goldfield
12.07.2005, 14:19
Hi Leutz,
folgende Fragestellung:
darf das Sozialamt im Zuge der Antragstellung von ALGII alle möglichen von mir vorgelegten Papiere bzw. Dokumente (Kontoauszüge, Mietvertrag, etc.) kopieren und behalten?
In den entsprechenden §§ der SGB, insbesondere § 60 des SGB I (Angabe von Tatsachen) und §21 des SGB X (Beweismittelpflicht), ist immer nur die Rede von "vorlegen", "einsicht" oder "einblick nehmen", jedoch nicht von Kopien zum dauerhaften Verbleib in meiner Akte!
Ich halte solche Kopien, schon alleine aus datenschutzrechtlichen Bedenken, für recht kritisch.
Grüße
Goldfield
folgende Fragestellung:
darf das Sozialamt im Zuge der Antragstellung von ALGII alle möglichen von mir vorgelegten Papiere bzw. Dokumente (Kontoauszüge, Mietvertrag, etc.) kopieren und behalten?
In den entsprechenden §§ der SGB, insbesondere § 60 des SGB I (Angabe von Tatsachen) und §21 des SGB X (Beweismittelpflicht), ist immer nur die Rede von "vorlegen", "einsicht" oder "einblick nehmen", jedoch nicht von Kopien zum dauerhaften Verbleib in meiner Akte!
Ich halte solche Kopien, schon alleine aus datenschutzrechtlichen Bedenken, für recht kritisch.
Grüße
Goldfield