Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeugen mitnehmen zur med.Untersuchung?
So habe am Samstag wieder eine Einladung zur med. Untersuchung von der DRV bekommen um in meiner Renten bzw. Reha-Angelegenheit eine Entscheidung treffen zu können (so steht es im schreiben drin).
So nun fährt mich meine Frau dorthin (nach Stuttgart). Nun meine Frage, kann ich meine Frau mit zur Untersuchung reinnehmen? Denn beim erstenmal hat der Arzt etwas ganz anderes in den Bericht geschrieben als ich gesagt habe und ich hatte keinen Zeugen dabei ! ! ! Ich habe daraufhin am Samstag im www. recherchiert und folgenden Artikel gefunden :
"Massiven Eingriff" in das Selbstbestimmungsrecht: Begleitpersonen muss man zur einer ärztlichen Begutachtung mitnehmen dürfen
Die Hinzuziehung von Vertrauenspersonen zu Untersuchungen im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren widerspricht nicht der geltenden Rechtslage....(quelle:Vertrauenspersonen bei ärztlichen Untersuchungen (http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/deutschland/bundestagbundesregierung/deutscherbundestag150708.html))
Nun habe ich aber heute morgen mit meinem Rechtsanwalt gesprochen und er meinte da gehen die Rechtssprechungen auseinander ob es nun erlaubt sei eine Vertrauensperson mithineinzunehmen. Denn wenn der Arzt sagt er wolle es nicht und ich würde aber darauf bestehen, sei der Arzt vielleicht gereizt o.ä und das sei auch nicht zu meinem Vorteil.
Hat schon jemand von Euch ne 2 Untersuchung hintersich?? Läuft die ab wie die 1ste untersuchung?? Ich hab ja ein Verfahren gegen meinen 1 Bericht von der DRV laufen, lassen die das einen Spüren wenn man rechtlich gegen die vorgeht oder sind die dann vielleicht vorsichtiger was sie im 2 ten bericht schreiben??
Würde mich über eine Antwort freuen. http://www.elo-forum.org/images/smilies/redface.gif
Marsleuchte
25.08.2008, 14:02
Hallo,
klar kannst Du Deine Frau mitnehmen warum auch nicht. Ich denke wenn Deine Frau bei einer normalen Untersuchung mit rein geht ist es auch ok für den anderen Arzt und es geht hier um Deine intimen Dingen und nicht um die des Arztes!
Sagst halt das Du Deine Frau als Beistand dabei haben willst und gut ist und wenn er das nicht will, dann willst Du den Untersuchsverlauf aufzeichnen.
Ich denke er zieht dann Deine Frau vor!
MfG
Marslicht
So habe am Samstag wieder eine Einladung zur med. Untersuchung von der DRV bekommen um in meiner Renten bzw. Reha-Angelegenheit eine Entscheidung treffen zu können (so steht es im schreiben drin).
So nun fährt mich meine Frau dorthin (nach Stuttgart). Nun meine Frage, kann ich meine Frau mit zur Untersuchung reinnehmen? Denn beim erstenmal hat der Arzt etwas ganz anderes in den Bericht geschrieben als ich gesagt habe und ich hatte keinen Zeugen dabei ! ! ! Ich habe daraufhin am Samstag im www. recherchiert und folgenden Artikel gefunden :
"Massiven Eingriff" in das Selbstbestimmungsrecht: Begleitpersonen muss man zur einer ärztlichen Begutachtung mitnehmen dürfen
Die Hinzuziehung von Vertrauenspersonen zu Untersuchungen im Rahmen von Sozialgerichtsverfahren widerspricht nicht der geltenden Rechtslage....(quelle:Vertrauenspersonen bei ärztlichen Untersuchungen (http://www.compliancemagazin.de/gesetzestandards/deutschland/bundestagbundesregierung/deutscherbundestag150708.html))
Nun habe ich aber heute morgen mit meinem Rechtsanwalt gesprochen und er meinte da gehen die Rechtssprechungen auseinander ob es nun erlaubt sei eine Vertrauensperson mithineinzunehmen. Denn wenn der Arzt sagt er wolle es nicht und ich würde aber darauf bestehen, sei der Arzt vielleicht gereizt o.ä und das sei auch nicht zu meinem Vorteil.
