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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf das Sozialamt alles kopieren?


goldfield
12.07.2005, 14:19
Hi Leutz,

folgende Fragestellung:

darf das Sozialamt im Zuge der Antragstellung von ALGII alle möglichen von mir vorgelegten Papiere bzw. Dokumente (Kontoauszüge, Mietvertrag, etc.) kopieren und behalten?

In den entsprechenden §§ der SGB, insbesondere § 60 des SGB I (Angabe von Tatsachen) und §21 des SGB X (Beweismittelpflicht), ist immer nur die Rede von "vorlegen", "einsicht" oder "einblick nehmen", jedoch nicht von Kopien zum dauerhaften Verbleib in meiner Akte!
Ich halte solche Kopien, schon alleine aus datenschutzrechtlichen Bedenken, für recht kritisch.

Grüße

Goldfield

Betroffener
12.07.2005, 14:37
Goldfield,

das sehen die Datenschutzbeauftragen ganz genau so wie Du (und ich).
Der Aktenvermerk "hat vorgelegen" sollte reichen.

Ich hatte hier auch schon mal den Link zur entsprechenden PDF-Datei gepostet.

Datenschutz bei Hartz IV (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/hartz.pdf)

Möglicherweise musst Du Dich vor dem Download erst im Portal anmelden.