Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Wohngeld??
Hallo,
also ich werde im Januar meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation abschließen und möchte dann nach Berlin umziehen um dort 1 Jahr Fachoberschule zu machen um meine Fachhochschulreife nachzuholen und danach zu studieren.
Wenn ich ausziehe werde ich 19 Jahre sein und meine Eltern wohnen in Frankfurt, also werde ich in Berlin eine eigene Wohnung haben.
BAFöG steht mir nicht zu, da meine Eltern zu viel verdienen.
Wie siehts aus mit Wohngeld? Hab ich ein Recht darauf?
Ich würde erstmal Arbeitslosengeld I beziehen, und mir dann einen 400-Euro Job suchen.
MfG Miriam
Hallo Miriam,
Ich würde erstmal Arbeitslosengeld I beziehen, und mir dann einen 400-Euro Job suchen.
Erstmal, während du Fachoberschule machst, gibts KEIN ALG I.
Denn du stehst dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
BAFöG steht mir nicht zu, da meine Eltern zu viel verdienen.
Wie siehts aus mit Wohngeld? Hab ich ein Recht darauf?
Nein.
Denn wenn dir Bafög dem Grunde nach zusteht.
Und das scheint wohl nach §7 Abs.2 Nr.4a Bafög der Fall zusein.
Dabei ist es egal was die Eltern verdienen, Sowohl Wohngeld als auch ALG I und ALG II gibts keins.
Dann musst du dir das Geld entweder selbst verdienen oder die Eltern es bezahlen...
Hallo,
danke für deine Antwort.
Ja, ALG I werd ich auch nur für die Zeitspanne zwischen Januar und September beantragen, wo die Schule erst wieder anfängt.
Wohngeld würde mir dann erst mit 25 Jahren zustehen?
Betroffener
25.08.2008, 02:13
Wohngeld dürfte Dir Dir auch vorher zustehen.
Allerdings muss dazu Dein Alg1 über dem Hartz IV Regelsatz liegen - und da sehe ich bei ALG1 aus einer Ausbildung so einige Probleme.
wo liegt denn der regelsatz?
also ich bekomm ca. 380 euro ALG I.
ein anderer der mit mir Ausbildung gemacht hat und vorgezogen hat, hat auch ALG I und Hartz 4 bekommen, weil er seine eigene Wohnung hat.
Also dürfte ich es theoretisch auch für die Zeit von Januar bis September bekommen?
Betroffener
25.08.2008, 14:54
Der Regelsatz (100%) liegt derzeit bei 351 € monatlich. Erwachsene in Bedarfsgemeinschaften bekommen davon jeweils 90% = 316 €. U25 bekommen 281 €, Kinder bis 14 Jahren bekommen 60% = 2011 €.
Da Dein ALG1 (+ ggf. Kindergeld) deutlich über dem Regelsatz liegt, sollte Wohngeld möglich sein und für einen eventuellen echten ALG2-Fall sogar noch den "Armutsgewohnungszuschlag" (Befristeter Zuschlag nach Bezug von ALG1) ermöglichen zur Aufbesserung des schmalen ALG2.
Es könnte allerdings sein, dass die Wohngeldstelle ggf. wegen zu hohem Elterneinkommen noch was zu maulen hat.
ah danke für deine antwort :)
das wäre bestens.
dann hätte ich zumindest für die überbrückungszeit was. bis die schule anfängt :)
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