Hat schon jemand von Euch ne 2 Untersuchung hintersich?? Läuft die ab wie die 1ste untersuchung?? Ich hab ja ein Verfahren gegen meinen 1 Bericht von der DRV laufen, lassen die das einen Spüren wenn man rechtlich gegen die vorgeht oder sind die dann vielleicht vorsichtiger was sie im 2 ten bericht schreiben??
Würde mich über eine Antwort freuen. http://www.elo-forum.org/images/smilies/redface.gif
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Noch etwas zu meiner Vorgeschichte
Mir ist folgendes bei der Arbeit passiert:
Ich habe in einer tiefen Hocke eine 40KG schwere Papierrolle in eine Druckmaschine heben wollen. Diese ist von der Papierrollen Aufnahme abgerutscht und ich wollte in diesem Moment Nachfassen, das heißt die Papierolle "auffangen". Durch dieses Gewicht hat es mich noch weiter in die knieende Position gedrückt, und in diesem Moment ist dann ein Stück Knorpel mit Knochen in meinem Knie abgebrochen.
Die BG hat hat es nicht als Arbeitsunfall anerkannt, da der Bericht des D-Arztes falsch geschrieben wurde ( er schrieb dass bei mir im Knie eine Vorschädigung bekannt sei, ich hatte aber noch nie etwas mit dem Knie oder war deswegen bei arzt o.ä???) Naja da läuft jetzt ein rechtsstreit mit der BG.
Dann war ich das erste mal in reha und wurde nicht arbeitsfähig entlassen.
Dann habe ich einen EU Renten Antrag gestellt.
Nach der Untersuchung bekam ich 2 Wochen später den Ablehnungsbescheid von der DRV mit der Begründung:
Ihrem Antrag vom 07.02.2008 auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach §43 Abs.2 SGB VI kann nicht entsprochen werden, weil weder eine teilweise noch eine volle Erwerbsminderung vorliegt....
...dann kommt die erklärung was voll und teilweise erwerbsgemindert ist...
dann kommen meine Krankheiten (Knorpel/Knochen Krankheit) wo bei einer Krankheit das Wort "Funktionseinschränkung" dabeisteht
und bei der anderen Krankheit steht "keine Funktionseinschränkung"Nach ärztlicher Feststellung können Sie noch mindestens sechs Stunden je Arbeitstag (5-Tage-Woche) unter den üblichen Bedingungen des allgem. Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. Bei diesem Leistungsvermögen liegt weder eine teilweise noch eine volle Erwerbsminderung vor.....
Was soll ich denn jetzt machen? Ich kann höchstens 150m laufen (mit Krücken) ohne gerade mal 50m, langes Sitzen geht auch nicht da wenn das bein lange angewinckelt wird es anschwillt und blau wird !
Auch da habe ich den Anwalt eingeschaltet.
Danach wurde ich ausgesteuert und beziehe seit dem 10.6.08 ALG1 für 1 Jahr. Nun war ich beim medz. Dienst der AA und die haben mir folgendes geschrieben:
Sehr geehrter Herr.......
aufgrund des vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit erstellten Gutachtens halte ich Sie in ihrer Leistungsfähigkeit für so weit gemindert, dass sie nur noch Beschäftigungen in einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich (kurzzeitige Beschäftigung) ausüben können oder mehr als kurzzeitige, weniger als 30 Wochenstunden umfassende Beschäftigungen nicht mehr unter Bedingungen ausüben können, die auf dem für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt üblich sind. Sie stehen damit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos i.S des §118 SGB III.
