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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuantrag - Ablehnungsbescheid - Hilfebedürftigkeit


kuckuck
23.08.2008, 00:42
Hallo zusammen,

nachdem ich Ärger mit der Bundesagentur für Arbeit und einer Rückzahlung habe, geht der Stress jetzt weiter mit Servicecenter ProArbeit (so wird bei uns im Kreis Dietzenbach die ARGE genannt).

Am 04.07. habe ich einen Neuantrag gestellt. Mir wurde bis zum 11.07. Zeit gegeben, alle Unterlagen bei dem Servicecenter einzureichen. Was ich auch tat.

Am 18.07. erhielt ich einen Ablehnungsbescheid, die Hilfebedürftigkeit könne nicht nachgewiesen werden, da ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei und erforderliche Unterlagen nicht eingereicht hätte :mad:
Ich hatte aber alles, was mir die SB aufgeschrieben hatte, abgeben. In dem Ablehnungsbescheid war von Unterlagen die Rede, die vorher jedoch nicht von denen angefordert wurden. Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass der Aufenthaltstatus meiner Kinder nicht geklärt sei. Zum allgemeinen Verständnis: ich bin spanischer Nationalität, mein Mann kubanischer. Ich also alle erforderlichen Unterlagen kopiert, von der Stadt Frankfurt ein Schreiben für beide Kinder hinzugefügt, in der die deutsche Nationalität bestätigt wird und Widerspruch eingelegt. Das ganze am 21.07. abgegeben und bei der Gelegenheit erfahren, dass ich jetzt eine andere SB habe.

Am 08.08. rief ich an, um zu erfahren, was mit dem Antrag sei. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass ich wieder eine andere SB hätte (ok, die 3. mittlerweile). Die wiederum teilte mir telefonisch mit, dass gerade eine Umstrukturierung im Hause liefe. Alle Unterlagen in Kartons seien, die Zuständigkeiten geändert worden wäre und sie mir frühestens in 10 Tagen Auskunft geben könne. Anfang dieser Woche (17.08.) rief ich erneut an. Sprach der SB mehrmals auf Band. Irgendwann im Laufe des Nachmittags eine Nachricht von ihr auf meinem Band, dass noch erforderliche Unterlagen fehlen würde. Ich solle mich unverzüglich mit ihr in Verbindung setzen. 2 Tage hintereinander erfolglos versucht...telefonisch auf Band gesprochen nix. Am Donnerstag dann bin ich hingefahren. Man könne mir nicht helfen, ich hätte keinen Termin, nein, man könne mir nicht sagen, welche Unterlagen fehlen würden. Also gewartet und gewartet, musste dann heim, die Kinder müssen ja auch mal Essen. Dann rief sie endlich an, ich musste aber mit meinem Sohn zum Logopäden. Ich bat sie, bevor die Telefonodysse wieder anfängt, mir doch eine E-mail zu schreiben und mir darin die fehlenden Unterlagen aufzuzählen. Was sie auch tat. Darin wurde mir mitgeteilt, ich müsste a.) mein Auto schätzen lassen b.) die nationalität meiner Kinder beweisen und c.) die Lohnsteuerklassen ändern. Abgesehen davon hätte sie auf meinem Kontoauszug gesehen, dass ich einen Geldeingang hätte von 1600,- Euro bis Juni 08 gehabt. Ich ihr also zurückgeschrieben, der Geldeingang wäre von der AfA = Existenzgründungszuschuss. Das könne man aber auch ganz deutlich erkennen auf dem Kontoauszug, und nein ich hätte diesen Zuschuss nicht mehr, da ich das Gewerbe abgemeldet hätte und ich kein ALG1-Berechtigt mehr bin und ja, ich hätte den Bewilligungsbescheid und den Aufhebungsbescheid des Zuschusses an den Servicecenter mit dem Widerspruch eingereicht. Die Nationalität meiner Kinder sei wohl mit dem Schreiben der Stadt Frankfurt nachgewiesen und ausserdem gebe es hierzu das StAG §4 wo der Bezug der deutschen Nationalität ganz klar geregelt sei. Sie darauf hin, die Kopien der Stadt Frankfurt und des Arbeitsamt bzgl. des Existenzgründungszuschusses würden nicht vorliegen. Ich also wieder hin mit den Kopien und diese abgegeben. Nun zu den Fragen:

Eine Schätzung für mein KFZ habe ich online vorgenommen. Können die mich dazu zwingen eine "richtige" machen zu lassen? Dafür habe ich nämlich kein Geld.

Die LSt.-Karten habe ich heute ändern lassen (22.08.), die SB möchte die Berechnung für ALG2 für den kompletten Zeitraum auf die neuen Klassen machen. Darf sie das denn? Ich denke sie müsste vom 04.07.-22.08. die Berechnung aufgrund der zu dem Zeitpunkt gültigen Klassen vornehmen und erst ab dem 22.08. die neuen Klassen zur Berechnung zugrunde legen. Stimmt das?

Heute nachmittag erhielt ich eine erneute E-mail von ihr, in der Sie mir dankt für den Hinweis auf das StAG, es obliege jedoch meiner Mitwirkungspflicht die Nationalität meiner Kinder zu beweisen, und ich sei dieser trotz Nachfragen meiner Kollegin nicht nachgekommen. Ich kriege langsam ein Hals...neben dem Servicecenter, ein paar Türen weiter ist das Ausländeramt, soll sie doch dort mal nachfragen...ich bin stinkesauer. Mein Mann verdient 980,- Euro netto und wir brauchen dringend Geld. Ich kann sonst die Miete Anfang Sept. nicht mehr bezahlen......

Für Eure Ratschläge und Hilfen wäre ich euch sehr dankbar.

LG
Kuckuck

ratsuchende
23.08.2008, 06:55
Hallo!

Wieso brauchen die die Staatsangehörigkeit der Kinder? Sobald diese Aufenthaltsberechtigt sind, und sich in D aufhalten und bedürftig sind, haben sie Anspruch. Außerdem sind die Kinder doch beim Einwohnermeldamt gemeldet und / oder haben Dokumente um sich ausweisen zu können (z.B. bei Auslandreisen), da ist doch bestimmt die Staatsangehörigkeit vermerkt?

Es ist üblich, den Wert eines Kfz selbst anzugeben. Eine offizielle Schätzung dürfte meines Erachtens nur verlangt werden, wenn berechtigte Zweifel an der Wertangabe bestehen. Also wenn Du einen neuen Mercedes mit 1000 EUR angibst, ansonsten müßte der selber ermittelte Marktwert genügen.

Marsleuchte
23.08.2008, 07:54
Hallo,

kurze Frage hast Du die geforderten Unterlagen immer mit Nachweis eingereicht?



MfG
Marslicht