ich an) Versteigerung des Elternhauses eilig angemietet werden, hat sich aber wegen gravierender Mängel als so gut wie unbewohnbar herausgestellt.
- Deswegen war ich froh darüber, in der Ferienwohnung des Partners meiner Mutter zeitweise Unterschlupf zu finden.
Weitergehende Schlüsse können daraus nicht gezogen werden.
Kein Wort über Deinen Freund.

Es wäre sinnvoll, wenn der Partner Deiner Mutter nötigenfalls als Zeuge dafür zur Verfügung stünde, dass Du seine Ferienwohnung regelmäßig als Ausweichquartier benutzt.
Weiterhin wäre es nicht schlecht, wenn Du belegen könntest, dass Du aktiv eine andere Wohnung suchst.

geradeaus
27.08.2006, 23:05
Hallo Zaharas..

Dem Kühlschrankgucker vom Amt hätte ich kräftig was auf die Finger gegeben.
Bei mir wer der erstens nicht in meine Wohnung zum schnüffeln gekommen.(Weil er das nicht überlebt hätte) und
zweitens würde ich diese Stasi schnüffler von der Arge verklagen.
Die sind ja noch schlimmer wie von der Stasi.
Mit dem in den "Kühlschrank" gucken ist keine Ausnahme.
Bei einem Bekannten hat so ein Amtsschnüffler auch schon reingeguckt
in den Kühlschrank.
Solche Leute würde ich nie in die Wohnung lassen. Soweit ich weiss ,hast Du ein Recht ,das abzuwehren.
Und verklagen ,das ist die einzige Device gegen diese Amtsschnüffler.

Gruss geradeaus
Lass dich nicht vergackeiern von dieser Sippschaft die von der ArgE kommt.
Gruss Geradeaus

geradeaus
27.08.2006, 23:13
Nochmal bin ichs (Geradeaus).

Hallo Zahara,
bei mir bekämen die nur noch Rechtsanwalt Briefe .
Der würde sich dann äussern,das es sich gewaschen hat.
Nur Briefe vom Anwalt oder direkt anzeigen die Sippschaft.
Nur das verstehen die.

Zaharastormrider
27.08.2006, 23:30
:patsch: Ich könnte mir auch vor den Kopf fassen, dass ich den reingelassen hab!!! Das glaubt einem auch keiner- noch ne Frage, kann ich die Fotos, verbieten lassen, da sie in meine Privatsphäre gehen?
Schon mal vielen Dank für euren Rat!!:engel:
mir fällt echt ein Stein vom Herzen, ich hatte nämlich meinen Freund erwähnt, im Schreiben. Der Partner meiner Mutter ist selbstverständlich Zeuge. Es kam ja noch viel härter meine Mutter und ich mussten ein Zweifamilienhaus ganz alleine ausräumen. Da hab ich als Antwort bekomen, dass andere Leute, das auch schaffen. Hätte noch ne Frage, hab alles ganz genau erklärt, was ich esse(hab auch geschrieben, dass ich weiß, das die das nichts angeht)-ist das eher blöd, umso genauer, oder eher besser alles genau aufzuschreiben?Für nen Anwalt war die Zeit zu knapp.Ne neue Wohnung hab ich vielleicht sogar.

LG Zahara :engel:

StephanK
28.08.2006, 07:25
Hätte noch ne Frage, hab alles ganz genau erklärt, was ich esse(hab auch geschrieben, dass ich weiß, das die das nichts angeht)-ist das eher blöd, umso genauer, oder eher besser alles genau aufzuschreiben?Das einzuschätzen würde hellseherische Fähigkeiten erfordern. Ich denke, es wird vor allem darauf ankommen, ob der/die Sachbearbeiter/in halbwegs unvoreingenommen ist oder vom Typ "Verdachtschöpfer" (Motto: "Da muss doch was sein, man muss es nur finden..."). Allerdings spricht der überfallartige Ablauf der Aktion eher für das Letztere.
Im Moment bleibt nix über als erst mal abwarten. Vielleicht ist das auch gar nicht schlecht so, denn Du wirst Zeit und Nerven für die Suche nach einer neuen Wohnung brauchen. 8)

Zaharastormrider
04.09.2006, 20:26
:-x
Hallo Leute, bin mal wieder im Netz,Danke Euch erst mal für euren Rat, das war ganz lieb!
wollte euch nur mal sagen, was jetzt weiter passiert ist:
Habe ein Schreiben ans Amt mit euren Tipps geschrieben. Meinem Freund und mir wurden erst mal kein Geld überwiesen. Mein Freund war heute beim Amt. Dort wurde ihm gesagt, dass der Prüfer ja eindeutig festgestellt habe, dass wir eheähnlich sind, da viele Sachen in seiner Wohnung dafür sprechen. Hätte er nicht heute das Amt aufgesucht... die haben ihm noch nicht mal was geschrieben, bis heute nicht. Ich habe morgen einen Termin und ebenfalls keine Post bekommen , bzw. Antwort erhalten. Habe Internet nochmal ein wenig gelesen, und dort stand, dass man als Hartz IV-Empfänger kein Recht auf einen Anwalt hat auf Armenrechtsbasis. Dass ich sogar angezeigt werden kann, wenn das Amt der Meinung sei, dass das nicht stimmt.

Heißt das ich habe echt keine Chance???
Ich kanns echt nicht glauben.

Eure Zahara :cry: :back:

StephanK
04.09.2006, 21:25
Habe Internet nochmal ein wenig gelesen, und dort stand, dass man als Hartz IV-Empfänger kein Recht auf einen Anwalt hat auf Armenrechtsbasis.Unsinn! Du gehst zum für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht (wo das ist, findest Du hier (http://www.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=j) (nur obere Suchmaske ausfüllen), nimmst einen aktuellen Einkommensnachweis und/oder ablehnenden Alg II-Bescheid mit und holst Dir einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Dann suchst Du Dir eine/n Anwalt/Anwältin, am besten jemand mit Fachgebiet Sozialrecht. Zur Suche kannst Du das (etwas dünn gesäte) Adressverzeichnis bei tacheles (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) verwenden oder das der Rechtsanwaltskammer (http://www.rak-braunschweig.de/schwerpunkte.php) benutzen (falls Du aus dem sachsen-anhaltinischen Teil des Harzes kommst, gibt es leider noch nichts vergleichbares, so dass Du auf die Gelben Seiten (http://www.gelbeseiten.de/yp/quick.yp) angewiesen bist).