Gleichwohl haben Sie gem.§125 Abs1 Satz 1 SGB III grundsätzlich bis zur Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf Leistung(Arbeitslosengeld).Die Feststellung, ob eine Erwerbsminderung vorliegt, trifft der zuständige Rentenversicherungsträger.......
Jetzt ist aber es so, dass ich schon bei der ärztlichen Untersuchung von der DRV war und die mir keine Erwerbsminderungsrente zugesprochen haben und ich deshalb auch den Rechtsanwalt eingeschaltet habe und der Widerspruch läuft (wie oben beschrieben)
so war gestern bei der Untersuchung ( Ehefrau durfte nicht mit hinein)
der arzt meinte, dass alle ärzte bei denen ich war bzw bin falsch sind und ich doch zu dem arzt sollte den er kenne der sei besser als meine ärzte usw.....
ich sagte dann nein ich bleibe bei meinen ärzten, da diese jetzt mein krankheitsbild kennen und mich seitdem behandeln. Dann Untersuchte er mich nochmals gründlich und sagte mir dann, dass er mich für nicht arbeitsfähig halte und er mir eine EU rente für 1 Jahr geben würde, dies aber nur seine Meinung sei. Im endeffekt entscheidet ja die DRV ( da denk ich mir doch auch die DRV entscheidet doch nach dem Urteil des Arztes???? oder???)
Naja auf jedenfall... wie ist das nun, kann die DRV mir eine Reha und eine EU Rente bewilligen, oder gibt es nur eines von beiden entweder eine Reha oder eine Rente ???Ich denke mal die zahlen ja keine Rente und ne Reha oder?
da bin ich jetzt mal gespannt was auf mich zukommt, denn mein erster antrag wurde ja abgelehnt als voll arbeitsfähig ! ! !
Marsleuchte
28.08.2008, 17:03
Na eine Reha ist das eine, wobei ich mir nciht vorstellen kann, wenn der Arzt der DRV sagt Du bist nicht arbeitsfähig das Du eine bewilligt bekommst.
Reha ist zum wiederherstellen und aufbauen der rbeitskraft da, also versuchen kannst es ja mal.
Die Rente würde ich auf alle Fälle beantragen, was dabei raus kommt steht in den Sternen. Der Arzt bei mir hat damals auch gesagt das ich nicht arbeitsfähig bin und zum Schluss meinte ein Bürohengst volle 8h Stunden arbeitsfähig.
MfG
Marslicht
Jetzt weißt auch, weshalb Deine Frau nicht mit hinein durfte, sonst hätte der liebe Amtsarzt jetzt nämlich schon ein rieen Problem am Backen kleben, wegen seinem Abwerbeversuch im Rahmen der Vetternwirtschaft im Amt.
Hallo Nelly,
du schreibst:
1.Sie stehen damit der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung und sind nicht arbeitslos i.S des §118 SGB III
2. und die mir keine Erwerbsminderungsrente zugesprochen haben ......
Ich bin ganz fassungslos und von was lebst du jetzt?
Was sagt der RA, wenn zwei so gegensätzliche Meinungen von Behörden aufeinander prallen und du den Schaden hast und sonst nichts?
Welche Möglichkeiten zieht er beim Widerspruch in Betracht und wie sieht er deine Chancen?
LGe
@Catrina,
dein Eifer und Interesse in allen Ehren, aber da Nelly seit dem 28.08.08 nicht mehr geantwortet hat, denke ich daß das Thema für Nelly sich erledigt hat.:engel:
Ja so sind Sie die undakbaren User. Stellen Fragen, wollen antworten und Ratschläge und dann hört man(n) nie mehr was von Ihnen.
Dabei ist das doch die Quinttessenz der ganzen Forumsarbeit, nämlich was bei den ganzen Rat/Vorschlägen dabei rum kommt.:confused:
Gruß
Dirk
Ja Dirk, so sehe ich das auch
... und uuuups, habe nur das Januar - Datum gesehen und nicht, dass es vom letzten Jahr ist.
Passiert mir (hoffentlich) nicht wieder :)
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